Referenzen des Bieters für die ausgeschriebenen Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber hat seine fachliche Eignung durch mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte der Objektplanung Gebäude nachzuweisen.
Mindestens eine Referenz muss ein Feuerwehrgerätehaus, eine Feuer- oder Rettungswache oder ein Gebäude mit vergleichbaren Planungsanforderungen betreffen.
Vergleichbar sind insbesondere Fahrzeughallen mit zugehörigen Umkleide-, Sanitär-, Lager- und Funktionsbereichen.
Für jede Referenz sind Projekt, Auftraggeber, Baukosten, bearbeitete Leistungsphasen, Leistungszeitraum und verantwortliche Projektleitung anzugeben (in der Eigenerklärung Referenzen).
Referenzzeitraum: Die Inbetriebnahme, Übergabe oder der Abschluss der Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) des jeweiligen Referenzprojekts muss im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum Ablauf der Angebotsfrist erfolgt sein. Projekte, die vor dem 01.01.2019 oder nach Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen wurden/werden, finden keine Berücksichtigung.
Mindestleistungsumfang: Die eingereichten Referenzen müssen jeweils mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 umfassen. Eine Teilleistung (z. B. reine Entwurfsplanung ohne Bauleitung oder umgekehrt) wird nicht als vergleichbare Referenz gewertet.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter auf gesondertes Verlangen für die Referenzprojekte erläuternde Angaben einschließlich einer Bestätigung durch den Auftraggeber, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden, vorzulegen.