Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb Ladeinfrastruktur im Gebiet des...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.05.2025
13.05.2025 10:00 Uhr
21.05.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
03353-0-97
Schloßplatz 6
21423
Winsen/Luhe
Deutschland
DE933
vergabestelle@LKHarburg.de
+49 41716930
+49 4171693991212

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131150
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71314100-3
31681500-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss mehrerer Dienst-leistungskonzessionsverträge i. S. v. § 105 GWB oberhalb des aktuellen des EU-Schwellenwertes nach § 106 Abs. 2 Ziff. 4 GWB mit geeigneten Konzessionsnehmern über die Planung, die Errichtung und den Betrieb von öffentlichen Ladeeinrichtungen für E-PKW. Das Betriebsrisiko liegt folglich ausschließlich bei dem Konzessionsnehmer und der Landkreis Harburg garantiert weder eine Mindestabnahmemenge noch eine Refinanzierung der Investitionen des Konzessionsnehmers.

Um diese Ausschreibung optimal vorzubereiten, hat der Landkreis Harburg Anfang dieses Jahres eine EU-weit veröffentlichte Markterkundung durchgeführt, deren Unterlagen auf der Vergabeplattform abgerufen werden können.

Alle vom Konzessionsnehmer zu errichtenden und betreibenden Ladepunkte sollen sich in verschiedenen Mitglieds-, Einheits- oder Gesamtge-meinden des Landkreises Harburg befinden.
Der künftige Konzessionsnehmer hat dabei sowohl AC als auch DC-Ladesäulen zu planen, errichten und zu betreiben. Neben öffentlichen Standorten ist die Ladeinfrastruktur in einem Los auch im sog. halböffentlichen Raum zu errichten. Dabei wird dann auch der Nutzerkreis an einigen Standorten geringer sein als an den öffentlichen Standorten. Die Errichtung der Ladeinfrastruktur hat schrittweise bis Ende 2030 durch die künftigen Konzes-sionsnehmer bei einer vorgesehenen Laufzeit der Konzession von zehn Jahren zuzüglich einer Verlängerungsoption von weiteren zehn Jahren zu erfolgen.

Als Konzessionsgeber treten dabei sowohl der Landkreis Harburg als auch die nachfolgend aufgezählten Gemeinden/Samtgemeinden auf:

- Samtgemeinde Elbmarsch
- Samtgemeinde Hanstedt
- Samtgemeinde Hollenstedt
- Samtgemeinde Jesteburg
- Gemeinde Neu Wulmstorf
- Gemeinde Rosengarten
- Samtgemeinde Salzhausen
- Gemeinde Seevetal
- Gemeinde Stelle.

Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, die Bereitstellung der Flächen in einem wettbewerblichen, diskriminierungsfreien Verfahren zur Auswahl mehrerer Konzessionäre umzusetzen, welche die Errichtung und den Betrieb einer öffentlich zugänglichen LIS im Kreisgebiet nach Maßgabe der Anforderungen an die geltenden gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf Gestaltung die technischen Eigenschaften der LIS und ihrer Standorte. Dabei ist die Konzession in Eigenverantwortung zu übernehmen.
Die erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse der betroffenen Flächen werden den künftigen Konzessionsnehmern im Zuschlagsfall mittels Abschlusses von öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den zuständigen Kommunen eingeräumt.

Die Einräumung der Nutzung der Standorte beinhaltet die Sondernutzungserlaubnis für die vertragsgegenständlichen öffentlichen Straßen- bzw. Wegeflächen gem. § 2 NStrG. Die Sondernutzungserlaubnis umfasst jeweils das Recht, die Wegefläche oberirdisch und unterirdisch für die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb einer öffentlich zugänglichen LIS zu nutzen. Die Sondernutzungserlaubnis ist zeitlich beschränkt auf die Dauer der tatsächlichen Inanspruchnahme der Flächen und endet jeweils spätestens mit Vertragsende.
Regelungen im NStrG finden hinsichtlich des Kostenersatzes neben diesem Vertrag keine Anwendung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Gebiet des Landkreises Harburgs besteht zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens keine adäquate Ladesäuleninfrastruktur (LIS) für das Laden von Elektrofahrzeugen, die den derzeitigen und zu-künftigen Anforderungen, insbesondere unter Berücksichtigung der zu erwartenden, stetig steigenden Nachfrage nach öffentlichen Ladeeinrichtungen, gerecht wird.

