Erstellung eines Moorkatasters für den Landkreis Osnabrück
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.04.2025
15.04.2025 10:00 Uhr
15.04.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
keine Angabe
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück
Deutschland
DE944
vergabe@Lkos.de
+49 541501-1100
+49 541501-61100

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Erstellung eines Moorkatasters für den Landkreis Osnabrück

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Bedeutung intakter Moorkomplexe als Kohlenstoffspeicher im Sinne des Klimaschutzes wird zunehmend als gesellschaftsbedeutende Ökosystemdienstleistung verstanden. Stand in der Vergangenheit in den Mooren bei Renaturierungs- und Wiedervernässungsprojekten vorrangig der Naturschutz als Ziel im Vordergrund, werden derzeit die Klimaschutzpotentiale der Moore als Ziel für derartige Projekte vorangestellt. Fragen des Klimaschutzes und zum Erhalt der Biodiversität weisen insb. in den Mooren eine große Synergie auf; beide Ziele lassen sich mit entsprechenden Maßnahmen vielfach gut miteinander vereinbaren. Aufgrund der menschlichen Nutzung der Moore (Entwässerung und landwirtschaftliche Nutzung sowie Abtorfung etc.) haben sich die Funktionen der Moore und damit auch die Verbreitung der organischen Böden verändert. Viele natürliche Moorkomplexe sind ob des menschlichen Einflusses nicht mehr vorhanden, sodass eine Gebietsabgrenzung der Moore und der hiermit verbundenen Funktionen im Sinne des Natur- und Klimaschutzes ohne aktuelle Datensätze schwierig abzubilden ist.

Das Bundesland Niedersachsen ist das moorreichste Bundesland. Die hier vorkommenden Moorkomplexe, insb. Hochmoore, haben insofern eine besondere Bedeutung für den Klimaschutz, als dass sie natürlicherweise als Kohlenstoffspeicher fungieren und ggfls. Potentiale als Kohlenstoffsenken aufweisen, wenn es sich um wachsende Moorkomplexe handelt. Ob dieser gesellschaftlichen Bedeutung bestehen seit längerer Zeit Moorschutzbestrebungen des Landes Niedersachsen. Um die Klimaschutz- und Naturschutzpotentiale der Moore fassen und entsprechende praktische Maßnahmen in den Mooren umsetzen sowie alternative Nutzungsformen anstelle einer vielfach anzutreffenden ackerbaulichen Flächennutzung auf Moorböden diskutieren zu können, ist es wie bereits oben dargelegt, essentiell ihre aktuelle Verbreitung und ihren aktuellen Zustand zu kennen.

Die Potentialstudie "Moore Niedersachsens" des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz wird in den Moorgebieten bestehende Potentiale zur Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie Potentiale für derartige Maßnahmen und zum Erhalt des Kohlenstoffspeichers in den Mooren herausarbeiten. Hierbei greift das Land auf eine geoinformationssystemgestütze Analyse zurück, eine Geländearbeit mittels stratigraphischer Erhebungen erfolgt nicht. Weiterhin erarbeitet das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eine Überarbeitung der Moorkarte Niedersachsens für landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Im Landkreis Osnabrück finden sich großflächige Moorkomplexe. Insgesamt weist der Landkreis Osnabrück nach dem Mooris 10.411 ha Moore aus. Die hier vorkommenden Moorgebiete bedingen insofern eine besondere Verantwortung in Fragen des Klimaschutzes. Die vorhandenen Daten über die Verbreitung organischer Böden im Landkreis Osnabrück stammen vorwiegend aus den 1960er und 1970er Jahren. Auf Basis dieser Daten lässt sich die aktuelle Verbreitung und der Zustand der Moorverbreitung im Landkreis Osnabrück nicht ableiten, sodass keine belastbaren Aussagen zu Klimaschutzpotentialen der Moore im Landkreis Osnabrück getroffen werden können. Auch die zuvor dargelegten aktuellen Arbeiten des Landes Niedersachsen eignen sich bspw. aufgrund fehlender Geländearbeiten und eines zu großen Untersuchungsmaßstabes nicht als belastbare Grundlage für eine kommunale Planung.

Gleichwohl besteht sowohl seitens der Kreisverwaltung als auch seitens des Kreispolitik Einigkeit darin, dass es zur weiteren Unterstützung des Klimaschutzes Engagement für Wiedervernässungs- oder Renaturierungsprojekte in den Mooren des Landkreises Osnabrück bedarf, hierzu aber derzeit eine belastbare Planungsgrundlage fehlt. In der Sitzung des Kreistages vom 10.03.2025 wurde die Verwaltung daher beauftragt, ein Moorkataster für den Landkreis Osnabrück erarbeiten zu lassen. Der Auftrag zur Erarbeitung dieses Moorkatasters wird hiermit ausgeschrieben.

Das zu erarbeitende Moorkataster für den Landkreis Osnabrück verfolgt folgende Ziele:

1. Erfassung des Status quo der Moorverbreitung im Landkreis Osnabrück (Hoch- u. Nieder-moor)
2. Ermittlung des gebietsspezifischen Klima- und Naturschutzpotentials
3. Bewertung der identifizierten Moorstandorte im Hinblick auf ihre Eignung zur Wiedervernäs-sung sowie für alternative Landnutzungsformen (Aufzeigen von Nutzungsoptionen zur THG-Reduktion und Wiedervernässung) und deren Umsetzbarkeit
4. Erarbeitung einer Prioritätenliste zur Vorbereitung von Entscheidungsprozessen

Die Leistungen sind bis zum 31.12.2026 durchzuführen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
02.06.2025
31.12.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE94E

grds. gesamtes Kreisgebiet

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTH05ZMK2

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.

Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.

Bieterfragen sind bis spätestens 07.04.2025 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.

Die Abgabe eines Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!

Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).

Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.

Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

45
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Einzureichende Unterlagen:
- Verpflichtungserklärung sowie ggf. Haftungserklärung anderer Unternehmen (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen.

Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben.

- Referenz (mit dem Angebot vorzulegen): Mindestens eine Referenz zum Aufbau eines digitalen Moorkatasters, deren Abschluss nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Leistungen sind bis zum 31.12.2026 durchzuführen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung