Gegenstand der Beauftragung ist das Regenerationsverfahren für die Erich-Kästner-Schule (Belieferung nach den Herbstferien SJ 25/26) und die Warmverpflegung für vier Grundschulen zum Schuljahr 25/26.
Die Vergabe ist in folgende zwei Lose aufgeteilt:Los I - Belieferung regenerierfähige Speisen (Cook & Chill / Freeze) Los II - Grundschulen Warmbelieferung
Jeder Bieter kann sich auf ein Einzellos oder auf alle Lose bewerben.
Es handelt sich um Schulverpflegung für die Wallenhorster Grundschulen.
Vertragsbeginn ist der 01.08.2025.
Los I - Belieferung regenerierfähige Speisen (Cook & Chill / Freeze): Im Jahr 2024 betrug die Anzahl der Essenteilnehmer 14.046 Lieferbeginn: erster Tag nach den niedersächsischen Herbstferien 2025
Los II - Grundschulen Warmbelieferung: Im Jahr 2024 betrug die Anzahl der Essenteilnehmer in den vier Grundschulen 56.677 Lieferbeginn: erster Tag nach den niedersächsischen Sommerferien 2025
Detailliertere Informationen zu den Lieferleistungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt für alle zu beliefernden Standorte zum 01. August 2025 Die standortspezifische Laufzeit stellt sich wie folgt dar:
Los 1: - Erich-Kästner-Schule bis 31.07.2028zusätzlich zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr
Los 2:- Johannisschule bis 31.07.2026 zusätzlich dreimalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr,- GS Lechtingen bis 31.07.2028 zusätzlich zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr,- St. Bernhard-Schule Rulle bis 31.07.2028 zusätzlich zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr,- Katharinaschule bis 31.07.2026 zusätzlich dreimalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen.
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Zuschlagskriterien:A) Preis: 60 %B) Konzept zur Bewerkstelligung von kurzen Stand- / Warmhaltezeiten von Warmspeisen: 40 %
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (Erläuterung der Zuschlagswertung).
Besichtigungstermin:Es besteht die Möglichkeit ausgesuchte Räumlichkeiten am 01.04.2025 alternativ am 03.04.2025 jeweils in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu besichtigen.Terminvereinbarungen sind bis zum 28.03.2025 11:00 Uhr möglich und sind über das Nachrichtenmodul der Vergabeplattform durchzuführen.
Es liegt im Ermessen der Vergabestelle, ob fehlerhafte oder fehlende Unterlagen / Angaben nachgefordert werden.
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
§ 123 Abs. 4 GWB
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenenGeschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten (vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD).
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der gesamten Leistungszeit ausreichende Versicherungen zur Deckung seiner Haftung aus diesem Vertrag und im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages, insbesondere gegen alle Haftpflicht- und Unfallschäden inkl. Umweltbasishaftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten.Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen mindestens betragen:EUR 5.000.000,00 für Personen und SachschädenEUR 500.000,00 für Vermögensschäden EUR 200.000,00 für Schlüsselschäden EUR 300.000,00 für BearbeitungsschädenEUR 500.000,00 für UmweltschädenDer Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Verlangen eine Erklärung über seine Versicherungspolicen und -bedingungen abgeben. Näheres entnehmen Sie bitte dem Belieferungsvertrag.
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf die erlaubte Berufsausübung (vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD).
- Bestätigung des Auftragsnehmers zur mindestens 3-jähriger Tätigkeit als Catering-Dienstleister am Markt (durch eine Eigenerklärung).
- 3 Referenzen gem. 2.2 der Leistungsbeschreibung unter Angabe von: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
- Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen (vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD).
Keine.