Der Landkreis Harburg ist eine Gebietskörperschaft in der Metropolregion Hamburg im Norden des Landes Niedersachsen. Er weist eine Größe von 1.245 km2 und 263.616 Einwohnern (Stand 31.12.2023) auf und besteht aus 6 Einheitsgemeinden und 6 Samt-gemeinden. Neben dichtbesiedelten Ortschaften (wie z. B. den Städten Winsen (Luhe) und Buchholz in der Nordheide oder die Gemeinde Seevetal als Mittelzentren) gibt es gerade im Süden des Landkreises auch ländlich geprägte Gebiete mit einer geringen Bevölkerungsdichte.

Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses für den European Energy Award wird der AG fortlaufend in verschiedenen Handlungsfeldern, wie kommunale Gebäude, Mobilität oder Kooperation mit Kommunen, Verbänden und anderen Akteuren bewertet. Für den AG ist das eine Selbstverpflichtung für mehr Klimaschutz, der angesichts des Klimawandels auch auf Kreisebene höchste Priorität aufweist. Gemäß Kreistagsbeschluss vom 25.06.2020 ist es Ziel, bis 2040 klimaneutral zu werden und die hohe Lebensqualität im Landkreis auch zukünftig zu sichern.

Gerade in den ländlich geprägten Gebieten des Landkreises Harburg fehlt es an einer flächendeckenden, ausreichend dimensionierten Versorgung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die für einen erfolgreichen Markthochlauf der Elektromobilität im motorisierten Individualverkehr (MIV) in Deutschland erforderlich ist. Mit dieser Konzessionsvergabe soll zugleich ein Beitrag für eine nachhaltige Verkehrswende geleistet werden.

Die Grundlage für den Aus- und Aufbau von öffentlichen Ladeinfrastrukturen im Landkreis Harburg stellt für die Flächen im öffentlichen Raum das Ladeinfrastrukturkonzept dar, das der Landkreis gemeinsam mit seinen Mitgliedsgemeinden erarbeitet hat (Anlage 1 Ladesäulenkonzept des Landkreis Harburg). Die Ziele im Hinblick auf das geplante Ladeinfrastrukturangebot sind der strate-gische Aufbau einer bedarfsorientierten öffentlichen Ladeinfrastruktur für den Betrachtungszeitraum bis 2030.
Für den Ausbau der Ladeinfrastruktur sollen rund 300 Standorte mit 848 Ladepunkten ausgeschrieben werden. Etwa 8 % der Standorte sind zunächst als DC-Ladestationen vorgesehen, wobei dieser Anteil in Absprache angepasst werden kann, z. B. an verkehrsintensiven Knotenpunkten. Von den 300 Standorten entfallen 91 Standorte in den halböffentlichen Raum und unterliegen vereinzelt besonderen Zugangsbeschränkungen. Diese 91 Standorte sind gesondert in Los 4 ausgeschrieben.

Sämtliche Ladesäulen in allen Losen sind zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben.

Anforderungen an die Ökostromqualität
- Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien*
- Jährlicher Nachweis der Ökostromqualität über Herkunftsnachweise**

* Strom aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne, geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß BiomasseV. Flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe haben zusätzlich den Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV zu genügen.

** Ein HKN muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- die Kenndaten zur Erzeugungsanlage (Art, Typ, Standort, Leistung, Zeitpunkt der
Inbetriebnahme der Anlage, Beginn und Ende der Stromerzeugung)
- die erzeugte Strommenge (in Megawattstunden)
- die Art und den Umfang von Förderungen, die die Anlage bei ihrer Errichtung oder der Strom
bei seiner Produktion erhalten hat
- das Ausstellungsdatum des HKN, das ausstellende Land und eine eindeutige Kennnummer.

