Das vorhanden Bauwerk soll durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Der Ersatzneubau soll in Anlehnung Regelquerschnitt RQ 9B über zwei Fahrstreifen und einen gemeinsamen Geh-und Radweg verfügen. Der Lichtraum für den Bahnverkehr ist noch mit der DB-Netz AG abzustimmen. Die Anpassung der Verkehrsanlagen im Bereich der Brückenvorfelder und des Verzugbereichs ist mit zu planen.
Die entsprechend des Teilleistungskataloges LPH 1-2 abgeforderte Leistung wird aufgrund des vorliegenden Zeithorizonts bis Ende Dezember 2025 abgefordert. Das erste Sperrpausenkonzept ist Ende Januar 2026 einzureichen. Es ist geplant den Brückenentwurf Ende Mai 2026 zu finalisieren. Die Vergabeunterlagen sind spätestens zu Ende März 2028 fertig zu stellen. Die Ausführung des Brückenneubaus ist für 2029 vorgesehen.
Für den gepl. Ersatzneubau der Kreisstraßenüberführung werden die Ing.-Leistungen für die Objektplanung (Los 1) und Tragswerksplanug (Los 2) ausgeschrieben.
Der Brückenneubau ist wie folgt angedacht:
Querschnittsgestaltung:
-Breite zwischen den Schrammborden: 7,00 m
-Ausbildung eines Gehweges b= 3,00 m auf der Südseite
-Ausbildung eines Berührungsschutzes über den Gleisen nach Richtzeichnung ELT 2
Baugrund:
Zur Zeit wird von einer Tiefgründung ausgegangen.
Das Statisches System ist zusammen mit dem Objektplaner abzustimmen und festzulegen. Eine mögliche Variante ist z.B.:
-3-Feldsystem als Durchlaufträger,
-Stahlbetonplattenbalken als Halbfertigteile mit Ortbetonergänzung zur Reduzierung der Bauzeit vor Ort,
-Widerlager und Mittelpfeilerscheiben aus Stahlbeton.
Die Entwurfsunterlagen sollen die Qualität einer Ausschreibungsunterlage haben.
Die Gebühren für zu deponierende Abfälle, Böden werden nicht als anrechenbaren Kosten gewertet.
Die zu beauftragenden Leistungsphasen einschl. der Honoraranteile sind der Anlage zu entnehmen.
Die zu beauftragenden Leistungsphasen einschl. der Honoraranteile sind der Anlage 2 zu
entnehmen.
Die ausgeschriebenen Planungsleistungen werden im Rahmen einer "stufen- bzw.
abschnittsweisen Beauftragung" beauftragt. Im ersten Schritt erfolgt eine Beauftragung der
Leistungsphasen 1-3 in der Objektplanung "Ingenieurbauwerke" und der Leistungsphasen 1-3 in der Fachplanung "Tragwerksplanung". Die weiteren Leistungsphasen werden dann jeweils nach Planungsfortschritt bzw. -erfordernis abgerufen. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei. Ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Abrechnung von Ingenieurleistungen
Deponiegebühren nicht zu den anrechenbaren Kosten gezählt werden.
Angebote können nur für die Gesamtleistung abgegeben werden.
Die Bestandspläne des vorhandenen Bauwerkes werden nach Auftragsvergabe übergeben. Die planungsbegleitende Bestandsvermessung, der Geotechnische Bericht, der Bahnsicherer und die Tragwerksplanung werden separat ausgeschrieben und dessen Unterlagen nach Fertigstellung übergeben. Die Trassendaten der DB-Netz werden abgerufen und anschließend übergeben.