Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
- Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10.1),
Leistungsphasen 1 bis 9,
- Objektplanung für Freianlagen inkl. Entwässerungsplanung (§§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11.1),
Leistungsphasen 1 bis 9,
- Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14.1),
Leistungsphasen 1 bis 4,
- Fachplanung der Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15.1),
Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 - 8, einschließlich nutzungs-spezifischer Anlagen (Küche, Fachräume) und der technischen Anlagen in den Außenanlagen (KG 550)
? Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung (§ 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1, Abs. 2, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 8,
- Bauphysik Bauakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 3, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 8,
- Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8.
Vorgesehen ist die Erstellung einer Entwurfsunterlage Bau und anschließend die
Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für eine sich anschließende Generalunternehmerbeauftragung für die Erweiterung der Wilhelm-Fredemann-Oberschule Neuenkirchen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im
Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.