Verfahrensangaben

Projektmanagementleistungen für eine Östliche Umfahrung Buchholz i. d. N. (Neubau ...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.02.2026
23.02.2026 09:30 Uhr
08.04.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
03353-0-97
Schloßplatz 6
21423
Winsen/Luhe
Deutschland
DE933
vergabestelle@LKHarburg.de
+49 41716930
+49 4171693991212

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131150
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
71541000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Landkreis Harburg beabsichtigt die Realisierung einer Ortsumgehung als Neubau einer Kreisstraße in Buchholz i. d. N. (östliche Umfahrung). Erforderliche Planungsleistungen wurden mit Ausnahme der faunistischen Planungsraumanalyse bisher nicht beauftragt. Der Landkreis möchte sich in dem komplexen Planungsprozess bis hin zu dem erforderlichen Planfeststellungsbeschluss durch einen externen Projektmanager unterstützen lassen.
Die Projektmanagementleistungen werden im Rahmen eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb unter Vorgabe der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie für die östliche Umfahrung ausgeschrieben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Autoverkehr in der Buchholzer Innenstadt kann nicht mehr leistungsfähig abgewickelt werden und eine zukunftsfähige Stadtentwicklung ist wegen der verkehrlichen Situation kaum möglich. Um die vorhandene und prognostizierte zukünftige Verkehrsbelastung der Innenstadt von Buchholz zu vermindern, das Straßenverkehrsnetz neu zu strukturieren und dessen Leistungsfähigkeit zu verbessern, soll eine östliche Ortsumfahrung als Kreisstraße geschaffen werden.
Der Landkreis bereitet gemeinsam mit der Stadt Buchholz in der Nordheide die Planung der östlichen Ortsumfahrung von Buchholz vor. Die Federführung obliegt dem Betrieb Kreisstraßen des Landkreises.
Bereits seit den 70er Jahren gibt es in Buchholz i. d. N. Überlegungen für eine östliche Umfahrung der Innenstadt, die seit dieser Zeit auch in den Flächennutzungsplänen (1978 / 2002) dargestellt wurde. Konkrete Planungen für die Umgehungsstraße wurden ab dem Jahr 1998 aufgenommen, das gesamte Planungsverfahren war über viele Jahre politisch umstritten. Im Jahr 2009 erging der Planfeststellungsbeschluss für den sogenannten Ostring, 2011 hob das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit seiner Entscheidung diesen Beschluss wieder auf.
Unter dem Namen "Buchholz 2025plus" entwickelte die Stadtverwaltung einen städtebaulichen Rahmenplan inklusive Wohnbauflächen mit bis zu 1500 Wohneinheiten im Osten der Stadt. Das Straßennetz in Buchholz ist derzeit stark belastet und die im Planungsgebiet entstehende städtebauliche Entwicklung würde weitere Verkehre generieren. Da diese aus Kapazitätsgründen nicht mehr durch die innerstädtischen Straßenzüge geführt werden können, erfordert die Umsetzung der geplanten Stadtentwicklung eine leistungsfähige Ortsumfahrung.
Ein Variantenvergleich ergab eine Vorzugsvariante, welche als Basis für weitergehende Untersuchungen innerhalb einer Machbarkeitsstudie herangezogen wurde. Die Machbarkeitsstudie (siehe untenstehenden Link) hatte die Aufgabe, die Umsetzbarkeit der verschiedenen Trassen zu prüfen und mögliche Optimierungen darzustellen. Dazu wurden verschiedene Streckenverläufe und Knotenpunkte entwickelt und verglichen.
Der Planungsraum wurde im Wesentlichen in drei Abschnitte gegliedert, die durch die Anbindung der östlichen Umfahrung an die auf Buchholz zuführenden Kreisstraßen definiert werden. In die Untersuchung eingeflossen sind die Ergebnisse der verkehrlichen Bewertung der Varianten und die Abschätzung der Umweltverträglichkeit potenzieller Trassenvarianten auf Basis der Auswertung vorhandener Unterlagen.
Im Ergebnis wurden verschiedene Streckenführungen ermittelt, die die technischen Voraussetzungen für eine Kreisstraße erfüllen.
Bei der Planung soll der Trassenkorridor der Vorzugsvarianten der Machbarkeitsstudie zuzüglich der aus dem Stadt- und Entwicklungsausschuss vorgeschlagenen Varianten berücksichtigt werden.
Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens ist nach Mitteilung der Unteren Landesplanungsbehörde nicht erforderlich. Stattdessen wird mit einer landesplanerischen Stellungnahme im Rahmen des straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens durch die oberste Landesentwicklungsbehörde festgestellt, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist.
Die Baukosten werden für die Maßnahme nach aktueller Kostenannahme auf ca. 40 Mio. Euro (inklusive Ingenieurbauwerke und Erschließungsstraßen) veranschlagt.
Weitere Informationen können der Machbarkeitsstudie (Anlage 1) entnommen werden.
Eine konkrete Beschreibung des Vorhabens erfolgt mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.10.2026
30.09.2032
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Schloßplatz 6
21423
Winsen/Luhe
Deutschland
DE933

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom AG auch leistungsbezogene Kriterien bewertet.

