Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom AG auch leistungsbezogene Kriterien bewertet.
Honorar 50% 500 Punkte (gesamt)
Konzept 30% 300 Punkte (gesamt)
- Darstellung der projektspezifischen Bearbeitung 200 Punkte
- Darstellung der Einhaltung der vom AG vorgegebenen Fristen, Erreichbarkeit 100 Punkte
Qualifikation des einzusetzenden Personals 20% 200 Punkte (gesamt)
Maximale Gesamtpunktzahl 100% 1.000 Punkte
Das Angebot des Bestbietenden kann insgesamt maximal 1.000 Punkte erzielen. Davon können insgesamt maximal 500 Punkte für das Kriterium Qualität, bestehend aus dem Konzept sowie der Qualifikation des einzusetzenden Personals erreicht werden.
Für den Preis können ebenfalls 500 Punkte erreicht werden. Bewertet wird das angebotene Gesamthonorar, welches sich aus der Summe aller anzubietenden Preisbestandteile zum Vertrag ergibt. Für die Ermittlung der Wertungssumme werden zusätzlich die anzubietenden Stundensätze mit folgenden Zeitansätzen, zzgl. Nebenkosten berücksichtigt:
670 Std. Projektleitung
300 Std. Projektbearbeitung
200 Std. Projektassistenz
Der Bestpreis erhält die maximale Punktzahl von 500. Die übrigen Angebote werden nach folgender Formel bewertet:
-500 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Bewertung des Konzeptes:
Die Bewertung des Konzeptes erfolgt jeweils einzeln nach dem folgenden System:
100% der Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium überzeugen uneingeschränkt. Der Bieter lässt alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennen und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang erwarten.
80% der Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium überzeugen überwiegend, weisen aber in einem Einzelfall kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage. Der Bieter lässt die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennen und die Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten.
60% Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium sind überwiegend noch überzeugend. Sie weisen aber entweder in einem oder wenigen Fällen deutliche Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage oder sie weisen in einem oder wenigen Fällen kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage. Auch Angaben die leichte Unvollständigkeit aufweisen, also einen Teilaspekt unbeantwortet lassen, werden mit maximal 60 % der Punkte bewertet. Der Bieter lässt die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in wesentlichem Umfang erkennen und die Bewältigung der Problemstellungen in wesentlichem Umfang erwarten.
40% Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium überzeugen nur eingeschränkt. Sie weisen entweder in mehreren Fällen deutliche Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage oder sie weisen in mehreren Fällen kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage. Auch Angaben, die an wenigen Punkten, aber mehr als einem Punkt, Unvollständigkeiten aufweisen, werden mit maximal 40 % der Punkte bewertet. Der Bieter lässt die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennen und die Bewältigung der Problemstellung in geringem Umfang erwarten.
20% der Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium überzeugen überwiegend nicht. Sie weisen in vielen Fällen deutliche Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage oder sie weisen in den überwiegenden Fällen kleinere Schwächen bzw. Kritikpunkte auf oder bleiben vage. Auch Angaben, die vermehrt Unvollständigkeit aufweisen, also mehrere bis viele Teilaspekte unbeantwortet lassen, werden mit maximal 20 % der Punkte bewertet. Der Bieter lässt die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in sehr geringem Umfang erkennen und die Bewältigung der Problemstellung in sehr geringem Umfang erwarten.
0% der Punkte: Die fachlich-inhaltlichen Angaben des Bieters zum genannten Kriterium sind nicht überzeugend. Auch die grobe Unvollständigkeit von Angaben wird mit 0 Punkten bewertet.
Die Bewertung der Qualität des einzusetzenden Personals erfolgt nach dem folgenden System:
Abgeschlossenes Projekt für Projektsteuerungsleistungen 50 Punkte
Begonnenes Projekt für Projektsteuerungsleistungen 25 Punkte
Abgeschlossenes Projekt für Teilleistungen je 25 Punkte
Das Fehlen eines geforderten Projektnachweises führt zum Ausschluss.