Ausbau der Breitbandinfrastruktur - Graue Flecken / Lückenschluss
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterrundschreiben Nr. 9 - Infos und Fristverlängerung Datum: 23.12.2025 - 08:46 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Vergabeverfahrens sind folgende Bieterfragen eingegangen, deren Beantwortung ich Ihnen zur Kenntnis mitteile.

Bieterfrage:
Bei der einzureichenden Anlage 30 ist eine Antragsnummer anzugeben. Ist es korrekt, die Nummer aus den Zuwendungsbescheiden der NBank der Anlage 4 zu verwenden (im Briefkopf oben rechts)?

Antwort:
Ja das ist korrekt. Es ist nicht erforderlich für jedes Los ein gesondertes Formblatt auszufüllen. Es ist auch ausreichend, wenn das Formblatt einmal ausgefüllt wird und ALLE Antragsnummern der NBank (=Los) eingetragen werden, für die ein Angebot eingereicht wird.

Etwa in nachstehender Form, tabellarisch dargestellt.

Antragsnummer NBank; Beschreibung; Los-Nr.

ZW 1 80165247; Graue Flecken; 1 bis 4
ZW 1 80165250; Lückenschluss Oyterdamm / Meyerdamm; 5
ZW 1 80165245; Lückenschluss Döhlbergen-Hutbergen / Hönisch; 6
ZW 1 80165246; Lückenschluss Embsen; 7
ZW 1 80165248; Lückenschluss Emtinghausen / Bahlum; 8

Bieterfrage:
Vielen Dank für Ihre Antwort in Bieterrundschreiben Nr. 8 und die zugesandten Polygone. Das bestätigt zwar die vermuteten Mitnutzungsmöglichkeiten. Jedoch sind alleine die Polygone für eine Angebotsplanung und -kalkulation nicht nutzbar. Da Ihnen die Verläufe der geförderten Trassen im Bau aus den Genehmigungsverfahren zugänglich sein dürften, wird darum gebeten, uns uns diese nach Möglichkeit zuzuleiten. Es wird auf das Hinweisschreiben der arconium vom 26.01.2024 verweisen.

Das Anfragen und die anschließende Verarbeitung der in den Polygonen enthaltenen Trassen beim betreffenden Anbieter erfordert erfahrungsgemäß einige Zeit. Es wird daher um eine Fristverlängerung um mindestens acht Wochen gebeten.

Antwort:
Die Begründung für eine erneute Fristverlängerung ist nachvollziehbar. Einer Fristverlängerung um 8 Wochen bis zum 16.03.2026 wird zugestimmt.

Es ist im Interesse des Landkreises Verden, dass vorhandene nutzbare Infrastrukturen genutzt und somit die Ausbaukosten reduziert werden. Der dafür notwendige Austausch mit anderen Telekommunikationsanbietern kann umfassend sein. Über die weitere Fristverlängerung wurde die Bewilligungsstelle / der Fördergeber "Arconium" informiert. Auch wurde die Arconium GmbH über die Gründe informiert, warum von Seiten des Auftraggebers keine umfassenden GIS-Daten zu Trassenverläufe zur Verfügung gestellt werden können:

Bei der GAK-Landesförderung (ca. 30 Förderanträge) wurden die Förderanträge von den Städten und Gemeinden umgesetzt. Die entsprechenden GIS-Daten zum Trassenverlauf (nach Fertigstellung) wurden von den beauftragten Unternehmen im Rahmen des Verwendungsnachweises bei den kreisangehörigen Städten / Gemeinden und NICHT beim Landkreis Verden eingereicht. Außerdem wurden noch nicht alle GAK-Förderprojekte abschließend technisch vom Land geprüft. Für die beiden Projekte "Weiße Flecken" und "Sonderaufruf Schulen" der Bundesförderung werden im Dezember 2025 die Verwendungsnachweise beim Landkreis Verden eingereicht. Diese wurden noch nicht abschließend geprüft. Der Landkreis Verden ist als Straßenbaulastträger ausschließlich für Kreisstraßen zuständig. Nach letztem Kenntnisstand werden die Anträge intern in Form von PDF Dokumenten und nicht in Form von GIS-Daten eingereicht. Über die Anträge an andere Straßenbaulastträger (Städte / Gemeinden / Land / Bund) hat der Landkreis Verden keine Kenntnisse.

Es liegen somit keine gesicherten und umfassenden GIS-Daten der Trassenverläufe aller bisherigen Breitband-Förderprojekte im Landkreis Verden vor. Aus diesen Gründen wird auf den Infrastrukturatlas des Bundes verwiesen. Alternativ kann auch direkt mit den jeweiligen Unternehmen in Kontakt getreten werden:

1.) Breitband Innovationen Nord GmbH
Grüne Str. 15
28870 Ottersberg
Tel.: 04205 / 19960
Email: kundenservice@ottertel.de

2.) EWE Tel GmbH
Cloppenburger Str. 310
26133 Oldenburg
Tel.: 0441 / 80000-5555
Email: info@ewe.de

3.) Marco Bungalski GmbH / TM-Net
Clärenore-Stinnes-Str. 2
27283 Verden
Tel.: 04231 / 776 9999
Email: info@t-m-net.de

Bieterfrage:
Aufgrund der Komplexität der Ausschreibung bitten wir um eine angemessene Fristverlängerung zur Abgabe eines Angebotes bis zum 15.02.2025, 10 Uhr.

Antwort:
Die Frist wird bis zum 16.03.2026, 10:00 Uhr verlängert (siehe vorherige Bieterfrage).

Bieterfrage:
Unter dem Punkt 12.2 Zuschlagskriterien wird unter dem Punkt 14.1.2 das Technische Konzept erwähnt. Was gehört alles zum technischen Konzept?

Antwort:
Aus dem eingereichten Angebot mit seinen technischen Beschreibungen muss ersichtlich sein, dass 100% der in den Ausbaugebieten festgelegten Teilnehmer zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 GBit/s versorgt werden. Dabei handelt es sich um die Mindestkriterien aus der Breitbandförderung. Es wird davon ausgegangen, dass die dafür erforderlichen Informationen im Wesentlichen im Umsetzungskonzept enthalten sind. Es sind die Vorgaben aus dem Materialkonzept des Bundes zwingend zu beachten.
Das Kriterium wird angewandt, damit Angebote die nicht den Mindestkriterien der Förderung entsprechen, vollständig ausgeschlossen werden können. Bei der Bewertung gibt es entsprechend nur "erfüllt" oder "nicht erfüllt". Bei diesem Kriterium gibt keine qualitative Bewertung aus der eine Rangfolge gebildet wird.

Das technische Konzept ist nicht zu verwechseln mit dem Umsetzungskonzept (Kap. 9.2 / Kap. 14.1.3.)

Die geänderten Fristen wurden auch im Dokument "107563-2025-001_Verfahrensbedingungen_Stand 23.12.2025" hinterlegt.

Bitte berücksichtigen Sie die Bieterfragen und die Antworten bei der Erstellung Ihres Angebotes.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage:

Marcel Meyer

Landkreis Verden
Der Landrat
Fachdienst Organisation und Personal
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterrundschreiben Nr. 8 Datum: 10.12.2025 - 14:33 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Vergabeverfahrens ist folgende Bieterfrage eingegangen, deren Beantwortung ich Ihnen zur Kenntnis mitteile.

Bieterfrage:
Können Sie uns bitte bestätigen, ob und in welchem Umfang im ausgeschriebenen Projektgebiet Infrastrukturen aus vorangegangenen Förderverfahren im Bau befindlich sind.
Eine aktualisierte Gebietskarte (inkl. Shape-Dateien) mit möglichst eindeutiger Kennzeichnung sämtlicher Bereiche, in denen durch frühere Förderverfahren Ausbau bereits geplant, bewilligt oder in Umsetzung ist, einschließlich Angabe des jeweils maßgeblichen Planungshorizonts und etwaiger Sperr- oder Ausschlusszonen.

Auf die Darstellung der beschriebenen Zonen insbesondere zur Gebietsabgrenzung kann verzichtet werden und hinsichtlich des Planungshorizontes würde es genügen, wenn dargestellt würde, in welchem Zeitraum die betreffenden Abschnitte fertiggestellt sein sollen.

Antwort:
Von Seiten der ausschreibenden Stelle wurde die Frage dahingehend verstanden, dass um die Ausbaugebiete vorheriger Förderprojekte im Landkreis Verden gebeten wird.

Dazu muss darauf hingewiesen werden, dass der Landkreis Verden Antragssteller für Förderanträge im Rahmen der Bundesförderung ist und die Städte/Gemeinden Antragsteller im Rahmen der Landesförderung gewesen sind. Zu den Förderanträgen im Rahmen der Landesförderung liegen die Ausbaugebiete vor, jedoch keine Informationen zu Bewilligungszeiträumen oder Zweckbindungsfristen.

Bewilligungszeitraum ist der Zeitraum in dem ein Förderprojekt ausgebaut sein muss. Als Zweckbindungszeitraum wird der Zeitraum verstanden für den die errichtete Infrastruktur betrieben werden muss (ab dem Verwendungsnachweis 7 Jahre). Sofern die Frage nach dem "Planungshorizont" nicht hinreichend beantwortet ist, müsste diese bitte konkretisiert werden.

In Zusammenhang mit diesem Bieterrundschreiben wurden zwei GIS-Dateien in die Vergabeunterlagen aufgenommen und zur Verfügung gestellt:

"Ausbaugebiete_WF_Schulen"
Antragssteller ist der Landkreis Verden. Der Ausbau endete 06/2025, die Zweckbindung läuft voraussichtlich bis 12/2033 (abhängig vom genauen Zeitpunkt an dem der Verwendungsnachweis beim Landkreis Verden eingereicht wird).
Technik: FTTH

"AusbaugebieteFoerderung"
Antragssteller sind die Städte und Gemeinden. Bewilligungszeiträume und Zweckbindungsfristen sind dem Landkreis Verden nicht bekannt.
Technik FTTC / FTTH. Zum Teil überschneiden sich die Gebiete. Hintergrund ist, das zunächst ein geförderter FTTC-Ausbau stattgefunden hat und mit mehrjähriger Pause (mehr als 7 Jahre) dann eine weitere Förderung mit einem FTTH Ausbau durchgeführt wurde.

Hierbei handelt es sich um aggregierte Informationen die vom Landkreis Verden veröffentlicht wurden: Homepage, Kreistagsinformationssystem, Presse.

Mit dem Hinzufügen der GIS-Dateien wurden die neuen Anlagen auch in dem Dokument "Verfahrensbedingungen" als Anlagen ergänzt und dies mit neuem Stand hinzugefügt.


Bitte berücksichtigen Sie die Bieterfrage und die Antwort bei der Erstellung Ihres Angebotes.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage:

Marcel Meyer

Landkreis Verden
Der Landrat
Fachdienst Organisation und Personal
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)

Dateianhänge:

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Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterrundschreiben Nr. 7 Datum: 08.12.2025 - 15:22 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das aktualisierte Dokument "107563-2025-001_Verfahrensbedingungen" ist nun mit aktuellem Stand verfügbar.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage:

Marcel Meyer

Landkreis Verden
Der Landrat
Fachdienst Organisation und Personal
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)

Dateianhänge:

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Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterrundschreiben Nr. 6 Datum: 08.12.2025 - 10:53 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Vergabeverfahrens wurde richtigerweise darauf hingewiesen, dass in dem Dokument "107563-2025-001_Verfahrensbedingungen_Stand 25.11.2025" noch der alte Zeitplan hinterlegt war. Infolgedessen wurde der Zeitplan entsprechend der Angabe aus den bisherigen Bieterrundschreiben aktualisiert und das Dokument neu eingestellt.

Bitte berücksichtigen Sie den aktuellen Zeitplan zum Verfahren, insbesondere die Angebots- und Bindefrist, bei der Erstellung Ihres Angebotes.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage:

Marcel Meyer

Landkreis Verden
Der Landrat
Fachdienst Organisation und Personal
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterrundschreiben Nr. 5 Datum: 02.12.2025 - 11:25 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Vergabeverfahrens ist folgende Bieterfrage eingegangen, deren Beantwortung ich Ihnen zur Kenntnis mitteile.

Bieterfrage
1) Welche Auswirkung hat die Überschreitung der Wirtschaftlichkeitslücken in eingereichten Angeboten dieser Ausschreibung in den Losen 1 bis 4 (in Summe 21 Mio. EUR)
2) Welche Auswirkung hat die Überschreitung der Investitionssummen im eingereichten Angebot dieser Ausschreibung in den Losen 5 bis 8 (je Los 500.000,00 EUR)
3) Welche Auswirkung hat die Überschreitung der Investitionssumme laut Angebot beim späteren Einreichen der Verwendungsnachweise?

Wir bitten um Bestätigung, ob unsere Annahme richtig ist, dass Angebote, bei denen die Punkte 1 und 2 zutreffen, ausgeschlossen werden sowie es bei Punkt 3 keine Auswirkungen auf die ausgezahlten Wirtschaftlichkeitslücken (Zuwendungen) gibt, insbesondere auch nicht bei Überschreitung der im Angebot abgegebenen Investitionssummen in den Losen 1 bis 4 und von je Los 500.000,00 EUR in den Losen 5 bis 8.

Bieterfrage 1:
Welche Auswirkung hat die Überschreitung der Wirtschaftlichkeitslücken in eingereichten Angeboten dieser Ausschreibung in den Losen 1 bis 4 (in Summe 21 Mio. EUR)

Antwort:
Für die Lose 1 bis 4 liegt ein Zuwendungsbescheid (Aktenzeichen 832.6/10-24 06NI300007) an den Landkreis Verden vor. Gemäß Nr. 2.2 des Zuwendungsbescheides erfolgt eine Bewilligung in abschließender Höhe nach Durchführung des Auswahlverfahrens auf Basis des Ergebnisses dieses Auswahlverfahrens und des darin ermittelten Marktpreises. Ein Anspruch auf Gewährung besteht nicht.

Das Überschreiten der Wirtschaftlichkeitslücke in den Losen 1 bis 4 führt nicht automatisch zum Ausschluss des jeweiligen Angebotes. Es besteht aber auch kein Anspruch darauf, dass Angebote mit einer höheren Wirtschaftlichkeitslücke gefördert werden. Die Entscheidung, ob ein Angebot mit einer höheren Wirtschaftlichkeitslücke als 21 Mio. EUR gefördert wird, wird u.a. aufgrund der
verfügbaren Haushaltsmittel beim Bund, beim Land und / oder beim Landkreis Verden (inklusive kreisangehörigen Kommunen) getroffen.

Bieterfrage 2:
Welche Auswirkung hat die Überschreitung der Investitionssummen im eingereichten Angebot dieser Ausschreibung in den Losen 5 bis 8 (je Los 500.000,00 EUR)

Antwort:
Für die Lose 5 bis 8 liegen Zuwendungsbescheide an den Landkreis Verden mit folgenden Aktenzeichen vor:
- 832.6/10-24 08NI300001
- 832.6/10-24 08NI300002
- 832.6/10-24 08NI300004
- 832.6/10-24 08NI300005

Unter Nr. 2.4 dieser Zuwendungsbescheide ist festgelegt, dass eine Erhöhung der Fördersumme ausgeschlossen ist. Gemäß Nr. 7.2 ist das max. Gesamtprojektvolumen auf 500.000 EUR begrenzt. Eine Kürzung der Gesamtfinanzierung auf diese Höchstsumme und die Kostentragung durch den Zuwendungsempfänger oder durch Dritte bezüglich des überschießenden Kostenanteils ist unzulässig.

Die Einhaltung des im Bescheid festgelegten Gesamtprojektvolumens ist zwingende Voraussetzung für die Gewährung der Fördermittel. Werden die im Bescheid festgelegten Kosten überschritten, können:
- übersteigende Kosten nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden,
- im Einzelfall weitergehende Maßnahmen wie Teilwiderruf oder Widerruf der Zuwendung möglich
sein.

Sollten ausschließlich Angebote mit einem Gesamtprojektvolumen von mehr als 500.000 EUR vorliegen, kann aufgrund der fehlenden Gesamtfinanzierung (Wegfall der Förderung durch Bund und Land) nicht erteilt werden.

Bieterfrage 3:
Welche Auswirkung hat die Überschreitung der Investitionssumme laut Angebot beim späteren Einreichen der Verwendungsnachweise?

Antwort:
Die Einreichung eines Verwendungsnachweises, der ein höheres Gesamtprojektvolumen ausweist, führt nicht zur Erhöhung der Förderhöhe oder zu einem automatischen Widerruf. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass unauskömmliche Angebote von der Vergabe ausgeschlossen werden.

Bitte berücksichtigen Sie die Bieterfragen und die Antworten bei der Erstellung Ihres Angebotes.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage:

Marcel Meyer

Landkreis Verden
Der Landrat
Fachdienst Organisation und Personal
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterrundschreiben Nr. 4 Datum: 28.11.2025 - 11:24 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Vergabeverfahrens sind folgende Bieterfragen eingegangen, deren Beantwortung ich Ihnen zur Kenntnis mitteile.

Bieterfrage Nr.1:
In der Leistungsbeschreibung (Anlage 24, Abschnitt 4) ist aufgeführt, dass als Investitionsausgaben die Verlegung bzw. der Aufbau und Betrieb einer passiven Infrastruktur (inkl. Verteiler, Schächte unbeschaltete Glasfaser) bis einschließlich der Hausübergabepunkte gelten. Da hier explizit die aktive Netztechnik (z.B. Glasfaser-DSLAMs, SFP-Module, Router und Netzteile im Backbone) nicht genannt ist, bitten wir um Bestätigung, dass unsere Annahme, dass diese ebenfalls als Investitionsausgabe gilt und somit zuwendungsfähig ist, richtig ist.

Antwort Nr.1:
Aktive Technik, die zur Errichtung des Netzes (Netzebene 3) notwendig ist, ist förderfähig. Dieses muss in der Kalkulation und im Netzplan ersichtlich sein.

Bieterfrage Nr.2:
In der Anlage 10_besondere Zuwendungsbedingungen.docx fordern Sie eine Bürgschaft i.H.v. 100% der Gesamthöhe des Zuschusses durch ein anerkanntes Kreditinstitut der EU. Kann die Bürgschaft auch in Form einer Bürgschaft durch eine Kommune über die Deckungslücke erfolgen?

Antwort Nr.2:
Die Bürgschaft durch eine Kommune wird auch akzeptiert.

Des Weiteren wird für den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit noch folgendes 2-stufiges Verfahren akzeptiert:

Alternativ kann anstelle einer Bürgschaft mit dem Angebot eine weiche unverbindliche Finanzierungszusage durch ein Kreditinstitut eingereicht werden. Die Auftragserteilung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass innerhalb einer angemessen Frist ein unterschriebener Darlehensvertrag eingereicht wird, der die Finanzierung des Gesamtprojektes nachweist. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das entsprechende Unternehmen im Rahmen eines vorzeitigen Maßnahmebeginns förderunschädlich mit der Umsetzung des Projektes beginnen. Erst mit dem Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit wird ein entsprechender Zuwendungsbescheid an das Telekommunikationsunternehmen ausgestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Umsetzung durch das Telekommunikationsunternehmen auf eigenes finanzielles Risiko. Es besteht kein Anspruch auf die Fördergelder.

