Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Gebiet der Stadt Osnabrück im Freigestellten Schülerverkehr
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Auf die Frist nach § 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 4 GWB, wonach ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden muss, wird hingewiesen.
Fragen oder Hinweise der Bieter zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind im Vergabeportal bis zum 09.01.2026 zu stellen.
Bitte nur diesen Kommunikationsweg nutzen!
Auskunftsersuchen, die nicht bis zu o.g. Termin vorliegen, werden nicht beantwortet.
Unterlagen zur Prüfung des Angebotes werden nachgefordert.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
Ausschlussgründe nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, 19 Mindestlohngesetz, 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, 98c Aufenthaltsgesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, 4 und 8 NTVergG werden dem nationalen Recht entsprechend geprüft.
Umsatz der letzten drei Kalenderjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Übersicht der Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre
Keine Angaben
3 Touren mit Großraumfahrzeugen (8 Sitzer)1 Tour = 1 Hinfahrt, 1 RückfahrtMontag bis Freitag
2 Touren mit Großraumfahrzeugen, ausgestattet mit Rampe für den Transport von Rollstühlen1 Tour = 1 Hinfahrt, 1 RückfahrtMontag bis Freitag
3 Touren mit Großraumfahrzeugen, ausgestattet mit Rampe für den Transport von Rollstühlen 1 Tour = 1 Hinfahrt, 1 RückfahrtMontag bis Freitag
2 Touren mit Großraumfahrzeugen, ausgestattet mit Rampe für den Transport von Rollstühlen (Sonderfahrten)1 Tour = 1 Hinfahrt, 1 RückfahrtMontag bis Freitag
2 Touren mit Großraumfahrzeugen (8 Sitzer)1 Tour = 1 Hinfahrt, 2 RückfahrtenMontag bis Freitag
3 Touren mit Großraumfahrzeugen (8 Sitzer)1 Tour = 1 Hinfahrt, 3 RückfahrtenMontag bis Freitag
3 Touren mit Großraumfahrzeugen (8 Sitzer) 1 Tour = 1 Hinfahrt, 3 RückfahrtenMontag bis Freitag
4Tour mit Großraumfahrzeug (8 Sitzer)1 Tour = 1 Hinfahrt, 3 RückfahrtenMontag bis Freitag
4 Touren mit Großraumfahrzeugen, ausgestattet mit Rampe für den Transport von Rollstühlen1 Tour = 1 Hinfahrt, 1 RückfahrtMontag bis Freitag
4 Touren mit Großraumfahrzeugen (8 Sitzer)1 Tour = 1 Hinfahrt, 1 RückfahrtMontag bis Freitag
2 Touren mit Großraumfahrzeugen, ausgestattet mit Rampe für den Transport von Rollstühlen1Tour = 1 Hinfahrt, 1 RückfahrtMontag bis Freitag
2 Touren mit Großraumfahrzeugen (8 Sitzer)1 Tour = 1 Hinfahrt, 1 RückfahrtMontag bis Freitag
1 Tour mit Großraumfahrzeug (8 Sitzer)1 Tour = 1 Hinfahrt, 1 RückfahrtMontag bis Freitag
1 Tour mit Großraumfahrzeug (8 Sitzer)1 Tour = 1 Hinfahrt, 2 RückfahrtenMontag bis Freitag
1 Tour mit Pkw 1 Tour = 1 Hinfahrt, 1 RückfahrtMontag bis Freitag
1 Tour mit Großraumfahrzeug, ausgestattet mit Rampe für den Transport von Rollstühlen1 Tour = 1 Hinfahrt, 1 RückfahrtMontag bis Freitag
3 Touren mit Großraumfahrzeugen (8 Sitzer)1 Tour = 1 Hinfahrt, 2 RückfahrtenMontag bis Freitag
2 Touren mit Großraumfahrzeugen (8 Sitzer)Mo - Fr = 1 Hinfahrt, 2 Rückfahrten
1 Tour zum Judo, Alwine-Wellmann-Straße 17/19, 49088 Osnabrück mit einem Großraumfahrzeug (8 Sitzer)1 Hinfahrt - 1 Rückfahrt (einmal wöchentlich)
1 Tour zur BBS Haste, Am Krümpel 36-38, 49090 Osnabrück mit einem Großraumfahrzeug (8 Sitzer)1 Hinfahrt, 1 Rückfahrt (einmal wöchentlich)
1 Tour zum Kunstsprung, Martinistraße 82, 49078 Osnabrück mit einem Großraumfahrzeug (8 Sitzer)1 Hinfahrt, 1 Rückfahrt (einmal wöchentlich)
Sonderfahrten zu verschiedenen Standorten im Stadtgebiet Osnabrück mit Großraumfahrzeugen (8 Sitzer), ausgestattet mit Rampe für den Transport von Rollstühlen.
Es handelt sich nicht um regelmäßig wiederkehrende Fahrten. Die Fahrten werden dem Auftragnehmer mindestens 1 Woche vor Durchführung durch den Auftraggeber bekannt gegeben.
Die Sonderfahrten finden in der Regel nicht an allen 5 Tagen in der Woche statt. Im Schuljahr 2024/2025 sind 92 Fahrten angefallen. Pro Tag dürfen maximal 2 Fahrzeuge benötigt werden.
Die Gesamtkilometer eines Fahrzeugs beträgt nicht mehr als 50 Kilometer pro Tag. Abgerechnet werden die laut Google maps gefahrenen Kilometer.
1 Tour zum Bischof-Lilje-Heim, Rehmstraße 79, 49080 Osnabrück mit einem Großraumfahrzeug (8 Sitzer), ausgestattet mit Rampe für den Transport von Rollstühlen 1 Hinfahrt, 1 Rückfahrt (einmal wöchentlich)
1 Tour zum Metallkurs, Natruper Straße 50, 49078 Osnabrück mit einem Großraumfahrzeug (8 Sitzer)1 Hinfahrt, 1 Rückfahrt (einmal wöchentlich)
3 Touren zum Catering, Winkelhausenstraße, 49090 Osnabrück mit Großraumfahrzeugen (8 Sitzer), ausgestattet mit Rampe für den Transport von Rollstühlen 1 Tour =1 Hinfahrt, 1 Rückfahrt (einmal wöchentlich)
1 Tour zur Trainingswohnung Gröbelweg 3, 49082 Osnabrück mit einem Großraumfahrzeug (8 Sitzer), ausgestattet mit Rampe für den Transport von Rollstühlen 1 Hinfahrt, 1 Rückfahrt (dreimal wöchentlich)
1 Tour zur Trainingswohnung Buersche Straße 25, 49084 Osnabrück mit einem Großraumfahrzeug (8 Sitzer), ausgestattet mit Rampe für den Transport von Rollstühlen 1 Hinfahrt, 1 Rückfahrt (dreimal wöchentlich)
1 Tour zum Reiten, Halterbergshof; Osterholzweg 4; 49143 Bissendorf-Nemden mit einem Großraumfahrzeug (8 Sitzer) 1 Hinfahrt, 1 Rückfahrt (fünfmal wöchentlich)
Sonderfahrten zu verschiedenen Standorten im Stadtgebiet Osnabrück mit Großraumfahrzeugen (8 Sitzer), ausgestattet mit Rampe für den Transport von Rollstühlen. Es handelt sich nicht um regelmäßig wiederkehrende Fahrten. Die Fahrten werden dem Auftragnehmer mindestens 1 Woche vor Durchführung durch den Auftraggeber bekannt gegeben. Die Sonderfahrten finden in der Regel nicht an allen 5 Tagen in der Woche statt. Im Schuljahr 2024/2025 sind 35 Fahrten angefallen. Pro Tag dürfen maximal 2 Fahrzeuge benötigt werden. Die Gesamtkilometer eines Fahrzeugs beträgt nicht mehr als 50 Kilometer pro Tag. Abgerechnet werden die laut Google maps gefahrenen Kilometer.