Unterhalts- und Sonderreinigunhgsarbeiten, Veranstaltungsbetreung, Gastronomiereinigung, Fensterreinigung, Winterdienst und Aussenreinigung
Es besteht eine 3-malige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate.
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Fragen oder Hinweise der Bieter zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind im Vergabeportal bis zum 26.02.2026 zu stellen.
Bitte nur diesen Kommunikationsweg nutzen!
Auskunftsersuchen, die nicht bis zu o.g. Termin vorliegen, werden nicht beantwortet.
Unterlagen zu Prüfung des Angebotes werden nachgefordert.
Ausschlussgründe nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, 19 Mindestlohngesetz, 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, 98c Aufenthaltsgesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, 4 und 8 NTVergG werden dem nationalen Recht entsprechend geprüft.
Umsatz der letzten drei Kalenderjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Übersicht der Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre
Versicherungen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis über bestehende Versicherungen (gemäß Vertrag).a) Personenschäden 3.000.000 EURb) Sachschäden 2.000.000 EURc) Vermögensschäden 1.000.000 EURd) Bearbeitungsschäden 500.000 EURe) Schlüsselverlust (Neuwertklausel) 250.000 EUR
Handwerkskarte/Bescheinigung der Handwerkskammer (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Kopie der Handwerkskarte oder der Bescheinigung der Handwerkskammer über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke.
Bescheinigung der Krankenkasse (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Kopie der Bescheinigung der Krankenkasse, bei der die größte Zahl der versicherungspflichtigen Mitarbeiter versichert ist, über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge
Eigenerklärung § 124 LD (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzenliste (3 Referenzen) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Referenzen müssen mit den ausgeschriebenen Leistungen (z.B. Stadthallen, Veranstaltungseinrichtungen etc.) vergleichbar sein.
Keine Angaben
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Außenreinigung und Winterdienst