Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Asendorf - Planungsleistungen (Gebäudeanlagentech...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.04.2025
22.04.2025 10:00 Uhr
13.05.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Gemeinde Asendorf
03353-0-97
Schloßplatz 6
21423
Winsen/Luhe
Deutschland
DE933
vergabestelle@LKHarburg.de
+49 41716930
+49 4171693991212

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131150
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71320000-7
71321000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Gemeinde Asendorf (im Folgenden als Auftraggeber oder AG bezeichnet) beabsichtigt, im Rahmen eines EU-weiten Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Planungsleistungen unter der Vorgabe eines Konzeptes zur Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses in Hinblick auf Energieeffizienz, Barrierefreiheit, Asbestsanierung und räumliches Umnutzungskonzept auszuschreiben.

Das von der Gemeinde Asendorf initiiertes Sanierungsprojekt bezieht sich auf die bauliche Anlage des Dorfgemeinschaftshauses in Asendorf. Die Lage befindet sich in der Schützenstraße 11 in 21271 Asendorf.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

In dem Objekt befinden sich verschiedenen Nutzungen, deren räumliche Bereiche teils in die Jahre gekommen sind und den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen.

Zur Sanierungsplanung gibt es die folgenden 2 Zielvorstellungen:
A) Die Anlagentechnik des Hauses ist zu planen, auszuschreiben und zu begleiten
Für die Bereiche
- Lüftung Veranstaltungshalle und Sanitärbereiche
- Heizung > Veranstaltungshalle, Gemeindebüro, Vereinsheim Turnverein
- Beleuchtung > Halle, Clubraum, Küche, Bürotrakt, Außenanlage, Fluchtwege
- Energieeffizienz z. B. Wärmedämmung und Photovoltaikeinsatz
Ziel ist es die Haustechnik dem heutigen Stand der Technik auf den KFW 75 Standard anzupassen.

B) Die bauliche Umnutzung bzw. Sanierung des Hauses ist zu planen, auszuschreiben und zu begleiten:
- Sanierung des asbesthaltigen Hallendaches (Eternit)
- Wärmedämmung der Fassade, Dachboden sowie Fenster u. Türen
- Feuerwehrtrakt in ein Gemeindebüro umplanen
- Kindergartentrakt in ein Vereinsheim umplanen
- Barrierefreiheit im gesamten Objekt verbessern
- Brandschutzabschnitte
- Dachgeschoß, Umnutzung ex Gemeindebüro

Das Vorhaben ist insgesamt Bestandteil eines bundesweiten Förderprogrammes

"Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend, und Kultur (Projektaufruf 2023)"

Die vorgesehenen Maßnahmen müssen aufgrund der zeitlichen Bindung der Fördermittel spätestens bis zum 31.12.2029 umgesetzt, abgerechnet und mit Verwendungsnachweis bei der Förderbehörde nachgewiesen werden.

In der ersten Planungsphase ist vorgesehen die 2 verschiedenen Zielvorstellungen als
- Los 1 Gebäudeanlagentechnik
- Los 2 Baukonstruktion
auszuschreiben.
Die Planungsphasen als Entwurf der umzusetzenden Sanierungsschritte gem. HOAI von Leistungsphase 1 bis 3 sind in 2026 bis zum Ende des 2. Quartals zu erbringen.
Die Entwurfsunterlagen werden im Anschluss durch die Bundesbauverwaltung fachlich geprüft.
Je nach Ergebnis der Leistungsphase 3 (HOAI) und der daraus folgenden Kostenermittlung wird die weitere Beauftragung angepasst erfolgen. Nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber sowie seiner baufachlichen Prüfstelle bei der Bundesbauverwaltung erfolgt die weitergehende Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen 4 bis 8. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Finanzierung des Gesamtprojektes einerseits durch den Fördermittelgeber und andererseits durch den Gemeindehaushalt bis 2029 gesichert bleibt.

Im Bewerbungsverfahren ist davon auszugehen, dass der Auftragnehmer die zu erbringende Leistung aller losbezogenen Sanierungsmaßnahmen in allen Leistungsphasen gem. HOAI (Leistungsphasen 1-8) zu erbringen hat. Hierzu ist die Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers / Bewerbers belegt nachzuweisen.

