Thermische Klärschlammverwertung
Die Stadt Melle schreibt die Leistung zur thermischen Klärschlammverwertung für die Kläranlagen Melle Mitte, Buer, Bruchmühlen, Gesmold, Wellingholzhausen und Neuenkirchen im offenen Vefahren nach VgV europaweit aus.
Art und Umfang der Leistung:Thermische Klärschlammverwertung: ca. 7.900,00 toin einem Zeitraum von 2 Jahren
Ausführungszeitraum: 01.01.2026 - 31.12.2027
Anschriften Kläranlagen:Kläranlage Melle-Mitte, Bruchstr. 38, 49324 MelleKläranlage Gesmold, Im Gewerbepark 25, 49326 MelleKläranlage Neuenkirchen, Niedermühlenstr. 48, 49326 MelleKläranlage Bruchmühlen, Nordstraße 27, 49328 MelleKläranlage Buer, Stüvestraße 36, 49328 MelleKläranlage Welloingholzhausen, Wellingholzhausener Str. 97 49326 Melle
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Ausführungen gem. Vergabeunterlagen
Sämtliche Informationen/Bedingungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Angebot ausschließlich elektronisch über das Bietertool derVergabepattform einzureichen ist. Eine schriftliche Angebotsabgabe (auf dem Postweg)sowie per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle ist nicht zulässig.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten,Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Ablauf derAngebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Subunternehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die wesentlichen Leistungen selbst zu erbringen. Falls Subunternehmer eingesetzt werden sollen, darf dies nur für Teilbereiche der Gesamtleistungen geschehen. In diesem Fall ist die Aufgabenteilung dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe detailliert zu schildern.Sollte aus zwingenden Gründen nach Auftragserteilung eine Änderung der Arbeitseinteilung oder der Einsatz anderer Subunternehmer aus der Sicht des Auftragnehmers erforderlich sein, ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Zustimmung ist vom AN unter Vorlage der in diesem Leistungsverzeichnis geforderten Unterlagen beim Auftraggeber schriftlich zu beantragen. Der Subunternehmer ist vom AN auf die besonderen Bedingungen dieses Leistungsverzeichnisses zu verpflichten. Dies betrifft in besonderem Maße die Vorlage von Genehmigungsunterlagen etc. Die Gesamtleistung darf grundsätzlich nicht an Dritte vergeben werden.Bezüglich der zu erbringenden Transportleistungen ist der AN grundsätzlich berechtigt, einen Spediteur seiner Wahl zu beauftragen und auch ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers zu wechseln. Der Auftraggeber behält sich jedoch das Recht vor, in begründeten Fällenden Ausschluss des Spediteurs zu verlangen.
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der AN ist verpflichtet, den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender, dem Risiko seiner Leistung gerecht werdende Deckungssumme nachzuweisen. Er hat den Namen des Versicherungsträgers, die Höhe der Versicherungssumme und die Versicherungsnummer zu benennen. Der AN ist verpflichtet, die Betriebshaftpflichtversicherung während der Dauer dieses Vertrages aufrechtzuerhalten. Die Deckungshöhe muss mind. 2 Mio. Euro betragen.
Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch diese Unternehmen vorzulegen. Bei der Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Erklärungen vor Zuschlagserteilung auch vom Nachunternehmer vorzulegen.