Vergabeunterlagen:
Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder als Nachricht über die Vergabeplattform "vergabe.niedersachsen.de" ist nicht zulässig.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die angefügten Dateien zu Ihrem Angebot sollten bekannte Dokumentenformate sein wie:
- PDF
- HTML
- Office-Dateiformat, RTF
- gif, jpg, bmp, tif
- GAEB
Sollten Sie ein anderes Format verwenden wollen, setzen Sie sich bitte im Rahmen einer Bieteranfrage mit der Vergabestelle in Verbindung, um den lesenden Zugriff dieser Dateien im Vorfeld sicher zu stellen. Im Zweifel konvertieren Sie bitte Ihre Dateien in eines der oben genannten Formate.
Berücksichtigung von Behinderten- und Blindenwerkstätten:
Bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes finden die "Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" Anwendung. Ein Angebot von bevorzugten Bewerbern im Sinne dieser Richtlinie erhält daher dann den Zuschlag, wenn sein Preis den des wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 vom Hundert übersteigt.
Kommunikation:
Bieterfragen sind ausschließlich an die Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabestelle@wallenhorst.de) zu richten.
Sicherheitsleistungen:
Ab einem Auftragswert über 250.000 EUR netto, ist bei der Vertragserfüllung eine Sicherheitsleistung von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) vorgesehen.
Bei Mängeln werden ab einem Auftragswert über 250.000 EUR 3 % der Abrechnungssumme als Sicherheitsleistung vorgesehen.
Rechnungen:
Alle Rechnungen sind bei der Gemeinde Wallenhorst 1-fach und zugleich 2-fach bei der Bauleitung einzureichen. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 1-fach einzureichen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen
nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).