Wichtiger Hinweis:
Es erfolgt jedoch in der ersten Planungs- / Entwurfsphase gem. HOAI nur eine stufenweise Beauftragung eines jeden Loses bis zur Leistungsphase 3. Die weitergehende Beauftragung ist gewollt, aber abhängig von der gesicherten Finanzierbarkeit seitens der Gemeinde und der staatlichen Förderung des Bundes bis zur Leistungsphase 8.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Schützenstraße 11
21271
Asendorf
Deutschland
DE933

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt getrennt in den 2 Fachlosen
Gebäudeanlagentechnik (Los 1) und anderseits als Baukonstruktion (Los 2). Dafür steht in den Vergabeunterlagen die Anlage 6 zur Verfügung, die über das Bietertool auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachen.de eingereicht wird.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:

Stufe 1
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.

Stufe 2
Anschließend wird im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen und die vergabegegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß erbringen können. Es erfolgt eine Punktevergabe nach den vom AG festgelegten Eignungskriterien unter Zuhilfenahme einer Bewertungsmatrix.

Stufe 3
Schließlich werden die drei bestplatzierten Teilnehmer aufgefordert, ein Erstangebot abzugeben. Sofern einzelne Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl erzielt haben sollten, entscheidet das Los. Mit der Angebotsaufforderung werden eine Leistungsbeschreibung sowie ein Leistungsverzeichnis beigefügt. Die im Nachgang eingegangenen Angebote werden bewertet und mit den Zuschlagskriterien nach den Ziffer 4.1 und 4.2 in eine Gesamtbewertung zusammengefasst.

Wertung der Teilnahmeanträge
Wertung "Referenzen":
Die Referenzen sollten einen möglichst hohen Grad an Vergleichbarkeit mit dem Vorhaben des AG aufweisen. Referenzen, die nur Teilaspekte des AG Vorhabens beinhalten, werden als "eingeschränkt vergleichbar" mit einer niedrigeren Punktzahl bewertet.
Eine hohe Vergleichbarkeit erhält 10 Punkte, die eingeschränkte Vergleichbarkeit wird mit 5 Punkten bewertet.
Weiterhin wird das Bauvolumen je Los bewertet. Projekt mit mehr als 400.000 EUR Bauvolumen erhalten 10 Punkte, mehr als 300.000 EUR 5 Punkte, das Erfüllen der Mindestanforderung von 200.000 EUR wird mit 0 Punkten bewertet. Projekt mit weniger als 200.000 EUR Bauvolumen erfüllen nicht die Anforderungen und werden ausgeschlossen.
Erwartet wird für die Referenzen zu Los 1 und Los 2 zudem, dass über die Mindestanforderung (Leistungsphasen 1-4) hinaus die Leistungsphasen 1-8 nach HOAI abgedeckt wurden. Hierbei werden sowohl für Los 1 und Los 2 folgende Bewertungen getroffen:
Abdeckung Leistungsphasen HOAI 1 - 8 oder 1 -9: 10 Punkte
Abdeckung Leistungsphasen HOAI 1 - 5 bis max. 1- 7: 5 Punkte
Abdeckung Leistungsphasen HOAI 1 - 4: 0 Punkte

Sofern die eingereichte Referenz Bestandteil eines Förderprogrammes ist (oder war), gibt es zusätzlich je Los 5 Punkte.

Reicht der Wettbewerbsteilnehmer mehr als eine Referenz ein (zulässig sind maximal drei), werden die einzelnen Referenzen zunächst wie oben beschrieben einzeln bewertet.

Die Referenz mit der höchsten Punktzahl wird als "Top-Referenz" gekürt und geht mit 100 % in die Gesamtbewertung mit ein. Die verbleibenden Referenzen werden mit 50 % ihrer erreichten Punktzahl berücksichtigt.

Für die Gesamtbewertung des Teilnehmers werden somit die einzelnen Referenzen folgendermaßen bewertet:

Berechnung Bewertungspunkte
Punktzahl Referenz 1 ("Topreferenz") zu 100% + Punktzahl Referenz 2 zu 50 % + Punktzahl Referenz 3 zu 50 % = Gesamtbewertung des jeweiligen Teilnehmers

Sollten mehrere Referenzen als "Top-Referenzen" die identische Punktzahl erreichen, so wird auch hier nur eine der "Top-Referenzen" mit 100 % bewertet, die verbleibenden mit 50 %.

