Nach § 9 VgV hat sich die Stadt Osnabrück entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen bzw. Deutsches Vergabeportal zum Download bereit zu stellen.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Wider-sprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Be-werber den Auftraggeber unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Be-werber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal zu stellen und werden auch hierüber beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV notwendig.
In der ersten Stufe des Vergabeverfahrens ist der Teilnahmeantrag mit dem in den Vergabeunterlagen beiliegenden Teilnahmeantrag nebst allen darin beschriebenen Anlagen bzw. geforderten Nachweisen elektronisch über die e-Vergabe-Plattform vergabe.Niedersachsen bzw. Deutsches Vergabeportal ein-zureichen. Die Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unter-lagen einzureichen. Die Anträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern eingereicht werden. Die Teilnahmeanträge dürfen nicht über den Kommunikationsraum als Anlage zu einer Nachricht eingereicht werden, andernfalls erfolgt der Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzungen in Deutsch vorgelegt wer-den. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge werden nicht geöffnet und verbleiben bei dem Fachdienst Öffentliche Aufträge. Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge.
In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens sind mit dem Angebot, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe gelisteten Unterlagen, elektronisch über die e-Vergabe-Plattform Vergabe.Niedersachsen bzw. Deutsches Vergabeportal einzureichen.
Die zur Teilnahme an der Verhandlung ausgewählten Bewerber werden zur persönlichen Vorstellung vor einem Auswahlgremium eingeladen.
Die Vergabestelle bewertet die Bieter nach Zuschlagskriterien, die vorab in den Angebotsunterlagen bekannt gegeben werden.
Nicht erwünscht sind weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.