Das Bewerberformblatt mit den Erklärungen ist zusammen mit den Nachweisen sowohl im xlsx- als auch im pdf-Format innerhalb der Bewerbungsfrist vom Bewerber vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der erklärenden/ bevollmächtigten Person ist im Formularfeld jedoch anzugeben. Es sind nur Erklärungen und Nachweise einzureichen, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt.
Das Verfahren wird zweistufig in der Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 3b EU Abs. 3 VOB/A durchgeführt. Dieses besteht in der ersten Stufe aus einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb mit der Feststellung der Bewerber auf Mindesteignung und Auswahl geeigneter, fachkundiger und leistungsfähiger Unternehmen für die sich als zweite Stufe anschließende Angebotserarbeitungs- und Verhandlungsphase.
Es ist für die Stufe 2 eine Mindestzahl von 3 und Höchstzahl von 5 aufzufordernden Bewerbern vorgesehen. Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Die Angebote werden auf Basis der Zuschlagskriterien gemäß Auswertungsmatrix Stufe 2 bewertet.
Die Angebotserarbeitungsphase beginnt mit der Aufforderung der ausgewählten Teilnehmer. Auf dieser Grundlage erstellen die Teilnehmer ein Angebot. Die Angebote bestehen aus einem Honorarangebot für die Planungsleistungen sowie Konzepten zur personalorganisatorische Aufgabenumsetzung und zu Herangehensweise und Methoden. Es ist grundsätzlich vorgesehen, dass der Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben wird, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, Bietergespräche und Verhandlungen durchzuführen.
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Teilnahmeberechtigt sind:
Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.
Bietergemeinschaft aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen erfüllen.
Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzung erfüllen, ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und die fachliche Eignung nachgewiesen wird.
Weitere Hinweise:
1. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der unterzeichnenden Person ist im Unterschriftsfeld jedoch anzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen. Es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
2. Es ist eine Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 1) einzureichen. Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen;
3. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 2 a). Ferner ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 3).
4. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, die als Unterauftrag von Auftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 2 b),
5. Beruft sich der Bewerber oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmer (Nachunternehmer), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für den Nachunternehmer die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 1) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nach § 36 Abs. 1 VgV (Anlage 4) vorzulegen.
Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrages an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten des Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit der Bewerbung für den Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 4) und die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 1) vorgelegt werden.
Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des Nachunternehmers für die Auftragsausführung gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.-----------------------------------------------------------------------------------
Werden die bei den jeweiligen Referenzen angegebenen Mindestanforderungen an die Referenzprojekte nicht erfüllt, wird die betreffende Referenz nicht gewertet. Werden die angegebenen Mindestanforderungen an die Bewerbung nicht erfüllt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.