Bei dieser Baumaßnahme waren zusätzliche Kampfmittelsondierungsarbeiten erforderlich geworden, sodass der ursprünglich vorgesehene Ausführungszeitraum der zu vergebenden Leistung nicht mehr zutreffend war. Es erfolgt eine Anpassung des vorgesehenen Ausführungszeitraums
Die Ausführungsfristen werden hiermit wie folgt neu festgelegt: Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 S. 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zur 40. KW 2026 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden innerhalb von 230 Werktagen nach vorstehend genannter Frist.Der Ausführungszeitraum beträgt somit ca. von Anfang Oktober 2026 bis August 2027.
Bei dieser Baumaßnahme sind zusätzliche Kampfmittelsondierungsarbeiten erforderlich geworden, die aufgrund der Witterungsbedingungen leider nicht planmäßig durchgeführt werden konnten.
Der ursprünglich vorgesehene Ausführungszeitraum ist aufgrund dieser Verzögerungen im Bauablauf nicht mehr zutreffend. Leider kann zum jetzigen Zeitpunkt der voraussichtliche Ausführungszeitraum noch nicht festgelegt werden.
In der Folge wird zunächst das Ende der Angebotsfrist erneut nach hinten verschoben. Die Bekanntgabe des voraussichtlichen Ausführungszeitraums mit einer entsprechenden Veränderung der Besonderen Vertragsbedingungen (Formblatt 214 VHB Bund) erfolgt rechtzeitig vor Ablauf der neuen Angebotsfrist.
1. Das Ende der bisherigen Angebotsfrist (10.03.2026 um 10:00 Uhr) wurde neu auf Freitag, 10.04.2026, um 10:20 Uhr festgesetzt..2. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (bislang: 27.02.2026) wurde neu auf den 31.03.2026 festgelegt.
3. Das Ende der Zuschlags- / Bindefrist (bislang: 08.05.2026) wurde neu auf Freitag, 05.06.2026, festgesetzt.