Der Konzessionsnehmer hat während der Vertragslaufzeit die, für eine LIS-Errichtung und deren Betrieb anzuwendenden, untergesetzliche Regelungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen technischen Normen in der jeweils geltenden Fassung eigenverantwortlich einzuhalten, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
insbesondere nachfolgende:

a) Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (AFIR), sofern sie unmittelbar Pflichten des Betreibers von Ladepunkten regelt (insb. Art. 5 der Verordnung),

b) Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 09.03.2016 (BGBl. I S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 156), in der jeweils aktuellen Fassung,

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
120

Dem Konzessionsgeber steht eine Verlängerung des Vertrags um 10 Jahre zu. Die Option ist mindestens 12 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Text- oder Schriftform zu erklären. Der Vertrag endet mit Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die stillschweigende Fortsetzung des Vertrags ist ausgeschlossen.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Deutschland
DE933

Samtgemeinde Elbmarsch
Samtgemeinde Hanstedt
Samtgemeinde Hollenstedt
Samtgemeinde Jesteburg
Gemeinde Neu Wulmstorf
Gemeinde Rosengarten
Samtgemeinde Salzhausen
Gemeinde Seevetal
Gemeinde Stelle

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Für den Teilnahmeantrag ist die Anlage 3 TNW zu verwenden.

Die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:

Stufe 1
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.

Stufe 2
Anschließend wird im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen und die vergabegegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß erbringen können. Es erfolgt eine Punktevergabe nach den vom AG festgelegten Eignungskriterien unter Zuhilfenahme einer Bewer-tungsmatrix. Hinsichtlich des Aufrufs und der Festlegungen zum Teilnahmewettbewerb wird auf die Bekanntmachung verwiesen. Ergänzend gelten die Konkretisierungen im Teilnahmeantrag (Anlagen 3 TNW).

Stufe 3
Schließlich werden nach Maßgabe der erforderlichen Anforderungen und den Vorgaben der Anlage 3 TNW die bestplatzierten Teilnehmer aufgefordert, ein Erstangebot abzugeben. Mit der Angebotsaufforderung werden insbesondere eine Leistungsbeschreibung und ein Vertragsentwurf beigefügt. Die innerhalb der gesetzten Angebotsfrist eingegangenen Angebote werden bewertet und mit den Zuschlagskriterien jeweils pro Los in eine Gesamtbewertung zusammengefasst.

Die Vergabestelle wählt die drei bis fünf geeigneten Bewerber (ggf. pro Los), die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Weist ein Bewerber weniger als drei Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein.

Bewerber, die nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung).

Sollten zwei oder mehr Bewerber nach Auswertung der Teilnahmeanträge die gleiche Bewertungspunktzahl erreichen, so entscheidet der höhere Durchschnitts- Netto-Jahresumsatz gem. Ziff. 8.1 des Teilnahmeantrags über die Teilnahme in der Angebotsphase.

Wertung der Angebote:
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom Auftraggeber auch leistungsbezogene Kriterien bewertet.

Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus der höchsten, im Zuschlagskriterienkatalog (Anlagen 4.1.-4.3.) erreichten, Leistungspunktzahl eines Bieters, die zunächst pro Los ermittelt wird.

Der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl für ein Los erhält den Zu-schlag unter Vorbehalt der Ergebnisse eines optional anzuwendenden Ver-handlungsverfahrens (vgl. Ziffer 4). Zu berücksichtigen ist, dass es aufgrund der Vergabe von Bonuspunkten noch zu einer Verschiebung der Rangfolge kommen kann.

Bewirbt sich der Bieter zusätzlich zu einem oder mehrerer Los(e) aus den Losen 1 bis 3 auch auf Los 4 erhält dieser in der Bewertung insgesamt 0,5 zusätzliche Punkte. Diese 0,5 Punkte werden außerhalb der restlichen Bewertung vergeben und fließen direkt in die Gesamtpunktzahl ein.

Eine Bewertung der initialen Angebote sowie eine Verkleinerung des Bewerber- bzw. Bieterkreises erfolgt stets auf der Basis einer Bewertung anhand der vom AG festgelegten und im Folgenden genannten Zuschlagskriterien:

Kriterium 1: Wirtschaftlichkeit
Kriterium 1.1: Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer:innen (40 %)
Kriterium 1.2: Wirtschaftlichkeit aus Sicht des Landkreises Harburg (10 %)
Gewichtung insgesamt 50 %

Kriterium 2: Betriebskonzept
Kriterium 2.1: Planung und Errichtung LIS/ Standortfindung (25 %)
Kriterium 2.2: Betrieb und Servicequalität der Ladeinfrastruktur / Entstörungsmanagement (25 %)
Gewichtung insgesamt 50 %

Berücksichtigung des Zuschlagskriteriums "Wirtschaftlichkeit der LIS" in der Gesamtbewertung:

Die einzelnen Kriterien und ihre Gewichtung sind den Anlagen 4.1. bis 4.3. TNW (Zuschlagskriterien Angebotsphase) zu entnehmen. Die Zuschlagskrite-rien sind im Grundsatz bei allen vier Losen identisch. Aufgrund des Umstandes, dass Los 4 jedoch keine öffentlichen Standorte enthält, wird das Unterkriterium "Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer:innen jedoch ausschließlich für die sog. "halböffentlichen Standorte" ermittelt (vgl. Anlage 4.2.). Mit 50 Prozent fließt für alle Lose das Kriterium Wirtschaftlichkeit der LIS in die Wertung ein, das in zwei Unterkriterien aufgeteilt ist und von welchem das Kriterium "Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer:innen" ein größeres Gewicht gegenüber dem Kriterium "Wirtschaftlichkeit aus Sicht des Landkreises Harburg" eingeräumt wird.

Anforderungen an das zu erstellende Konzept:
Diejenigen Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots ausgewählt werden, haben mit ihrem Angebot ein Konzept einzureichen, Welches den Umfang von 30 Seiten (DIN A4) unter Verwendung mindestens der Schriftgröße 11 nicht über-schreiten. Zusätzliche Anlagen, die schwerpunktmäßig mit Grafiken statt Text versehen sein sollen, sind erlaubt. Der Umfang der Anlagen darf dabei nicht mehr als 15 Seiten betragen. Alle Seiten, die den vorgegebenen Umfang überschreiten, werden im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt.
Inhaltlich sind zu den in der zuvor aufgeführten Unterkriterien 2.1.-2.2. folgende Inhalte darzustellen:

Kriterium 2.1. Planung und Errichtung der LIS und Standortfindung:
Hinsichtlich des Kriteriums "Planung und Errichtung der LIS und Standortfindung" haben die Bewerber in ihrem Bieterkonzept unter Berücksichtigung der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Daten darzustellen, wie sie bei der Planung und Errichtung der Ladeinfrastruktur beabsichtigen vorzugehen. Sofern Bewerber, alternative Standorte zu den in den Anlagen 2.1. und 2.2. vorgegebenen vor-schlagen möchten, sollten weiterhin zu diesem Aspekt Darstellungen erfolgen, um die Herangehensweise diesbezüglich nachvollziehbar zu schildern. Bezüglich der geforderten konkreten Inhalte wird auf die Kriterien in den Tabellen der Anlagen 4.1. bis 4.3. (dort zu finden unter C 16) verwiesen. Im Konzept sollten nicht mehr als 15 der maximal einzureichenden Seiten zu dieser The-matik verfasst sein.

