Umbau und Erweiterung der Johannisschule, Anbau einer Mensaküche - Vorhangfassade ...
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Gemeinde Wallenhorst
Rathausallee 1
49134
Wallenhorst
Deutschland
DE243356334
Vergabestelle
+49 5407888-124
+49 540788883-124
vergabestelle@wallenhorst.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYHYT4H5A4EQ

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYHYT4H5A4EQ/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Gemeinde Wallenhorst schreibt im Rahmen des Umbaus und Erweiterung der Johannisschule - Anbau einer Mensaküche das Gewerk Vorhangfassade Faserzement öffentlich aus. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Johannisschule
Johannisstraße 3
49134
Wallenhorst

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Mit der Ausführung ist zu beginnen spätestens 10 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens (Planung, Abstimmung).

Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) in der 30. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
Angebotsschreiben; Ihr Angebot muss das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB Bund) enthalten.

Sofern die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist, ist bei der Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hautangebot ein gesondertes Angebotsschreiben zu verwenden.; Mit dem Angebot
Eigenerklärung der Nachunternehmen gem. § 4 NTVergG; Eigenerklärung der Nachunternehmen gem. § 4 NTVergG (mittels Eigenerklärung
vorzulegen): Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden
sollen, muss der Bieter auch die von diesen unterschriebene Eigenerklärung zu § 4 Abs.
1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetze (NTVergG) zur Zahlung von
Mindestentgelten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung des Bieters gem. § 4 NTVergG; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung des Bieters gem. § 11 NTVergG; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB Bund); Im Falle einer einschlägigen Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) ist die Angabe der entsprechenden Registriernummer (PQ-
Nummer) im Angebotsschreiben ausreichend; die Eigenerklärung zur Eignung muss dann
nicht mit dem Angebot eingereicht werden.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Formblatt 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen; Mit dem Angebot
Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) ; Mit dem Angebot
GAEB-Datei; Wird das Preis-Verzeichnis in elektronischer Form erstellt, ist das Angebot
zusätzlich als Datei in der GAEB-Austauschphase 84 einzureichen.; Auf Anforderung der Vergabestelle
Leistungsverzeichnis; Leistungsverzeichnis mit den Preisen; Mit dem Angebot
Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Gem. § 8 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) haben Unternehmen grundsätzlich vor der Erteilung eines Bauauftrages durch Unterlagen, die nicht älter als ein Jahr sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung zu erbringen.
Davon ausgenommen sind solche Unternehmen, die in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen eingetragen sind und dort freiwillig die o. g. Nachweise hinterlegt haben.

Soweit Nachunternehmen bei der Ausführung des Auftrages eingesetzt werden und der Anteil des Auftrags, der auf das jeweilige Nachunternehmen entfällt, mehr als 3.000 EUR (netto) beträgt, ist der Auftragnehmer gem. § 13 NTVergG verpflichtet, den eingesetzten Nachunternehmen den Nachweis abzuverlangen und dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen vorzulegen, sofern das Nachunternehmen nicht in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen eingetragen ist und dort die entsprechenden Nachweise hinterlegt hat.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
VVB 223 - Aufgliederung der Einheitspreise; Auf Anforderung der Vergabestelle
Formblatt 221 / 222 - Preisermittlung nach Kalkulationsart; Je nach Art der Kalkulation ist mit dem Angebot entweder
- das Formblatt 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
oder
- das Formblatt 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
des Vergabehandbuch des Bundes ausgefüllt vorzulegen.; Mit dem Angebot

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

15.05.2025 09:30 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

24.06.2025

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

15.05.2025 09:30 Uhr

Rathaus Gemeinde Wallenhorst, Raum 1.08

Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, dürfen Bieter gem. § 14 VOB/A nicht an der Öffnung teilnehmen.

Bietern wird das Submissionsergebnis gem. § 14 Abs. 6 VOB/A unaufgefordert zur Verfügung gestellt.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Vergabeunterlagen:
Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder als Nachricht über die Vergabeplattform "vergabe.niedersachsen.de" ist nicht zulässig.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die angefügten Dateien zu Ihrem Angebot sollten bekannte Dokumentenformate sein wie:
- PDF
- HTML
- Office-Dateiformat, RTF
- gif, jpg, bmp, tif
- GAEB
Sollten Sie ein anderes Format verwenden wollen, setzen Sie sich bitte im Rahmen einer Bieteranfrage mit der Vergabestelle in Verbindung, um den lesenden Zugriff dieser Dateien im Vorfeld sicher zu stellen. Im Zweifel konvertieren Sie bitte Ihre Dateien in eines der oben genannten Formate.

Berücksichtigung von Behinderten- und Blindenwerkstätten:
Bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes finden die "Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" Anwendung. Ein Angebot von bevorzugten Bewerbern im Sinne dieser Richtlinie erhält daher dann den Zuschlag, wenn sein Preis den des wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 vom Hundert übersteigt.

Kommunikation:
Bieterfragen sind ausschließlich an die Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabestelle@wallenhorst.de) zu richten.

Sicherheitsleistungen:
Ab einem Auftragswert über 250.000 EUR netto, ist bei der Vertragserfüllung eine Sicherheitsleistung von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) vorgesehen.
Bei Mängeln werden ab einem Auftragswert über 250.000 EUR 3 % der Abrechnungssumme als Sicherheitsleistung vorgesehen.

Rechnungen:
Alle Rechnungen sind bei der Gemeinde Wallenhorst 1-fach und zugleich 2-fach bei der Bauleitung einzureichen. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 1-fach einzureichen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen
nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Kommunalaufsicht Landkreis Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück
Deutschland
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