Sofern der Teilnehmer nur eine Referenz einreicht, erfolgt automatisch eine Bewertung mit 100% der erreichten Punkte.

Wertung Mitarbeiterqualifikation:
Zusatzqualifikationen für Energetische Sanierung, wie z.B. qualifizierter Energieberater oder Fachkraft im Bereich der Asbestsanierung werden zusätzlich mit 5 Punkten je Los bewertet.

Zur Abgabe der Erstangebote werden maximal 3 Bieter aufgefordert, die nach dem Punkte-Ranking des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbes die ersten drei Plätze belegt haben. Im Falle eines Punktegleichstandes entscheidet das Losverfahren.

Wertung der Angebote:
Die ausgewählten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine Verkleinerung des Bewerber- bzw. Bieterkreises erfolgt stets auf der Basis einer Bewertung anhand der vom AG festgelegten und im Folgenden genannten Zuschlagskriterien:
Honorarangebot 60 % und Konzept 40 %.
Die zugelassenen Angebote werden anhand nachfolgender Kriterien bewertet. Die vom Bieter maximal zu erreichende Punktzahl beträgt dabei insgesamt 100.

Honorarangebot Max. 60 Punkte
Konzept "Präsenz vor Ort" Max. 40 Punkte

Der AG ist grundsätzlich aufgefordert, dem wirtschaftlichsten Angebot auf Grundlage der Zuschlagskriterien den Zuschlag zu erteilen.

Es wird das beste Preis/Leistungsverhältnis ermittelt. Das günstigste Angebot erhält 60 Punkte. Die übrigen Angebote werden nach ihrer prozentualen Abweichung zum Bestangebot bewertet. Angebote, die den Preis des Bestangebots um mindestens 100 % überschreiten, sind von der Wertung ausgeschlossen.

Die übrigen Angebote werden nach folgender Formel bewertet:
(Bestpreis / Angebotspreis) x 60

Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Bieterkonzept einzureichen, aus welchem zu erkennen ist, wie er die Präsenz vor Ort sowie die Vertretungsregelung jederzeit kurzfristig gewährleistet kann.
Inhaltlich hat der Bieter schwerpunktmäßig zu folgenden zwei Unterkriterien Darstellungen zu tätigen:
Kriterium 1:
Beschreibung der praktischen Umsetzung einer geregelten und auch teils spontanen und unangekündigten Bauüberwachung bei Problemlagen am Bau. Max.15 Punkte
Kriterium 2:
Beschreibung bei kritischen Bauzustandssituation im Falle von sofortiger "Suche nach Lösungen vor Ort" um Bauverzögerungen und Nachtrags-forderungen zu begegnen bzw. zu minimieren.
Max. 15 Punkte
Kriterium 3:
Beschreibung der Vertretung des Projektleiters im Krankheitsfall oder Urlaub
Max. 10 Punkte

Sofern ein Bieter für beide Lose aufgefordert wurde, ein Angebot abzugeben, werden jeweils für Los 1 und Los 2 insgesamt 20 Sonderpunkte vergeben.

Die Gesamtbewertung eines Bewerbers setzt sich zusammen aus den erzielten
Gesamtpunkten der einzelnen Zuschlagskriterien.

Der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag unter Vorbehalt der Ergebnisse eines optional anzuwendenden Verhandlungsverfahrens (vgl. Ziffer 5). Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.

Im Rahmen des ggf. erfolgenden Verhandlungsverfahrens erhalten die Bieter ggf. die Möglichkeit im Rahmen eines Bietergesprächs in einen fachlichen Dialog mit dem AG zu treten. Im Anschluss an die ggf. erfolgten Bietergespräche erhalten maximal 3 Bieter die Gelegenheit zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebots, über welches nicht mehr verhandelt wird. Wesentliche voraussichtliche Termine des Vergabeverfahrens sind der Tabelle unter Ziff. 6. zu entnehmen.
Im Falle von Verzögerungen im Vergabefahren kann es zu Verschiebungen des gesamten Terminplans kommen. Der AG behält sich jedoch im Einklang mit § 17 Abs. 11 VgV - ausdrücklich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTMYYDYTHDKM2H7

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.

Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.

Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen. Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche).

Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen.

Bieterfragen zum Teilnahmewettbewerb sollen möglichst bis spätestens zum 14.04.2025 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.

Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter):
https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

237
Tage

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert

Bedingungen

Ausschlussgründe

Das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).

§ 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).

§ 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) ( § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).

Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).

Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislicher Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

§ 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).

§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).

§§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).

Es besteht Zahlungsunfähigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).

Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislicher Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

Über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).

Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).

Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).

Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).

Das Unternehmen ist aufgrund eines rechtskräfigen Urteils aus Gründen bestraft worden, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen oder hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Personen oder Unternehmen weisen einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 202 auf, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören zu den in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Während der Vertragslaufzeit werden als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt

Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).

Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislicher Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

Die Verpflichtung zur Zahlung Beiträgen zur Sozialversicherung wurden nicht erfüllt (§ 123 Abs. 4 Nr. 1).

Das Unternehmen hat seine Tätigkeit eingestellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).

Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben wurden nicht erfüllt (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB).

§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Einzureichende Unterlagen:
- Angaben zum Gesamtjahresumsatz (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zum Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Erklärung zur Insolvenz bzw. Liquidation (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
- Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe Anlage 6)
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zum Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (siehe Anlage 6)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Alle Arbeitgeber bzw. Betriebe in bestimmten Wirtschaftszweigen sind verpflichtet, an Sozialkassen-Verfahren teilzunehmen, soweit diese auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen beruhen (§§ 5 Absatz 1 und Absatz 1a des Tarifvertragsgesetzes). Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen von Tarifvertragsparteien (§ 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes).

Alternativ reicht eine Bescheinigung darüber, dass keine Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkasse-Verfahren besteht.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis der Eintragung in Berufsregister (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister, eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedstaates in dem der Bewerber ansässig ist (siehe Anlage 6). Der Nachweis der Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten zehn abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen.
Es wird gefordert, mindestens eine, maximal aber drei Referenzen der Bewerbung je Los beizufügen.

Die Referenz beinhaltet mindestens den Ort und die Zeit der Durchführung des Projektes sowie die Benennung des Auftraggebers. Weiterhin ist eine kurze Leistungs-Beschreibung der Referenz auf maximal 1 DIN A4 Seite erforderlich. Es wird darüber hinaus gefordert, dass bei der entsprechenden Referenz mindestens die Leistungsphasen 1 bis 4 gem. HOAI abgedeckt wurden.
Darüber hinaus sind Angaben über das Bauvolumen (EUR Netto) innerhalb der Referenzen anzugeben und ob die Referenz Bestandteil eines Förderprogrammes ist (oder war). Zusätzliche Foto- / Video- Dokumentationen und Links zu Internetseiten sind zulässig, wenn sie der besseren Veranschaulichung dienen. Sie sind aber keine Mindestanforderung.

Mindestanforderung
Los 1:
- Projekt mit einem Bauvolumen von insgesamt mindestens 200.000 EUR
- mindestens 1 Referenzen zu Heizung, Lüftung
- mindestens 1 Referenz zu Photovoltaik, Beleuchtung

Los 2:
- Projekt mit einem Bauvolumen von insgesamt mindestens 200.000 EUR
- mindestens 1 Referenzen zu Asbestsanierung,
Architekturplanung mit Umnutzung Raumkonzept im Bestand
- mindestens 1 Referenz Barrierefreiheit im Gebäude, Fenster und Türen ersetzen sowie Fassadenwärmedämmung

- Mitarbeiterqualifikation (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber muss mindestens einen Mitarbeiter mit Hochschulabschluss (Diplom,
Bachelor, Master oder Meister) im Bereich Gebäudetechnik, Haustechnische Anlagen (Los 1) oder für den Bereich (Los 2) Baukonstruktion mit vergleichbarer Qualifikation z.B. als Architekt oder Energieberater aufweisen. Dieser verfügt über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung. Die Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Die (zukünftige) Projektführung des Bewerbers muss fließende Deutschkenntnisse in Text und Wort aufweisen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (siehe Anlage 6)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Gebäudeanlagentechnik
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71320000-7
71321000-4
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Dieses Los umfasst die Bestandaufnahme mit Grundlagenermittlung zu den vorhanden Bau- und Anlagenbauteilen, Abstimmung des Nutzungsverhaltens je nach Gebäudeabschnitt, Berechnung der notwendigen Kennwerte für Lüftung, Heizung, Beleuchtung, Energieeffizienz, Warmwasserbereitung, Stromerzeugung als Photovoltaik, Schall- und Lärmminderung und ggfls. weiterer Wärmedämmtechnik.
Erstellen der Entwurfsplanung als Empfehlung der einzuleitenden Sanierungsschritte mit Begründung und Darstellung von verschiedenen Alternativen mit den jeweiligen Vor- oder Nachteilen zu den einzelnen Sanierungsempfehlungen gem. vorheriger Aufzählung nach Anlage 6. Ausblick auf die betriebliche Unterhaltung und deren finanziellen jährlichen Kosten. Kostenermittlung und Darstellung jeder einzelnen Sanierungsmaßnahme und /oder deren gleichwertigen Alternative.