Kriterium 2.2. Verfügbarkeit und Servicequalität der LIS:
Bei diesem Kriterium haben die Bewerber in ihrem Konzept Angaben zum Inhalt "Verfügbarkeit und Servicequalität der LIS" zu machen (C 19- C 23 der Anlagen 4.1.-4.4). Dabei sind Darstellungen zu den Unterkriterien 2.2.1.-2.2.4. gemäß den Anlagen 4.1-4.3. vorzunehmen. Detailliertere Informationen erhalten die Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe, sollten Sie zum ausgewählten Teilnehmerkreis zählen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTMYYDYTMX4NYZB

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.

Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.

Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen.Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche).

Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 05.05.2025 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.

Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen.

Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter):
https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

231
Tage

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).

§ 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).

§ 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) ( § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).

Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).

Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislicher Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

§ 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).

§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).

§§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).

Es besteht Zahlungsunfähigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)

Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislicher Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

Über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).

Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).

Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).

Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).

Das Unternehmen ist aufgrund eines rechtskräfigen Urteils aus Gründen bestraft worden, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen oder hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Personen oder Unternehmen weisen einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 202 auf, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören zu den in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Während der Vertragslaufzeit werden als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt

Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).

Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislicher Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

Die Verpflichtung zur Zahlung Beiträgen zur Sozialversicherung wurden nicht erfüllt (§ 123 Abs. 4 Nr. 1).

Das Unternehmen hat seine Tätigkeit eingestellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).

Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben wurden nicht erfüllt (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB).

§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Einzureichende Unterlagen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

- Umsatz des Bewerber-Unternehmens (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Durchschnittsjahresumsatz (netto) des Unternehmens muss mindestens 1.000.000 EUR für ein Los betragen.

Strengere Mindestanforderungen gelten, sofern der Bewerber sich auf

-zwei Lose bewerben will, dann muss der zuvor genannten Umsatz mindestens 2.500.000 EUR netto betragen;

-drei Lose bewerben will, dann muss der zuvor genannten Umsatz mindestens 3.000.000 EUR netto betragen.

-vier Lose bewerben will, dann muss der zuvor genannten Umsatz mindestens 4.000.000 EUR netto betragen.

Bei Unterauftragnehmern im Falle der Eignungsleihe (iSv. § 47 VgV):
Die Erklärung ist zusätzlich von jedem Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe von § 47 VgV gesondert abzugeben und als Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen.

- Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen)

- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Der Bieter sichert gegenüber dem AG zu, dass er über die zur Leistungserfüllung erforderliche gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensereignis verfügt:

- Personenschäden: mind. 10.000.000 EUR je geschädigte Person
- Sach- und Vermögensschäden: mind. 5.000.000,00 EUR

Sollte sich der Auftragnehmer direkter Nachunternehmer bedienen, so gilt gleiches Erfordernis für diese Unternehmen.
Falls die Höhe der geforderten Deckungssumme noch nicht vorhanden ist, wird im Falle einer Auftragserteilung die geforderte Deckungssumme zugesichert.

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen)

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Alle Arbeitgeber bzw. Betriebe in bestimmten Wirtschaftszweigen sind verpflichtet, an Sozialkassen-Verfahren teilzunehmen, soweit diese auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen beruhen (§§ 5 Absatz 1 und Absatz 1a des Tarifvertragsgesetzes). Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen von Tarifvertragsparteien (§ 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes).

Alternativ reicht eine Bescheinigung darüber, dass keine Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkasse-Verfahren besteht.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

- Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären, siehe Teilnahmeantrag

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister, eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedstaates in dem der Bewerber ansässig ist. Der Nachweis der Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.

- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde

Mit dem Angebot hat der AN zudem weitere unternehmensbezogene Angaben abzugeben:

- Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen)

Der AN sichert mit Angebotsabgabe zu, die genannte Voraussetzung zu erfüllen und entsprechende Nachweise unmittelbar nach Zuschlagserteilung unaufgefordert gegenüber dem AG zu erbringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Einzureichende Unterlagen:
- Referenzprojekte (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es sind bis zu drei Referenzprojekte einzureichen. Hierzu ist der Referenzbogen im Teilnahmeantrag zu verwenden.

