Samtgemeinde Fürstenau / Straßenreinigung für die Zeit vom 01.01.2026 - 31.12.2027
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Samtgemeinde Fürstenau
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück
Deutschland
+49 541/501-1100
+49 541/501-61100
vergabe@Lkos.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYT0NCNT9D

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYT0NCNT9D/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Samtgemeinde Fürstenau beabsichtigt, ein Unternehmen mit der Reinigung der öffentlichen Straßen in der Samtgemeinde Fürstenau für die Zeit vom 01.01.2026 - 31.12.2027 zu beauftragen.

Grundlage für die Straßenreinigung sind die Vorordnung über Art und den Umfang der
Straßenreinigung in der Samtgemeinde Fürstenau und die Satzung über die Reinigung der
öffentlichen Straßen und Wege im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau mit
Straßenverzeichnis in Zusammenhang mit der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in
der Samtgemeinde Fürstenau jeweils in der zurzeit gültigen Fassung.

Die genauen Kehrtermine ergeben sich aus dem Angebot des Auftragnehmers. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der jeweilige Kehrtag für die Dauer des Vertrags Bestand haben soll.

Die Straßenreinigung umfasst das staubfreie Säubern der Straßen und Rinnsteine sowie der
Parkspuren, soweit diese von der Kehrmaschine befahren werden können. Der Unternehmer
verpflichtet sich, zur Sicherstellung einer umweltfreundlichen Reinigung Kehrmaschinen zu
verwenden, die für eine selbstaufnehmende, staub- und geräuscharme Reinigung geeignet
sind. Die Kehrmaschinen müssen den anerkannten Regeln der Technik und den geforderten
Sicherheitsstandards entsprechen.

Das anfallende Kehrgut geht in den Besitz des Unternehmers über. Er hat das Kehrgut
ordnungsgemäß zu entsorgen. Der vereinfachte Entsorgungsnachweis ist von Seiten des
Unternehmers zu führen. Der rechtlich und technisch beanstandungsfreie Transport liegt in
der Verantwortung des Unternehmers. Alle damit verbundenen Kosten und Risiken -
insbesondere auch verkehrsbedingter Art - sind im Entsorgungsentgelt einkalkuliert.

Haupterfüllungsort

diverse Straßen im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau
49584
Fürstenau

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2026
31.12.2027

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2026
31.12.2027

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Haftpflichtversicherung; Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Deckungssummen dieser Haftpflichtversicherungen müssen mindestens 5,0 Mio. EUR für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden betragen.; Auf Anforderung der Vergabestelle

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Zertifikat Entsorungsfachbetrieb / Transportgenehmigung; Der Unternehmer hat die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeiten "Einsammeln" und "Befördern" von Abfällen sowie eine Transportgenehmigung für den Transport des Kehrguts nachzuweisen.; Mit dem Angebot

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
Angebotsschreiben; Ihr Angebot muss das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 633 VHB Bund) enthalten.

Sofern die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist, ist bei der Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot ein gesondertes Angebotsschreiben zu verwenden.; Mit dem Angebot
Eigenerklärung der Nachunternehmen gem. § 4 NTVergG; Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, muss der Bieter auch die von diesen unterschriebene Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetze (NTVergG) zur Zahlung von Mindestentgelten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung des Bieters gem. § 4 NTVergG; Der bereitgestellte Vordruck der Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetze (NTVergG) zur Zahlung von Mindestentgelten ist mit dem Angebot einzureichen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen; Im Falle einer Eintragung Ihres Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist die Übersendung eines entsprechenden Nachweises mit dem Angebot ausreichend; die Eigenerklärung zur Eignung muss dann nicht mit dem Angebot eingereicht werden.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Leistungsverzeichnis; Leistungsverzeichnis mit den Preisen und ggf. weiteren geforderten Angaben; Mit dem Angebot

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

14.08.2025 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

26.09.2025

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!

Verwenden Sie für die Eintragung Ihrer Preise bitte immer die den Vergabeunterlagen beigefügten Unterlagen (Leistungsverzeichnis /-beschreibung bzw. Preisblatt).

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.

Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabe@lkos.de) zu richten.

Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).

Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.

Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.

Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .

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