Beratung des AG zu den einzelnen Leistungsphasen als Vororttermine und Vorstellung der Zwischen- und Endergebnisse der Entwurfsplanung vor dem Gemeinderat der Gemeinde Asendorf.

Teilnahme an Besprechungsterminen mit der Bauverwaltung des Bundes hinsichtlich der baufachlichen Prüfung in Hannover vorbereiten und präsentieren. Erstellung der Leistungsbeschreibung, Erläuterungsbericht und Planungsunterlagen gem. den staatlichen Vorgaben des RZ-Bauverfahrens (siehe Anlage 7).

Als Basis der Grundlagenermittlung werden den Bewerbern mit der Anlage 3 folgende Daten und Pläne zur Verfügung gestellt:
- Lagepläne des Dorfgemeinschaftshauses als digitale Grundrisse und Schnitte
- Energieverbrauch des Objektes DGH vor und nach der Sanierung
- Energetische Sanierungsempfehlungen zur Bausubstanz durch einen Energieberater ist bereits erstellt mit Lageplänen zu den jeweiligen Sanierungsmaßnahmen.
- Der Energieberater bleibt im Projekt zur Bescheinigung der Zielwerterreichung und Qualitätskontrolle der Planung und Bauausführung extern eingebunden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Baukonstruktion
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71320000-7
71321000-4
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Los 2 Baukonstruktion umfasst die Bestandaufnahme mit Grundlagenermittlung zu den vorhanden Bau- und Anlagenbauteilen, Abstimmung der zukünftigen Nutzung je nach Gebäudeabschnitt, Berechnung der notwendigen Kennwerte für den Raumbedarf als Sanitärtrakt Sportverein und Veranstaltung, Verwaltungsbüro Gemeinde, Vereinsheim TV Asendorf, Barrierefreiheit WC und Treppenanlagen, Asbest-Sanierung und Wärmedämmung des Hallendaches (Eternit = asbesthaltig) mit Arbeitsschutz und Entsorgung.
Entwurfsplanung als Empfehlung der einzuleitenden Sanierungsschritte mit Begründung und Darstellung von verschieden Alternativen mit den jeweiligen Vor- oder Nachteilen zu den einzelnen Sanierungsempfehlungen gem. vorheriger Aufzählung.
Ausblick auf die betriebliche Unterhaltung und deren finanziellen jährlichen Kosten. Kostenermittlung und Darstellung jeder einzelnen Sanierungsmaßnahme und /oder deren gleichwertigen Alternative.

Beratung des AG zu den einzelnen Leistungsphasen als Vororttermine und Vorstellung der Zwischen- und Endergebnisse der Entwurfsplanung vor dem Gemeinderat der Gemeinde Asendorf.

Teilnahme an Besprechungsterminen mit der Bauverwaltung des Bundes hinsichtlich der baufachlichen Prüfung in Hannover vorbereiten und präsentieren. Erstellung der Leistungsbeschreibung, Erläuterungsbericht und Planungsunterlagen gem. den staatlichen Vorgaben des RZ-Bauverfahrens (siehe Anlage 7).

Als Basis der Grundlagenermittlung werden den Bewerbern mit der Anlage 3 folgende Daten und Pläne zur Verfügung gestellt:
- Lagepläne des Dorfgemeinschaftshauses als digitale Grundrisse und Schnitte
- Energieverbrauch des Objektes DGH vor und nach der Sanierung
- Energetische Sanierungsempfehlungen zur Bausubstanz durch einen Energieberater ist bereits erstellt mit Lageplänen zu den jeweiligen Sanierungsmaßnahmen.
- Der Energieberater bleibt im Projekt zur Bescheinigung der Zielwerterreichung und Qualitätskontrolle der Planung und Bauausführung extern eingebunden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge