Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
VOB/A; VOB/B; GWB, vierter Teil; VGV; Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz
Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen Nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden Aufgefordert, frühzeitig Ihre Fragen über den Kommunikationsraum der Vergabeplattform zu übermitteln. Fragen sind spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen.
Fragen zum Vergabeverfahren, die der Vergabestelle nicht bis 10 Tage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote vorliegen, werden nur berücksichtigt, wenn dadurch eine Aufhebung des Verfahrens verhindert werden kann. Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich - im gesetzlichen zulässigen Rahmen - schriftlich per Vergabeplattform erteilt. Telefonische Auskünfte oder per E-Mail werden nicht erteilt.