Pos. B.2.2 war ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 2.500 kg gefordert. Das Gesamtgewicht wurde auf bis zu 2.700 kg geändert.
B.3.2/C.3.2: Die Position wird von einem Ausschlusskriterium in ein Wertungskriterium geändert. Da die Länge der Einsatzzeit ohne Zwischenbetankung für uns dennoch einsatzrelevant bleibt, erhalten Angebote von Generatoren, die eine Betriebszeit von 20 h nicht erreichen einen Abzug von einem Punkt je Stunde auf die ermittelte Punktzahl bei der Fahrgestell- und Generatorwertung. Aggregate mit weniger als 13h Betriebszeit bei 75% Last werden weiterhin ausgeschlossenB.4.4/C.4.4: Die Position wird abgeändert. Ein Tankstutzen an einer der Längsseiten oder am Heck ist ausreichend.
Änderung/Anpassung der LB sowie der Auswertungsmatrix