Mindestvoraussetzung, um im Teilnahmewettbewerb zu verbleiben, ist das Einreichen einer Referenz, welche sich ausschließlich auf ein Referenzprojekt bezieht, das aktuell in Betrieb ist und mindestens die folgenden Anforderungen kumulativ erfüllen:
a) Gegenstand des Referenzprojektes ist die Errichtung und der Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladesäulen im öffentlichen Raum,
b) mindestens ein Referenzprojekt bezieht sich auf 100 oder mehr Ladepunkte,
c) mindestens ein Referenzprojekte bezieht sich auf ein solches, das innerhalb eines EU-Mitgliedstaates errichtet wurden.

Strengere Mindestanforderungen gelten, sofern der Bewerber sich auf mehr als ein Los bewerben will mit den jeweiligen folgenden Abweichungen zu der unter a) genannten Anforderung:
- bei einer Bewerbung auf zwei Lose muss sich abweichend von b) ein Referenzprojekt auf mindestens 150 Ladepunkten beziehen

- bei einer Bewerbung auf drei Lose muss sich abweichend von b) ein Referenzprojekt auf mindestens 200 Ladepunkten beziehen

- bei einer Bewerbung auf vier Lose muss sich abweichend von b) ein Referenzprojekt auf mindestens 250 Ladepunkten beziehen. Im Falle einer Interessenbekundung an mehr als einem Los dürfen die Anforderungen, die für eine Bewerbung auf drei oder vier Lose gelten, auch durch zwei Referenzen nachgewiesen werden, die zeitlich mindestens zwei Jahre denselben Ausführungszeitraum betreffen.

Werden weniger als drei Referenzprojekte benannt, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Wertung ein.

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Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
4
4

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Elbmarsch, Stelle, Salzhausen
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71314100-3
31681500-8
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Los 1 umfasst Standorte in den Gemeinden Elbmarsch, Stelle und Salzhausen. In diesem Los sind vergleichsweise weniger DC-Standorte als in den anderen Losen geplant. Der Fokus liegt auf der Grundversorgung der Region mit einer hohen Anzahl an AC-Ladepunkten und einer begrenzten Anzahl an DC-Ladepunkten.

- Anzahl Standorte: 62
- Gesamtanzahl Ladepunkte: 140
- AC-Ladepunkte: 136
- DC-Ladepunkte: 4

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Seevetal, Hanstedt, Jesteburg
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71314100-3
31681500-8
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Los 2 umfasst die Gemeinden Seevetal, Hanstedt und Jesteburg. Aufgrund der höheren Anzahl an Standorten und einer größeren Anzahl an Schnellladepunkten sind die Investitionskosten höher als in Los 1. Diese Region deckt wichtige Verkehrsachsen und hochfrequentierte Bereiche ab.

- Anzahl Standorte: 90
- Gesamtanzahl Ladepunkte: 237
- AC-Ladepunkte: 212
- DC-Ladepunkte: 25

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Rosengarten, Neu Wulmstorf, Hollenstedt
3

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71314100-3
31681500-8
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Los 3 umfasst die Gemeinden Rosengarten, Neu Wulmstorf und Hollenstedt. Es ist das Los mit der höchsten Anzahl an Ladepunkten und einer starken Kombination aus Standard- und Schnellladepunkten. Aufgrund der vielen DC-Ladepunkte ist hier mit den höchsten Investitionskosten zu rechnen.

- Anzahl Standorte: 57
- Gesamtanzahl Ladepunkte: 279
- AC-Ladepunkte: 248
- DC-Ladepunkte: 31

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
GEIG-Standorte
4

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71314100-3
31681500-8
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Los 4 umfasst alle Standorte, die im Rahmen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) vorgesehen sind. Diese Ladepunkte sind an Immobilienstandorte gebunden und dienen primär zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.

- Anzahl Standorte: 91
- Gesamtanzahl Ladepunkte: 192
- AC-Ladepunkte: 184
- DC-Ladepunkte: 8

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge