Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Eigenerklärungen gem. dem zur Angebotsabgabe einzureichenden und ausgefüllten Formblatt 124 "Eigenerklärungen zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Diese Bescheinigungen umfassen folgende Punkte:
- Vorlage der Gewerbeanmeldung, des Handelsregisterauszugs, der Eintragung in Handwerkerrolle oder beider Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die vorgenannten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124"Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Bedingungen für den Auftrag
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieter folgende Bescheinigungen einzureichen, bei Nichtvorliegen werden diese nach § 16a EU VOB/A nachgefordert und sind innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
- Gültiger Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse)
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, so sind die vorgenannten Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für diese anderen Unternehmen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.