Honorar 50% 500 Punkte (gesamt)

Konzept 30% 300 Punkte (gesamt)
- Darstellung der projektspezifischen Bearbeitung 200 Punkte
- Darstellung der Einhaltung der vom AG vorgegebenen Fristen, Erreichbarkeit 100 Punkte

Qualifikation des einzusetzenden Personals 20% 200 Punkte (gesamt)
Maximale Gesamtpunktzahl 100% 1.000 Punkte

Das Angebot des Bestbietenden kann insgesamt maximal 1.000 Punkte erzielen. Davon können insgesamt maximal 500 Punkte für das Kriterium Qualität, bestehend aus dem Konzept sowie der Qualifikation des einzusetzenden Personals erreicht werden.
Für den Preis können ebenfalls 500 Punkte erreicht werden. Bewertet wird das angebotene Gesamthonorar, welches sich aus der Summe aller anzubietenden Preisbestandteile zum Vertrag ergibt. Für die Ermittlung der Wertungssumme werden zusätzlich die anzubietenden Stundensätze mit folgenden Zeitansätzen, zzgl. Nebenkosten berücksichtigt:
670 Std. Projektleitung
300 Std. Projektbearbeitung
200 Std. Projektassistenz

Der Bestpreis erhält die maximale Punktzahl von 500. Die übrigen Angebote werden nach folgender Formel bewertet:
-500 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Bewertung des Konzeptes:
Die Bewertung des Konzeptes erfolgt jeweils einzeln nach dem folgenden System:
100% der Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium überzeugen uneingeschränkt. Der Bieter lässt alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennen und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang erwarten.
80% der Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium überzeugen überwiegend, weisen aber in einem Einzelfall kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage. Der Bieter lässt die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennen und die Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten.
60% Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium sind überwiegend noch überzeugend. Sie weisen aber entweder in einem oder wenigen Fällen deutliche Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage oder sie weisen in einem oder wenigen Fällen kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage. Auch Angaben die leichte Unvollständigkeit aufweisen, also einen Teilaspekt unbeantwortet lassen, werden mit maximal 60 % der Punkte bewertet. Der Bieter lässt die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in wesentlichem Umfang erkennen und die Bewältigung der Problemstellungen in wesentlichem Umfang erwarten.
40% Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium überzeugen nur eingeschränkt. Sie weisen entweder in mehreren Fällen deutliche Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage oder sie weisen in mehreren Fällen kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage. Auch Angaben, die an wenigen Punkten, aber mehr als einem Punkt, Unvollständigkeiten aufweisen, werden mit maximal 40 % der Punkte bewertet. Der Bieter lässt die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennen und die Bewältigung der Problemstellung in geringem Umfang erwarten.
20% der Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium überzeugen überwiegend nicht. Sie weisen in vielen Fällen deutliche Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage oder sie weisen in den überwiegenden Fällen kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage. Auch Angaben, die vermehrt Unvollständigkeit aufweisen, also mehrere bis viele Teilaspekte unbeantwortet lassen, werden mit maximal 20 % der Punkte bewertet. Der Bieter lässt die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in sehr geringem Umfang erkennen und die Bewältigung der Problemstellung in sehr geringem Umfang erwarten.
0% der Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium sind nicht überzeugend. Auch die grobe Unvollständigkeit von Angaben wird mit 0 Punkten bewertet.

Die Bewertung der Qualität des einzusetzenden Personals erfolgt nach dem folgenden System:
Abgeschlossenes Projekt für Projektsteuerungsleistungen 50 Punkte
Begonnenes Projekt für Projektsteuerungsleistungen 25 Punkte
Abgeschlossenes Projekt für Teilleistungen je 25 Punkte
Das Fehlen eines geforderten Projektnachweises führt zum Ausschluss.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTMYYDYT3ESYSZ0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.

Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.

Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen.Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche).

Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 16.02.2026 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.

Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen.

Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter):
https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) ( § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).

§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).

§ 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).

§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).

§ 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).

§§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).

Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben wurden nicht erfüllt (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB).

Die Verpflichtung zur Zahlung Beiträgen zur Sozialversicherung wurden nicht erfüllt (§ 123 Abs. 4 Nr. 1).

Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislicher Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislicher Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislicher Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

Es besteht Zahlungsunfähigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)

Über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).

Das Unternehmen hat seine Tätigkeit eingestellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).

Das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).

Das Unternehmen ist aufgrund eines rechtskräfigen Urteils aus Gründen bestraft worden, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen oder hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Personen oder Unternehmen weisen einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 202 auf, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören zu den in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Während der Vertragslaufzeit werden als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt

Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).

Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).

Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).

Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).

Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
4
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Nachweis von Referenzen des Unternehmens (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis einer Referenz des sich bewerbenden Unternehmens, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist. Der Bewerber muss in den letzten 10 Jahren mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Mindestens ein abgeschlossenes Projekt einer vergleichbaren Projektsteuerungs-/Leitungsarbeit, welches hinsichtlich der Komplexität (Straßenbauprojekte, Ingenieurbauprojekte, Knotenpunkte, Umweltbelange) und ihres Leistungsumfanges (mind. Projektsteuerungs-/Leitungsleistungen in der Planungsphase) sowie Investitionskosten einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen. Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen, in denen die Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an die AHO mindestens in der Projektstufe der Planungsleistungen erbracht wurden. Projektsteuerungsleistungen in Verkehrsprojekten mit einer Streckenlänge von mindestens 3km und Knotenpunkten und/oder Ingenieurbauwerken. Baukosten von mindestens 5 Mio. EUR.
Die Referenzbeschreibung beinhaltet mindestens den Ort und die Dauer der Durchführung des Projektes sowie die Benennung des Auftraggebers.
Die Angaben sind in der Anlage 2 - Informationen zum Unternehmen anzugeben.
Weiterhin ist eine kurze Leistungsbeschreibung der Referenz auf maximal 3 DIN A4 Seiten, Schriftgröße 11, hinsichtlich Art und Umfang erforderlich.
Hinweis: Falls einzelne Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht und dessen Referenzen als Eignungsnachweis herangezogen werden sollen, ist eine Eignungsleihe zu vereinbaren.

Zusätzliche Referenzen (max. 100 Punkte):
50 Punkte, sofern die Baukosten der vorgelegten Referenz um jeweils 2,5 Mio. Euro höher ist als die Mindestanforderung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Vertragsabwicklung in deutscher Sprache zwingend (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die (zukünftige) Projektführung und Abwicklung des gesamten Geschäftsverkehrs muss der Bewerber in deutscher Sprache zusichern. Hierfür hat er Ansprechpartner, die direkten Kundenkontakt mit dem Auftraggeber haben werden einzusetzen, die fließende Deutschkenntnisse in Text und Wort aufweisen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (2022 bis 2024) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Jahresumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre, mindestens 400.000EUR netto jährlich.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Angaben zum spezifischen Umsatz der letzten drei Jahre (2022 bis 2024) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages, mind. 150.000EUR netto im Durchschnitt der letzten drei Jahre

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angaben zur Anzahl der Beschäftigten (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angaben zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren. Der Bewerber muss nachweisen, dass aktuell mindestens zwei Ingenieure oder vergleichbar für die Projektsteuerung bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren ist nachzuweisen, dass mindestens sechszehn fest angestellte Mitarbeitende in Vollzeit (inkl. Büroadministration und technisches Personal) vorhanden sind. Die Arbeit kann auch auf mehrere Teilzeitkäfte aufgeteilt sein.

Hinweis: Falls die entsprechenden Personen durch einen Unterauftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, ist eine Eignungsleihe zu vereinbaren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen)
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister, eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedstaates in dem der Bewerber ansässig ist. Der Nachweis der Eigung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Nachweis der Qualifikation der projektverantwortlichen Mitarbeiter (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 Abs. 3Nr. 2 VgV). Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
Die Hauptbearbeiter für die nachstehenden Leistungen müssen nachweisen, dass sie über eine Qualifizierung zum Dipl.-Ingenieur oder vergleichbar verfügen:
- Objektplanung Verkehrsanlagen
- Objektplanung Ingenieurbauwerke
mit mindestens 5-jähriger einschlägiger Berufserfahrung, die Stellvertretung mit mindestens 2-jähriger einschlägiger Berufserfahrung.

Zusätzliche Nachweise der Qualifikation:
Berufserfahrung des einzusetzenden Personals: maximal 75 Punkte
50 Punkte für bis zu 10 Jahren einer einschlägigen Berufserfahrung der Projektleitung und 5 Jahren einer einschlägigen Berufserfahrung der Stellvertretung
25 Punkte für mehr als 10 Jahre einer einschlägigen Berufserfahrung der Projektleitung und mehr als 5 Jahren einer einschlägigen Berufserfahrung der Stellvertretung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden von 1,5 Mio. EUR und 3 Mio. EUR bei einem der in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Zusätzliche Referenzen (max. 100 Punkte) - 50 Punkte, sofern die Baukosten der vorgelegten Referenz um jeweils 2,5 Mio. Euro höher ist als die Mindestanforderung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
57,14

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Berufserfahrung des einzusetzenden Personals (max. 75 Punkte) - 50 Punkte für bis zu 10 Jahren einer einschlägigen Berufserfahrung der Projektleitung und 5 Jahren einer einschlägigen Berufserfahrung der Stellvertretung
25 Punkte für mehr als 10 Jahre einer einschlägigen Berufserfahrung der Projektleitung und mehr als 5 Jahren einer einschlägigen Berufserfahrung der Stellvertretung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
42,86

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung