Administration / Öffentlichkeitsarbeit / Akteursbeteiligung Ausgangsanalyse des QuartiersMaßnahmenkatalogMachbarkeitsstudien Beratungsangebote
Die Stadt Osnabrück setzt sich bereits seit vielen Jahren für den kommunalen Klimaschutz ein. Schon 1994 trat die Stadt Osnabrück dem Klima-Bündnis e. V. bei und verpflichtete sich damit auf konkrete CO2-Minderungsziele.Im Jahr 2024 hat sich die Stadt Osnabrück das Ziel gesetzt, Klimaneutralität für die Gesamtstadt sowie für die Kommunalverwaltung bis 2040 zu erreichen. Das vom Rat der Stadt beschlossene Vorreiterkonzept Klimaschutz stellt die Weichen für die Erreichung dieser Ziele. Dafür wurden neun Arbeitspakete bearbeitet. In der Ist-Analyse sowie Endenergie- und Treibhausgas-Bilanz wurde deutlich, dass in der Stadt Osnabrück vor allem die Sektoren private Haushalte und Verkehr für einen Großteil der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind.Da etwa 30 % der CO2-Emissionen in Osnabrück auf den Raumwärmebedarf zurückzuführen sind, ist die Reduzierung des Wärmebedarfs im Gebäudebestand ein Handlungsschwerpunkt im Vorreiterkonzept. Im Handlungsfeld Wärme sollen durch die inzwischen fertiggestellte Kommunale Wärmeplanung, sowie durch Quartierskonzepte und Detailanalysen zu Wärmenetzen konkrete Planungsgrundlagen für Quartiere geschaffen werden. Ein weiterer Fokus gilt dem seriellen Sanieren sowie einer bedarfsgerechten Wohnraumvermittlung im Gebäudebestand.Die Tatsache, dass die hier vorhandenen Einsparpotenziale bisher nur in geringem Umfang erschlossen werden konnten, liegt in hohem Maße an der schwer zu überwindenden Hemmschwelle der Eigentümer, sich aktiv mit der Planung und Durchführung erforderlicher Sanierungsmaßnah-men zu befassen. Die Motivierung der Hauseigentümer und die beratende Begleitung bei der Pla-nung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen sind daher primäre Instrumente zur Steigerung der Sanierungsrate und damit zur Senkung des Raumwärmebedarfs und des daraus resultierenden CO2-Ausstoßes.Aus den Erfahrungen bisher durchgeführter Maßnahmen hat sich der quartiersbezogene Ansatz auf der Basis eines geförderten, integrierten energetischen Konzeptes mit Sanierungsbetreuung durch ein ebenfalls von der KfW gefördertes Sanierungsmanagement, wie es in den Quartieren Gartlage und im Quartier Schinkel bereits umgesetzt wurde, als erfolgreich erwiesen.Vor allem vor dem Hintergrund der ehrgeizigen Ziele des Ratsbeschlusses zur Klimaneutralität bis 2040 gilt es weitere beispielhafte Projekte im Rahmen des KfW Förderprogramms "Energetische Stadtsanierung" zu entwickeln und umzusetzen. Das Quartier Osnabrück - Katharinenstraße bietet beste Voraussetzungen, da sich bereits eine Gruppe von Eigentümern aus dem Bürgerverein Katharinenviertel mit der Bitte um Unterstützung bei der Sanierungsplanung an die Stadt Osnabrück gewandt hat und die grundsätzliche Bereitschaft zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen gegeben ist.
Option auf Vertragsverlängerung für jeweils 1 Jahr
Zur Finanzierung des integrierten Konzeptes und des parallel zu errichtenden Sanierungsmanagements wurden KfW-Mittel des Programmes "Energetische Stadtsanierung - Zuschuss (432)" bewilligt. Dementsprechend sind insbesondere die, auf den Seiten 3 und 4 des Programm-Merkblattes unter dem Punkt "A. Erstellung eines integrierten Konzepts auf Quartiersebene", aufgeführten Aspekte zu berücksichtigen. Die Behandlung der genannten Aspekte sowie die Plausibilität des Konzeptes sind Fördervoraussetzungen, die von der KfW vor Auszahlung der Zuschussmittel geprüft werden. Insofern sind in dem integrierten Konzept alle in der Checkliste der KfW (Anlage 1) aufgeführten Aspekte zu behandeln.Die Auftragsvergütung, einschließlich aller Sachkosten, kann höchstens im Umfang der, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), festgestellten förderfähigen Gesamtkosten erfolgen. Für das Quartier Katharinenstraße sind dies 605.710 EUR (brutto).Hierbei wurde ein Sanierungsmanagement über 5 Jahre mit Beginn parallel zur Konzepterstellung kalkuliert. Aus haushaltstechnischen Gründen soll das Sanierungsmanagement jedoch zunächst für zwei Jahre mit der Option zur dreimaligen Verlängerung für jeweils 1 Jahr beauftragt werden.
Auf die Frist nach § 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 4 GWB, wonach ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden muss, wird hingewiesen.
Für das Sanierungsmanagement ist ein Sachkostenanteil, z. B. für Mieten von Veranstaltungsräumen (Workshops, Bürgerversammlungen etc.), Referentenhonorare, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (Online-Befragungen, Internetauftritt, Flyer, Plakate, Broschüre / Dokumentation Mustersanierungen etc.) ebenfalls einzurechnen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
Ausschlussgründe nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, 19 Mindestlohngesetz, 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, 98c Aufenthaltsgesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, 4 und 8 NTVergG werden dem nationalen Recht entsprechend geprüft.
Betriebshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme und der festgelegten Vertragsdauer (Aktualität nicht älter als 1 Jahr zum Submissionszeitpunkt)
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Folgende personenbezogene Referenzen der letzten 6 Jahre sind jeweils für die jeweils verbindlich anzugebende Projektleitung, dessen Stellvertreter/in und weiterer Mitarbeiter anzugeben:
a.Referenzen für die Erstellung oder Umsetzung von KfW geförderten integrierten Energetischen Quartierskonzepten nach Programm 432 "Energetische Stadtsanierung"
b.Referenzen für Beratungs-, Beteiligungs- und Kommunikationsprozessen in Quartieren, die insbesondere Erfahrungen mit der kaufmännischen und organisatorischen Projektentwicklung von Betreibermodellen von Energieversorgungsnetzen, sowie mit Fördermittel- und Sanierungsberatung erkennen lassen.
c.Referenzen für die Erstellung von Machbarkeitsstudien von gemeinschaftlichen Energieversorgungslösungen sowie zu Ausführungsplanung und Umsetzung gemeinschaftlicher Energieversorgungslösungen.
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