Kreishaus Osnabrück / Umfassende Gebäudesanierung und Modernisierung (1. BA) - Sch...
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.05.2025
20.05.2025 10:00 Uhr
20.05.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
t:05415011100
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück
Deutschland
DE944
vergabe@Lkos.de
+49 541501-1100
+49 541501-61100

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45111000-8
45110000-1
45262660-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Kreishaus Osnabrück / Umfassende Gebäudesanierung und Modernisierung (1. BA) - Schadstoffsanierung, Abbruch- und Rückbauarbeiten (VE 1.201)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Für das Anfang der 1980er-Jahre erbaute Kreishaus Osnabrück wurde ein umfassender Sanierungsbedarf des Gebäudes festgestellt, der sich aus geänderten Anforderungen an das Gebäude oder auch geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften ergibt.

Daher plant der Landkreis Osnabrück eine umfassende Sanierung und Modernisierung seines Kreishauses. Die Umsetzung dieser Baumaßnahme ist in vier Bauabschnitte aufgeteilt und erfolgt zeitversetzt.

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die für den 1. Bauabschnitt erforderlichen Leistungen zur Schadstoffsanierung sowie Abbruch- und Rückbauarbeiten. Die Durchführung ist ab Anfang Oktober 2025 vorgesehen.

Wesentliche Leistungen dabei sind:
* ca. 5.000 m2 Entfernung Abhangdecken Metall inkl. KMF-Auflage und KMF-haltige Akustikdeckenplatten
* ca. 3.000 m2 Entfernung von Leichtbauwänden inkl. KMF-haltiger Dämmung
* ca. 3.500 m2 Lüftungskanäle inkl. KMF-haltiger Dämmung
* ca. 5.000 m2 Bodenbeläge (ca. 4.000 m2 Teppich, 500 m2 Fliesen, 500 m2 Linoleum/PVC)
* ca. 500 Stück Entfernung von Heizkörpern
* ca. 10.000 m2 Entfernung Medienleitung
* ca. 1.800 m2 Demontage Sonnenschutz inkl. UK
* ca. 900 m2 Demontage Klinkervorsatzschale inkl. Kerndämmung (Gesamthöhe ca. 17 m)
* ca. 250 m2 Rückbau Gründach

Es gelten folgende Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit der Bieter:
* Jahresumsatz von mindestens 3.500.000 EUR in jedem der letzten drei Geschäftsjahre
* Referenzprojekt: Mindestens 1 Bauvorhaben mit einem Schadstoffsanierungsanteil von mindestens 100.000EUR netto
* Referenzprojekt: Mindestens 1 Bauvorhaben mit einem Auftragswert für Abbruch von mindestens 300.000EUR netto.
* Mitarbeiteranzahl gesamt: mindestens 40
* Mitarbeiter mit Asbestbescheinigung TRGS 519 Anlage 3: mindestens 1
* Mitarbeiter mit Sachkundeschein TRGS 519 Anlage 4: mindestens 2

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Tagen
168
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück
Deutschland
DE944

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYT5JT9790

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Die Kommunikation erfolgt gem. § 2 i.V.m. § 9 der Vergabeverordnung (VgV) grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Bieterfragen sind bis spätestens 12.05.2025 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.

Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Verfahren ein Angebot ausschließlich elektronisch über das Bietertool der Vergabepattform abgeben dürfen. Eine schriftliche (auf dem Postweg) Angebotsabgabe sowie per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!

Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).

Der Landkreis Osnabrück geht aktiv gegen Schwarzarbeit vor. Im Rahmen des "Bündnisses gegen Schwarzarbeit" hat er sich verpflichtet, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung über die Vergabe von größeren Hochbauaufträgen zu informieren.

Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.

Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 16a EU VOB/A.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

§ 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

§ 123 Abs. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Mindestanforderung an die Leistungsfähigkeit:

Jahresumsatz der letzten drei Jahre jeweils mindestens 3.500.000 EUR, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen

Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:
a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.

b) Durch Vorlage von Einzelnachweisen.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (§ 6a EU Abs. 1 VOB/A)

2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 1 - 4 VOB/A

Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:
a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.

Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.

b) Durch Vorlage von Einzelnachweisen.

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz bzw. dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1. Mindestanforderung an die Leistungsfähigkeit:

* Ausführung von vergleichbaren Leistungen:
- Dabei abgeschlossene Ausführung von mindestens einem Bauvorhaben mit einem Schadstoffsanierungsanteil von mindestens 100.000 EUR netto.

- Dabei abgeschlossene Ausführung von mindestens einem Bauvorhaben mit einem Auftragswert für Abbrucharbeiten von mindestens 300.000 EUR netto.

* Anzahl der aktuell im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter: mindestens 40

- Davon mindestens ein Mitarbeiter mit gültiger Asbestbescheinigung TRGS 519 Anlage 3.
- Zudem mindestens zwei Mitarbeiter mit gültigem Sachkundeschein TRGS 519 Anlage 4.

Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:
a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.

b) Durch Vorlage von Einzelnachweisen.

2. Einzureichende Unterlagen:
- Verpflichtungserklärung sowie ggf. Haftungserklärung anderer Unternehmen (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen.

Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben.

3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Die Angabe ist

- zum einem unter Punkt 7 des Vordrucks "VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung 07-2019" sowie
- zum anderen im Vordruck "VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen 12-2017"

vorzunehmen.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Der Jahresumsatz des Unternehmens der letzten drei Jahre muss jeweils (= in jedem Jahr) mindestens 3.500.000 EUR betragen haben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

Bitte geben Sie die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestanforderungen an ausgeführte vergleichbare Leistungen

Es müssen in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sein, wobei
* mindestens ein Bauvorhaben einen Schadstoffsanierungsanteil von mindestens 100.000 EUR netto sowie
* mindestens ein Bauvorhaben einen Auftragswert für Abbrucharbeiten von mindestens 300.000 EUR netto hatte.

Bitten benennen Sie jeweils ein Bauvorhaben und geben Sie
* die Höhe des Schadstoffsanierungsanteils bzw.
* den Auftragswert der Abbrucharbeiten
an.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestanzahl der aktuell im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter

Die Mitarbeiterzahl des Unternehmens muss aktuell insgesamt mindestens 40 betragen.

Bitte geben Sie die aktuelle Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens an.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestanzahl Mitarbeiter mit gültiger Asbestbescheinigung TRGS 519 Anlage 3

Mindestens ein Mitarbeiter muss über eine gültige Asbestbescheinigung TRGS 519 Anlage 3 verfügen.

Bitte geben Sie die Anzahl der Mitarbeiter mit gültiger Asbestbescheinigung an.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestanzahl Mitarbeiter mit gültigem Sachkundeschein TRGS 519 Anlage 4

Mindestens zwei Mitarbeiter müssen über einen gültigen Sachkundeschein TRGS 519 Anlage 4 verfügen.

Bitte geben Sie die Anzahl der Mitarbeiter mit gültigem Sachkundeschein an.

Finanzierung

Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 % der tatsächlichen Abrechnungssumme (netto) - bei vollständiger Nichterfüllung der Leistung 0,1 % der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)

Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der tatsächlichen Abrechnungssumme (netto) begrenzt, es sei denn es liegt ein Fall der vollständigen Nichterfüllung der Leistung vor, dann erfolgt die Begrenzung in Höhe von 5 % der sich aus dem Zuschlagsschreiben ergebenden Netto-Auftragssumme

1. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

2. Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Alle Bauabläufe sind rechtzeitig vorab mit der Projektleitung des AG (Koordination Nutzer und der techn. Abteilung des Hauses) abzustimmen. Grundsätzlich haben die Interessen des Nutzers Vorrang, damit Störungen des Betriebs auf ein unvermeidbares Mindestmaß reduziert werden.
Der Betrieb des Landkreises Osnabrück muss während der gesamten Bauzeit ohne Störung und Behinderungen weitergeführt werden können, bzw. nur mit den mit der Projektleitung des AG abgestimmten Störungen und Behinderungen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung