Landkreis Osnabrück und SWO Netz GmbH / Erneuerungs- und Entwässerungsarbeiten an ...
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück
Deutschland
+49 541501-1100
+49 541501-61100
vergabe@Lkos.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYT6EREU3C

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYT6EREU3C/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit der SWO Netz GmbH, die Erneuerung der Straße "Am Osteresch".

Die Straße "Am Osteresch" soll bis an die sie angrenzenden Straßen grundhaft erneuert und mit einem Kanal versehen werden. Im südlichen Bereich schließt diese an die Straßen "Am
Schölerberg" und "Schäferskamp" an. Durch die
Veränderung der Lage, muss der sich im Schäferskamp befindliche Kanal, angepasst werden.

Die im Leistungsverzeichnis beschriebene Bauleistung wird gemeinsam für den Landkreis Osnabrück und die SWO Netz GmbH durch die Zentrale Vergabestelle (ZVS) des Landkreises Osnabrück ausgeschrieben.

Die Leistungsbereiche sind, entsprechend den Auftraggebern, in Lose aufgeteilt. Los 1 und Los 2 werden zusammen vergeben; ein Unternehmen wird den Auftrag für beide Lose erhalten. Angebote haben somit alle Lose zu umfassen.

Der Landkreis Osnabrück ist Auftraggeber des Titel 1/Los 1, die SWO Netz GmbH, im Leistungsverzeichnis als Stadtwerke Osnabrück bezeichnet, Auftraggeberin für Titel 2/Los 2. Die jeweiligen Kosten sind mit dem entsprechenden Auftraggeber abzurechnen.

Der Zuschlag wird gem. § 16d Abs. 1 Nr. 4 VOB/A 2019 auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt allein anhand des Bruttopreises des gesamten Leistungsverzeichnisses.

Mit der Ausführung ist innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen. Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich am 31.03.2025 zugehen. Die Leistung ist bis zum 04.07.2025 zu vollenden.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Kreishaus Osnabrück
Am Osteresch
49082
Osnabrück

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Mit der Ausführung ist innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen. Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich am 31.03.2025 zugehen. Die Leistung ist bis zum 04.07.2025 zu vollenden.

Laufzeit bzw. Dauer

04.07.2025

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Ja
Fachlose

Angebote sind möglich für

Beschreibung
Leistungsbereich Landkreis Osnabrück
1

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Leistungen Landkreis Osnabrück - Los 1, vgl. Leistungsverzeichnis

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Leistungsbereich SWO Netz GmbH
2

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Leistungen SWO Netz GmbH bzw. Stadtwerke Osnabrück - Los 2, vgl. Leistungsverzeichnis

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
Angebotsschreiben; Ihr Angebot muss das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB Bund) enthalten.; Mit dem Angebot
Aufgliederung der Einheitspreise; Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist das Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) des Vergabehandbuch des Bundes ausgefüllt vorzulegen.; Auf Anforderung der Vergabestelle
Eigenerklärung der Nachunternehmen gem. § 4 NTVergG; Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, muss der Bieter auch die von diesen unterschriebene Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetze (NTVergG) zur Zahlung von Mindestentgelten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung des Bieters gem. § 4 NTVergG; Der bereitgestellte Vordruck der Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetze (NTVergG) zur Zahlung von Mindestentgelten ist mit dem Angebot einzureichen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB Bund); Im Falle einer einschlägigen Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ist die Angabe der entsprechenden Registriernummer (PQ-Nummer) im Angebotsschreiben ausreichend; die Eigenerklärung zur Eignung muss dann nicht mit dem Angebot eingereicht werden.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Formblatt zur Preisermittlung nach Kalkulationsart; Je nach Art der Kalkulation ist mit dem Angebot entweder
- das Formblatt 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) oder
- das Formblatt 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
des Vergabehandbuch des Bundes ausgefüllt vorzulegen.; Mit dem Angebot
GAEB-Datei; Wird das Preis-Verzeichnis in elektronischer Form erstellt, ist das Angebot zusätzlich als Datei in der GAEB-Austauschphase 84 einzureichen.; Auf Anforderung der Vergabestelle
Leistungsverzeichnis; Leistungsverzeichnis mit den Preisen; Mit dem Angebot
Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Gem. § 8 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) haben Unternehmen grundsätzlich vor der Erteilung eines Bauauftrages durch Unterlagen, die nicht älter als ein Jahr sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung zu erbringen.
Davon ausgenommen sind solche Unternehmen, die in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen eingetragen sind und dort freiwillig die o. g. Nachweise hinterlegt haben.

Soweit Nachunternehmen bei der Ausführung des Auftrages eingesetzt werden und der Anteil des Auftrags, der auf das jeweilige Nachunternehmen entfällt, mehr als 3.000 EUR (netto) beträgt, ist der Auftragnehmer gem. § 13 NTVergG verpflichtet, den eingesetzten Nachunternehmen den Nachweis abzuverlangen und dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen vorzulegen, sofern das Nachunternehmen nicht in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen eingetragen ist und dort die entsprechenden Nachweise hinterlegt hat.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

27.02.2025 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

28.03.2025

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

27.02.2025 10:00 Uhr

Kreishaus Osnabrück

Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, dürfen Bieter gem. § 14 VOB/A nicht an der Öffnung teilnehmen.

Bietern wird das Submissionsergebnis gem. § 14 Abs. 6 VOB/A unaufgefordert zur Verfügung gestellt.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Verfahren ein Angebot ausschließlich elektronisch über das Bietertool der Vergabepattform abgeben dürfen. Eine schriftliche (auf dem Postweg) Angebotsabgabe sowie per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.

Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabe@lkos.de) zu richten.

Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).

Der Landkreis Osnabrück geht aktiv gegen Schwarzarbeit vor. Im Rahmen des "Bündnisses gegen Schwarzarbeit" hat er sich verpflichtet, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung über die Vergabe von größeren Hochbauaufträgen zu informieren.

Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.

Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Friedrichswall 1
30159
Hannover
Deutschland
+49 441/998566-30
+49 511120-5770
nachpruefungsstelle@mw.niedersachsen.de
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