Rahmenvereinbarung Bodenbelagsarbeiten (STLB-BauZ, Leistungsbereich 665 Ausgabe 07...
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück
Deutschland
+49 541501-1100
+49 541501-61100
vergabe@Lkos.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY1V82FWNT

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY1V82FWNT/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Aufgeteilt in mehrere Lose wird jeweils eine Rahmenvereinbarung für Bodenbelagsarbeiten nach StLB-BauZ, Leistungsbereich 665 Ausgabe 07-2023, für mehrere Liegenschaften des Landkreises Osnabrück im Auf- und Abgebotsverfahren (Auf- bzw. Abgebot des Bieters zu den Preisen des StLB-BauZ) ab dem 01.01.2025 ausgeschrieben.

Bieter können ein Angebot für ein oder mehrere Lose abgeben.

Bei Rahmenvereinbarungen für Zeitvertragsarbeiten werden die Auftragnehmer für eine bestimmte Zeit verpflichtet, definierte Leistungen auf Abruf (Einzelauftrag) zu den in der Rahmenvereinbarung festgelegten Bedingungen auszuführen. Art und Umfang der Leistung sowie die Ausführungsfrist werden durch Einzelaufträge näher bestimmt. Die Einzelaufträge werden grundsätzlich in Textform erteilt. Für unaufschiebbare Arbeiten können Einzelaufträge in Notfällen auch mündlich oder fernmündlich erteilt werden; sie werden nachträglich in Textform erteilt.

Die Auftragssumme für einen Einzelauftrag darf 20.000 EUR (netto) nicht übersteigen.

Für Kleinstaufträge (= Auftragswert bis 500 EUR [netto]), deren Ausführung so kurzfristig verlangt wird, dass der Auftragnehmer die Leistungen nicht mit anderen Arbeiten zusammen ausführen kann, werden Zuschläge gem. den Besonderen Vertragsbedingungen gewährt.

Leistungen der Bauunterhaltung, die in einer Rahmenvereinbarung enthalten sind, dürfen grundsätzlich keinem anderen Unternehmen in Auftrag gegeben werden als dem, das Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist. Davon ausgenommen sind Auftragsvergaben außerhalb der planmäßigen Bauunterhaltung im selben Leistungsbereich (z.B. bei Sanierungsmaßnahmen).

Die Rahmenvereinbarung je Los wird zunächst für einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen (bis 31.12.2025); die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein Jahr bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier Jahren (= 31.12.2028), wenn sie nicht von einer Partei drei Monate vor Ablauf der der Vertragszeit gekündigt wird.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Kreishaus Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück

Weitere Ausführungsorte gem. Verzeichnis der Liegenschaften Los 1-5

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Rahmenvereinbarung je Los wird zunächst für einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen (bis 31.12.2025); die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein Jahr bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier Jahren (= 31.12.2028), wenn sie nicht von einer Partei drei Monate vor Ablauf der der Vertragszeit gekündigt wird.

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2025
31.12.2025

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Ja
Teillose

Angebote sind möglich für

Beschreibung
Liegenschaften in der Stadt Osnabrück und der Gemeinde Belm
1

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Rahmenvereinbarung Bodenbelagsarbeiten (STLB-BauZ, Leistungsbereich 665 Ausgabe 07-2023) für mehrere Liegenschaften des Landkreises Osnabrück im Bereich der Stadt Osnabrück und der Gemeinde Belm

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Liegenschaften in den Städten Bad Iburg und Georgsmarienhütte
2

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Rahmenvereinbarung Bodenbelagsarbeiten (STLB-BauZ, Leistungsbereich 665 Ausgabe 07-2023) für mehrere Liegenschaften des Landkreises Osnabrück im Bereich der Städte Bad Iburg und Georgsmarienhütte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Liegenschaften in der Stadt Melle
3

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Rahmenvereinbarung Bodenbelagsarbeiten (STLB-BauZ, Leistungsbereich 665 Ausgabe 07-2023) für mehrere Liegenschaften des Landkreises Osnabrück im Bereich der Stadt Melle

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Liegenschaften in den Gemeinden Bad Essen, Bohmte, Bissendorf und der Stadt Bramsche
4

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Rahmenvereinbarung Bodenbelagsarbeiten (STLB-BauZ, Leistungsbereich 665 Ausgabe 07-2023) für mehrere Liegenschaften des Landkreises Osnabrück im Bereich der Gemeinden Bad Essen, Bohmte, Bissendorf und der Stadt Bramsche

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Liegenschaften in den Städten Bersenbrück und Quakenbrück
5

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Rahmenvereinbarung Bodenbelagsarbeiten (STLB-BauZ, Leistungsbereich 665 Ausgabe 07-2023) für mehrere Liegenschaften des Landkreises Osnabrück im Bereich der Städte Bersenbrück und Quakenbrück

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
Angebotsschreiben; Ihr Angebot muss das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 613 VHB Bund) enthalten, da das Angebotsschreiben grds. nicht nachgefordert werden darf.; Mit dem Angebot
Eigenerklärung der Nachunternehmen gem. § 4 NTVergG; Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, muss der Bieter auch die von diesen unterschriebene Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetze (NTVergG) zur Zahlung von Mindestentgelten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung des Bieters gem. § 4 NTVergG; Der bereitgestellte Vordruck der Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetze (NTVergG) zur Zahlung von Mindestentgelten ist mit dem Angebot einzureichen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB Bund); Im Falle einer einschlägigen Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ist die Angabe der entsprechenden Registriernummer (PQ-Nummer) im Angebotsschreiben ausreichend; die Eigenerklärung zur Eignung muss dann nicht mit dem Angebot eingereicht werden.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Gem. § 8 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) haben Unternehmen grundsätzlich vor der Erteilung eines Bauauftrages durch Unterlagen, die nicht älter als ein Jahr sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung zu erbringen.
Davon ausgenommen sind solche Unternehmen, die in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen eingetragen sind und dort freiwillig die o. g. Nachweise hinterlegt haben.

Soweit Nachunternehmen bei der Ausführung des Auftrages eingesetzt werden und der Anteil des Auftrags, der auf das jeweilige Nachunternehmen entfällt, mehr als 3.000 EUR (netto) beträgt, ist der Auftragnehmer gem. § 13 NTVergG verpflichtet, den eingesetzten Nachunternehmen den Nachweis abzuverlangen und dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen vorzulegen, sofern das Nachunternehmen nicht in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen eingetragen ist und dort die entsprechenden Nachweise hinterlegt hat.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

30.10.2024 10:15 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

29.11.2024

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

30.10.2024 10:15 Uhr

Kreishaus Osnabrück

Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, dürfen Bieter gem. § 14 VOB/A nicht an der Öffnung teilnehmen.

Bietern wird das Submissionsergebnis gem. § 14 Abs. 6 VOB/A unaufgefordert zur Verfügung gestellt.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.

Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabe@lkos.de) zu richten.

Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Verfahren ein Angebot ausschließlich elektronisch über das Bietertool der Vergabepattform abgeben dürfen. Eine schriftliche (auf dem Postweg) Angebotsabgabe sowie per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!

Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).

Der Landkreis Osnabrück geht aktiv gegen Schwarzarbeit vor. Im Rahmen des "Bündnisses gegen Schwarzarbeit" hat er sich verpflichtet, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung über die Vergabe von größeren Hochbauaufträgen zu informieren.

Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.

Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung - Öffentliches Auftragswesen
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122
Oldenburg
Deutschland
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