Vorzulegende Nachweise:
vgl. HVA B-StB Vordruck "Vorzulegende Unterlagen" - Abschnitt 1: Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind; Mit der Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandte Vordrucke / Formblätter:
* HVA B-StB Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot gesondert)
* HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Unterauftrag- /Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen)
* HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)
Unternehmensbezogene Unterlagen:
* HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
* Erklärung des Bieters zu § 4 Abs. 1 NTVergG
* Erklärung des Bieters zu § 11 NTVergG
* Erklärung des Bieters zu § 12 NTVergG
Leistungsbezogene Unterlagen:
* Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm mit den Preisen; Mit dem Angebot
vgl. HVA B-StB Vordruck "Vorzulegende Unterlagen" - Abschnitt 3: Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind; Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandte Vordrucke /Formblätter:
* HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung für alle Unterauftrag-/Nachunternehmer (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
* Erklärung der Nachunternehmer zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen):
* Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
* Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
* Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
* Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
* Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
* Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
* Bescheinigung über ordnungsgemäße Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages der zuständigen Krankenkasse(n)
* Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
* Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
* Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
Leistungsbezogene Unterlagen:
* Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforderten "Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen in Deutschland", veröffentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte "Technische Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland
* Produktdatenblätter benannter Fabrikate (nur soweit vom Bieter Angaben gemacht wurden)
Sonstige Unterlagen:
* Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise
* Urkalkulation für Bieter und Kalkulation der Leistungen der Unterauftrag-/Nachunternehmer
* Zur Höhe des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; Auf Anforderung der Vergabestelle
Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Gem. § 8 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) haben Unternehmen grundsätzlich vor der Erteilung eines Bauauftrages durch Unterlagen, die nicht älter als ein Jahr sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung zu erbringen.
Davon ausgenommen sind solche Unternehmen, die in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen eingetragen sind und dort freiwillig die o. g. Nachweise hinterlegt haben.
Soweit Nachunternehmen bei der Ausführung des Auftrages eingesetzt werden und der Anteil des Auftrags, der auf das jeweilige Nachunternehmen entfällt, mehr als 3.000 EUR (netto) beträgt, ist der Auftragnehmer gem. § 13 NTVergG verpflichtet, den eingesetzten Nachunternehmen den Nachweis abzuverlangen und dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen vorzulegen, sofern das Nachunternehmen nicht in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen eingetragen ist und dort die entsprechenden Nachweise hinterlegt hat.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung