Der ursprünglich vorgesehene Ausführungszeitraum ist aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf nicht mehr zutreffend. Zum aktuellen Zeitpunkt kann der voraussichtliche Ausführungszeitraum noch nicht festgelegt werden. In der Folge wird zunächst das Ende der Angebotsfrist nach hinten verschoben. Die Bekanntgabe des voraussichtlichen Ausführungszeitraums mit einer entsprechenden Veränderung der Besonderen Vertragsbedingungen (Formblatt 214 VHB Bund) erfolgt rechtzeitig vor Ablauf der neuen Angebotsfrist.
1. Das Ende der bisherigen Angebotsfrist (27.02.2026 um 11.00 Uhr) wurde neu auf Freitag, 27.03.2026, um 10:30 Uhr festgesetzt.
2. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (bislang: 19.02.2026) wurde neu auf den 19.03.2026 festgelegt.
3. Das Ende der Zuschlags- / Bindefrist (bislang: 20.04.2026) wurde neu auf Freitag, 22.05.2026, festgesetzt.