Wasserwerk der Gemeinde Bissendorf / Neuverlegung Trinkwasserleitung Lüstringer St...
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag des Wasserwerks der Gemeinde Bissendorf
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück
Deutschland
+49 541/501-1100
+49 541/501-61100
vergabe@lkos.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTV9GNKBM

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTV9GNKBM/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Wasserwerk der Gemeinde Bissendorf / Neuverlegung Trinkwasserleitung Lüstringer Straße bis Stockumer Berg sowie Almweg

Umfang der Leistung
Die Gemeinde Bissendorf plant zur Verbesserung der Versorgungssicherheit innerhalb des Gemeindegebiets die Neuverlegung einer Trinkwasserleitung DA 110 PE-HD entlang der Straßen Lüstringer Straße, Rosenheide und Am Reitplatz.
Zudem soll in der Straße Am Stockumer Berg eine neue Wasserleitung DA 315 PE-HD ausgehend vom Anbindepunkt im Bereich der Straßenkreuzung Am Reitplatz/Am Stockumer Berg bis zum Hochbehälter verlegt werden.
Außerdem soll die Verlegung einer Wasserleitung DA 110 PE-HD im Almweg ausgeführt werden.

Die ausführende Firma muss gem. DVGW-Arbeitsblatt GW 301, Geltungsbereich W3, Werkstoff: pe zertifiziert sein.

Die Arbeiten sind bis zum 31.03.2027 zu erbringen. Der Bauablauf kann vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber frei gewählt werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Arbeiten im Abschnitt 3 Almweg zwingend in den niedersächsischen Sommerferien 2026 durchgeführt und beendet werden müssen, da diese Strecke für den Schulbusverkehr unausweichlich ist.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Lüstringer Straße, Rosenheide, Am Reitplatz, Am Stockumer Berg, Almweg
49143
Bissendorf

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Arbeiten im Abschnitt 3 Almweg müssen zwingend in den niedersächsischen Sommerferien 2026 (02.07. - 12.08.2026) durchgeführt und beendet werden, da diese Strecke für den Schulbusverkehr unausweichlich ist.

Laufzeit bzw. Dauer

03.07.2026
31.03.2027

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

03.07.2026
31.03.2027

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Zertifizierung gem. DVGW-Arbeitsblatt GW 301, Geltungsbereich W3, Werkstoff: pe; Mit dem Angebot

Sonstige

Die Arbeiten zur Verschweißung der PE-Rohre und Formstücke dürfen nur von geschultem und erfahrenem Personal mit Kunststoffschweißprüfung nach DVS 2212 bzw. GW 330 ausgeführt werden.

Vorzulegende Nachweise:
Originalkalkulation; Der Auftragnehmer (AN) hat die Originalkalkulation des Angebotes in einem verschlossenen Umschlag vor Zuschlagserteilung an den Auftraggeber (AG) bzw. dessen Beauftragten zu übergeben.

Die Urkalkulation wird beim AG während der Maßnahme hinterlegt. Die Preisermittlungen (Urkalkulation und ggf. Nachtragskalkulationen) sind so aufzustellen, dass aus ihnen sämtliche Einzelheiten und Ansätze der Kalkulation zu ersehen sind (Geräteeinsatz, Gerätekosten, Personaleinsatz, Leistung, einzelne Materialpreise etc.). Das Eintragen von Endpreisen, aus denen der Ursprung nicht zu erkennen ist, genügt nicht. Vielmehr muss bei Materialpreisen, Stundenansätzen, Gerätekosten sowie Nachunternehmerleistungen, in der Kalkulation detailliert nachvollzogen werden können, wie die Preise entstanden sind.
Vorgenannte Regelungen treffen auch für Nachunternehmerleistungen zu. Werden Kalkulationsbausteine des AN verwendet, ist der Kalkulation jeder Kalkulationsbaustein aufgeschlüsselt beizufügen.; Auf Anforderung der Vergabestelle
Leistungsverzeichnis; Leistungsverzeichnis mit den Preisen und den in den Pos. 1.2.2.210 sowie 2.2.1.120 abgefragten Materialangaben zum Flüssigboden.; Mit dem Angebot
Angebotsschreiben; Ihr Angebot muss das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB Bund) enthalten.

Sofern die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist, ist bei der Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot ein gesondertes Angebotsschreiben zu verwenden.; Mit dem Angebot
Aufgliederung der Einheitspreise; Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist das Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) des Vergabehandbuch des Bundes ausgefüllt vorzulegen.; Auf Anforderung der Vergabestelle
Eigenerklärung der Nachunternehmen gem. § 4 NTVergG; Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, muss der Bieter auch die von diesen unterschriebene Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetze (NTVergG) zur Zahlung von Mindestentgelten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung des Bieters gem. § 4 NTVergG; Der bereitgestellte Vordruck der Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetze (NTVergG) zur Zahlung von Mindestentgelten ist mit dem Angebot einzureichen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB Bund); Im Falle einer einschlägigen Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ist die Angabe der entsprechenden Registriernummer (PQ-Nummer) im Angebotsschreiben ausreichend; die Eigenerklärung zur Eignung muss dann nicht mit dem Angebot eingereicht werden.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Formblatt zur Preisermittlung nach Kalkulationsart; Je nach Art der Kalkulation ist mit dem Angebot entweder
- das Formblatt 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) oder
- das Formblatt 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
des Vergabehandbuch des Bundes ausgefüllt vorzulegen.; Mit dem Angebot
GAEB-Datei; Mit dem Angebot

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

12.06.2026 10:45 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

03.07.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

12.06.2026 10:45 Uhr

Kreishaus Osnabrück

Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, dürfen Bieter gem. § 14 VOB/A nicht an der Öffnung teilnehmen.

Bietern wird das Submissionsergebnis gem. § 14 Abs. 6 VOB/A unaufgefordert zur Verfügung gestellt.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.

Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabe@lkos.de) zu richten.

Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Verfahren ein Angebot ausschließlich elektronisch über den Menüpunkt "Angebote" oder das Bietertool der Vergabepattform abgeben dürfen. Eine schriftliche (auf dem Postweg) Angebotsabgabe sowie per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!

Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).

Der Landkreis Osnabrück geht aktiv gegen Schwarzarbeit vor. Im Rahmen des "Bündnisses gegen Schwarzarbeit" hat er sich verpflichtet, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung über die Vergabe von größeren Hochbauaufträgen zu informieren.

Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.

Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Kommunalaufsicht des Landkreises Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück
Deutschland
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