Vergabeunterlagen:
Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder als Nachricht über die Vergabeplattform "vergabe.niedersachsen.de" ist nicht zulässig.
Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot unbedingt das den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsschreiben ein, da Ihr Angebot sonst ausgeschlossen werden muss.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die angefügten Dateien zu Ihrem Angebot sollten bekannte Dokumentenformate sein wie:
- PDF
- HTML
- Office-Dateiformat, RTF
- gif, jpg, bmp, tif
- GAEB
Sollten Sie ein anderes Format verwenden wollen, setzen Sie sich bitte im Rahmen einer Bieteranfrage mit der Vergabestelle in Verbindung, um den lesenden Zugriff dieser Dateien im Vorfeld sicher zu stellen. Im Zweifel konvertieren Sie bitte Ihre Dateien in eines der oben genannten Formate.
Berücksichtigung von Behinderten- und Blindenwerkstätten:
Bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes finden die "Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" Anwendung. Ein Angebot von bevorzugten Bewerbern im Sinne dieser Richtlinie erhält daher dann den Zuschlag, wenn sein Preis den des wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 vom Hundert übersteigt.
Kommunikation:
Bieterfragen sind ausschließlich an die Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabestelle@wallenhorst.de) zu richten.
Sicherheitsleistungen:
Ab einem Auftragswert über 250.000 EUR netto, ist bei der Vertragserfüllung eine Sicherheitsleistung von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) vorgesehen.
Bei Mängeln werden ab einem Auftragswert über 250.000 EUR 3 % der Abrechnungssumme als Sicherheitsleistung vorgesehen.
Rechnungen:
Alle Rechnungen sind bei der Gemeinde Wallenhorst 1-fach einzureichen. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 1-fach einzureichen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen
nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).
Datenschutzhinweise:
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-
Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Vergabestelle der Gemeinde Wallenhorst erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.