Anschaffung von:2 Stück Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF-Wnach DIN 14530 Teil 17 (DIN EN 1846) mit Zusatzbeladung für die Ortsfeuerwehren Hoyel und Markendorf
LOS 1: Fahrgestell- Straßenfahrgestell (Ortsfeuerwehr Hoyel)- Allradfahrgestell (Ortsfeuerwehr Markendorf)LOS 2: Aufbau- Aufbau in stabiler Edelstahl- oder Aluminiumverbundbauweise,Außenverblechung mit Aluminiumblechen geklebt.LOS 3: Zusatzbeladung
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sämtliche Informationen/Bedingungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Angebot ausschließlich elektronisch über das Bietertool derVergabepattform einzureichen ist. Eine schriftliche Angebotsabgabe (auf dem Postweg)sowie per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle ist nicht zulässig.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten,Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Ablauf derAngebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
Bieterfragen sind ausschließlich an die Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Vergabestelle der Stadt Melle erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung dieses Vergabeverfahrens.
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Mit diesem wird insbesondere erklärt, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegen bzw. dass im Falle des Vorliegensvon Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden.
Weiter sind Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zur durchschnittlich jährlichen Beschäftigungszahl zu machen.
Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. §§ 4 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Einzureichende Unterlagen:- Einheitliche Europäische Eigenerklärung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Mustererklärung Tariftreue ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung RUS-Sanktionen- CSX 59 - Eigenerklärung Informationen zum Bieter- FB 124 Eigenerklärung zur Eignung