VO: | UVgO | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es liegen folgende Bieterfragen vor, die ich Ihnen zur Kenntnis geben möchte:
Wären folgende technische Änderungen auch zulässig:
- Boden aus Gitterrost statt Siebdruckplatte
Antwort:
Der Boden muss geschlossen sein. Durch das Gitterrost können Gegenstände auf die Fahrbahn fallen.
- muss zwingend vorm und hinter dem Radkasten abgesenkt werden. Wenn 12Zoll Räder zulässig sind, kann die Ladefläche durchgehend sein ohne Stabilitätsverlust. Die Ladehöhe ist nahezu dieselbe.
Antwort:
Ja, es muss zwingend vor und hinter dem Radkasten abgesenkt werden. Nur Niederfluranhänger werden für den Heide-Shuttle neu beschafft. Grund ist, dass Niederflur das Aufladen schwerer Fahrräder/E-Bikes für Fahrpersonal und Fahrradfahrer erheblich erleichtert.
- reichen auch 13 Fahrräder?
Antwort:
Der Heide-Shuttle hat auf allen bestehenden 5 Ringen eine Kapazität von 15 Fahrradplätzen. Diese kann nicht unterschritten werden.
Freundliche Grüße
Zentrale Vergabestelle
Landkreis Harburg
Dateianhänge:
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