Für den Teilnahmeantrag ist die Anlage 3 TNW zu verwenden.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
Stufe 1
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2
Anschließend wird im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen und die vergabegegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß erbringen können. Es erfolgt eine Punktevergabe nach den vom AG festgelegten Eignungskriterien unter Zuhilfenahme einer Bewer-tungsmatrix. Hinsichtlich des Aufrufs und der Festlegungen zum Teilnahmewettbewerb wird auf die Bekanntmachung verwiesen. Ergänzend gelten die Konkretisierungen im Teilnahmeantrag (Anlagen 3 TNW).
Stufe 3
Schließlich werden nach Maßgabe der erforderlichen Anforderungen und den Vorgaben der Anlage 3 TNW die bestplatzierten Teilnehmer aufgefordert, ein Erstangebot abzugeben. Mit der Angebotsaufforderung werden insbesondere eine Leistungsbeschreibung und ein Vertragsentwurf beigefügt. Die innerhalb der gesetzten Angebotsfrist eingegangenen Angebote werden bewertet und mit den Zuschlagskriterien jeweils pro Los in eine Gesamtbewertung zusammengefasst.
Die Vergabestelle wählt die drei bis fünf geeigneten Bewerber (ggf. pro Los), die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Weist ein Bewerber weniger als drei Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein.
Bewerber, die nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung).
Sollten zwei oder mehr Bewerber nach Auswertung der Teilnahmeanträge die gleiche Bewertungspunktzahl erreichen, so entscheidet der höhere Durchschnitts- Netto-Jahresumsatz gem. Ziff. 8.1 des Teilnahmeantrags über die Teilnahme in der Angebotsphase.
Wertung der Angebote:
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom Auftraggeber auch leistungsbezogene Kriterien bewertet.
Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus der höchsten, im Zuschlagskriterienkatalog (Anlagen 4.1.-4.3.) erreichten, Leistungspunktzahl eines Bieters, die zunächst pro Los ermittelt wird.
Der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl für ein Los erhält den Zu-schlag unter Vorbehalt der Ergebnisse eines optional anzuwendenden Ver-handlungsverfahrens (vgl. Ziffer 4). Zu berücksichtigen ist, dass es aufgrund der Vergabe von Bonuspunkten noch zu einer Verschiebung der Rangfolge kommen kann.
Bewirbt sich der Bieter zusätzlich zu einem oder mehrerer Los(e) aus den Losen 1 bis 3 auch auf Los 4 erhält dieser in der Bewertung insgesamt 0,5 zusätzliche Punkte. Diese 0,5 Punkte werden außerhalb der restlichen Bewertung vergeben und fließen direkt in die Gesamtpunktzahl ein.
Eine Bewertung der initialen Angebote sowie eine Verkleinerung des Bewerber- bzw. Bieterkreises erfolgt stets auf der Basis einer Bewertung anhand der vom AG festgelegten und im Folgenden genannten Zuschlagskriterien:
Kriterium 1: Wirtschaftlichkeit
Kriterium 1.1: Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer:innen (40 %)
Kriterium 1.2: Wirtschaftlichkeit aus Sicht des Landkreises Harburg (10 %)
Gewichtung insgesamt 50 %
Kriterium 2: Betriebskonzept
Kriterium 2.1: Planung und Errichtung LIS/ Standortfindung (25 %)
Kriterium 2.2: Betrieb und Servicequalität der Ladeinfrastruktur / Entstörungsmanagement (25 %)
Gewichtung insgesamt 50 %
Berücksichtigung des Zuschlagskriteriums "Wirtschaftlichkeit der LIS" in der Gesamtbewertung:
Die einzelnen Kriterien und ihre Gewichtung sind den Anlagen 4.1. bis 4.3. TNW (Zuschlagskriterien Angebotsphase) zu entnehmen. Die Zuschlagskrite-rien sind im Grundsatz bei allen vier Losen identisch. Aufgrund des Umstandes, dass Los 4 jedoch keine öffentlichen Standorte enthält, wird das Unterkriterium "Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer:innen jedoch ausschließlich für die sog. "halböffentlichen Standorte" ermittelt (vgl. Anlage 4.2.). Mit 50 Prozent fließt für alle Lose das Kriterium Wirtschaftlichkeit der LIS in die Wertung ein, das in zwei Unterkriterien aufgeteilt ist und von welchem das Kriterium "Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer:innen" ein größeres Gewicht gegenüber dem Kriterium "Wirtschaftlichkeit aus Sicht des Landkreises Harburg" eingeräumt wird.
Anforderungen an das zu erstellende Konzept:
Diejenigen Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots ausgewählt werden, haben mit ihrem Angebot ein Konzept einzureichen, Welches den Umfang von 30 Seiten (DIN A4) unter Verwendung mindestens der Schriftgröße 11 nicht über-schreiten. Zusätzliche Anlagen, die schwerpunktmäßig mit Grafiken statt Text versehen sein sollen, sind erlaubt. Der Umfang der Anlagen darf dabei nicht mehr als 15 Seiten betragen. Alle Seiten, die den vorgegebenen Umfang überschreiten, werden im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt.
Inhaltlich sind zu den in der zuvor aufgeführten Unterkriterien 2.1.-2.2. folgende Inhalte darzustellen:
Kriterium 2.1. Planung und Errichtung der LIS und Standortfindung:
Hinsichtlich des Kriteriums "Planung und Errichtung der LIS und Standortfindung" haben die Bewerber in ihrem Bieterkonzept unter Berücksichtigung der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Daten darzustellen, wie sie bei der Planung und Errichtung der Ladeinfrastruktur beabsichtigen vorzugehen. Sofern Bewerber, alternative Standorte zu den in den Anlagen 2.1. und 2.2. vorgegebenen vor-schlagen möchten, sollten weiterhin zu diesem Aspekt Darstellungen erfolgen, um die Herangehensweise diesbezüglich nachvollziehbar zu schildern. Bezüglich der geforderten konkreten Inhalte wird auf die Kriterien in den Tabellen der Anlagen 4.1. bis 4.3. (dort zu finden unter C 16) verwiesen. Im Konzept sollten nicht mehr als 15 der maximal einzureichenden Seiten zu dieser The-matik verfasst sein.
Kriterium 2.2. Verfügbarkeit und Servicequalität der LIS:
Bei diesem Kriterium haben die Bewerber in ihrem Konzept Angaben zum Inhalt "Verfügbarkeit und Servicequalität der LIS" zu machen (C 19- C 23 der Anlagen 4.1.-4.4). Dabei sind Darstellungen zu den Unterkriterien 2.2.1.-2.2.4. gemäß den Anlagen 4.1-4.3. vorzunehmen. Detailliertere Informationen erhalten die Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe, sollten Sie zum ausgewählten Teilnehmerkreis zählen.