Ökologische Baubegleitung
Im Herbst 2026 sind die Bäume im Baufeld zu kontrollieren auf Höhlen für Winterquartiere von Fledermäusen. Vorhandene Höhlen sind umgehend durch eine Fledermausfachperson zu verschließen. Die Bäume mit Fledermaushöhlen sind vorFällung zu kontrollieren.Die beiden Brückenbauwerke sind vor dem Abriss auf Besatz von Fledermäusen und Vögeln zu kontrollieren.Vor Beginn der Nistzeit sind Nisthöhlen als CEF-Maßnahme an umliegende Bäume aufzuhängen. Diese sind in den drei Folgejahren regelmäßig zu kontrollieren.
Der Baugrubenaushub ist vor Ort zu begleiten. Bei Wurzelfund ist eine Erstversorgung, ggf. Wurzelrückschnitt und Nachsorge durchzuführen. Dieaufgefundenen Wurzeln sind zu Dokumentieren. Es ist geplant ein Baugrubenaushub im Spätsommer 2027 und Februar 2028.Während der Bauausführung ist in regelmäßigen Ortsbegehungen der Baumschutz zu kontrollieren, dokumentieren. Der Bauüberwachung als Fachbauleitung Baumschutz zur Seite stehen, ggf. an Baubesprechungen teilnehmen.Am Ende der Entwicklungspflege in 2031 mit der öBÜ Pflanzarbeiten und AG eine Erfolgskontrolle durchführen.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen.Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche).
Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 05.10.2026 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen.
Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter):https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle
Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen)Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Erklärung zur Insolvenz bzw. Liquidation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Mindestbedingung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 500.000,- EUR netto je Schadensfall).Falls die Höhe der geforderten Deckungssumme noch nicht vorhanden ist, muss im Falle einerAuftragserteilung die geforderte Deckungssumme zugesichert werden.
Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister, eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedstaates in dem der Bewerber ansässig ist. Der Nachweis der Eigung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Referenzen des Bieters für die ausgeschriebenen Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens zwei einschlägige Referenzen aus den letzten drei Jahren (als einschlägige Referenzengelten Mindestanforderungen, die mit dem Auftrag nach Art und Umfang vergleichbar sind)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.
Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (2023 bis 2025) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre min. 70.000,00 EUR pro Jahr
Angaben zur Anzahl der Beschäftigten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
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