Bieterfrage Nr.3:
Können Sie einen kommentierbaren Entwurf dieses Weiterleitungsbescheides zur Verfügung stellen?

Antwort Nr.3:
Im Vorfeld wird kein Entwurf eines Weiterleitungsbescheides zur Verfügung gestellt. Auf die Möglichkeit Widerspruch gegen einen Bescheid einzulegen, wenn dieser nicht den Vorgaben u.a. aus den Zuwendungsbescheiden, Förderrichtlinien des Bundes und Landes, der Rahmenregelung, etc. entspricht, wurde bereits hingewiesen.


Bitte berücksichtigen Sie die Bieterfragen und die Antworten bei der Erstellung Ihres Angebotes.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage:

Marcel Meyer

Landkreis Verden
Der Landrat
Fachdienst Organisation und Personal
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterrundschreiben Nr.3 Datum: 25.11.2025 - 11:50 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass Anpassungen an den Wertungskriterien vorgenommen wurden.

Das Wertungskriterium "Endkundenpreis" wurde entfernt. Die Gewichtung der übrigen Kriterien wurde entsprechend angepasst.

Die Vergabeunterlagen wurden angepasst und neu eingestellt.

Des Weiteren weise ich daraufhin dass weitere offene Bieterfragen voraussichtlich bis Ende der Woche beantwortet werden.

Bitte berücksichtigen Sie die neu eingestellten Vergabeunterlagen bei der Erstellung Ihres Angebotes.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage:

Isabelle Nittkowski

Landkreis Verden
Der Landrat
Fachdienst Organisation und Personal
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterrundschreiben Nr.2 Datum: 14.11.2025 - 12:56 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Vergabeverfahrens sind folgende Bieterfragen eingegangen, deren Beantwortung ich Ihnen zur Kenntnis mitteile.

Bieterfrage Nr.1:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Gewährleistung einer hohen Angebotsqualität und Erstellung der nachgefragten Unterlagen im gewünschten Umfang bitten wir um die Verlängerung der Abgabefrist bis zum 15.01.2026. Wird eine entsprechende Fristverlängerung gewährt?

Antwort Nr.1:
Der Fristverlängerung bis zum 15.01.2026 10:00 Uhr wird zugestimmt. Alle weiteren Fristen wurden entsprechend angepasst. Den aktualisierten Zeitplan können Sie dem Dokument "Verfahrensbedingungen" entnehmen. Das Dokument wurde angepasst und neu eingestellt.

Bieterfrage Nr.2:
Bzgl. Adressen schrieben Sie im Bieterschreiben und in den Vergabeunterlagen, dass die Layer der Master sind.
Im Los 2 gibt jedoch eine Unstimmigkeit. Im Layer fehlen anzahlmäßig 2 unterversorgte Adressen (1316) zur Angabe in der Leistungsbeschreibung (1318). In der neuen Adressliste Los 2 sind 2 Adressen hinzugekommen.
Im Brooken 11 28870 Ottersberg
Im Brooken 13 28870 Ottersberg.
Können Sie uns bestätigen, dass diese 2 Adressen korrekt mit beplant werden sollen?

Antwort Nr.2:
Ja, die beiden genannten Adressen sollen auch ausgebaut werden. Beim Export der Daten muss dieser Fehler aufgetreten sein. In der PDF "Übersicht Los 2" ist das entsprechende Ausbaugebiet enthalten. Auch der Datensatz mit den Ausbaugebieten enthält das Ausbaugebiet für diese beiden Adressen. Der vollständige Datensatz "Endverbraucher Los 2" wurde zur Verfügung gestellt.


Bieterfrage Nr.3:
In Los 3 (Graue Flecken Langwedel) befinden sich 68 Adressen in einem Teilgebiet, welches wir vollständig eigenwirtschaftlich ausbauen werden und bereits mit dem Ausbau begonnen haben. Wir bitten daher um Mitteilung, wie mit diesen Adressen zu verfahren ist bzw. ob die Versorgung dieser Adressen weiterhin im Angebot berücksichtigt werden muss. Die betroffenen Adressen befinden sich im Anhang als ESRI Shapefile inkl. der ursprünglichen Attributtabelle.

Antwort Nr.3:
Eigenwirtschaftliche Ausbauvorhaben sind verbindlich im Markterkundungsverfahren oder den Branchendialogen zu melden. Die gemeldeten Ausbauplanungen werden im Einzelfall - als Ausnahme - akzeptiert. Die Adressen liegen im Grundzentrum Langwedel und der direkt daran anschließenden Ortschaft Daverden. Beide Orte bilden ein in sich geschlossenen größeren Siedlungszusammenhang. Bei den Adressen handelt es sich um Gebäude, die nach der Errichtung des HFC-Netzes gebaut wurden und somit keinen HFC-Anschluss haben und nicht an das HFC-Netz angeschlossen werden können.

Diese Adressen sind Bestandteil des Förderprojektes gewesen, weil gemäß der Förderrichtlinie nach Abschluss des Förderprojektes eine Gebietskörperschaft / eine Ortschaft flächendeckend ausgebaut sein muss. In der bis 2020 genutzten GAK Förderung wurden solche Adressen grundsätzlich nicht in Förderanträge aufgenommen, weil in solchen geschlossenen Siedlungszusammenhängen mit sehr vielen Adressen ein eigenwirtschaftlicher Ausbau möglich ist.

Des Weiteren wird die Umsetzung des Förderprojektes durch die Herausnahme dieser Adressen nicht gefährdet. Insbesondere, weil die Ausbauplanungen zu Beginn des Vergabeverfahrens gemeldet wurden und nicht nach der Auftragserteilung.

Überarbeitete GIS-Daten (Anlage 28) werden zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der auszubauenden Adressen im Los 3 reduziert sich um 68 Adressen von 396 auf 328 Adressen. Die Gesamtzahl der auszubauenden Adressen beträgt jetzt 3.923. Die Leistungsbeschreibung (Anlage 24) und die Verfahrensbedingungen wurden entsprechend angepasst. Die informatorisch zur Verfügung gestellten EXCEL-Listen (Anlage 33) mit den unterversorgten Adressen wurden ebenfalls aktualisiert.


Bieterfrage Nr.4:
In der "Anlage 15_VVB 633 - Angebotsschreiben" wird die Angabe einer Angebotsendsumme "einschl. Umsatzsteuer" gefordert. Auf die in diesem Verfahren relevante Wirtschaftlichkeitslücke wird allerdings keine Umsatzsteuer berechnet. Dürfen wir um eine Korrektur des Formblatts bitten? Vielen Dank

Antwort Nr.4:
Das Formblatt wurde angepasst und neu eingestellt.

Bieterfrage Nr.5.:
Bezugnehmend auf Ihre Antwort zur Bieterfrage Nr.5 aus dem Bieterrundschreiben Nr.1 würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns alle Daten, die Sie zur Verfügung haben, zukommen lassen könnten. Vielen Dank!

Antwort Nr.5.:
Es wird auf die Antwort im Bieterrundschreiben Nr. 1 verwiesen.

Bitte berücksichtigen Sie die Bieterfragen und die Antworten bei der Erstellung Ihres Angebotes.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage:

Isabelle Nittkowski

Landkreis Verden
Der Landrat
Fachdienst Organisation und Personal
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterrundschreiben Nr. 1 Datum: 13.11.2025 - 09:24 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Vergabeverfahrens sind folgende Bieterfragen eingegangen, deren Beantwortung ich Ihnen zur Kenntnis mitteile.

Bieterfrage Nr.1:
Eine Zusicherung der Realisierung Grauer Flecken bis zum 30.06.2027 und Lückenschluss bis zum 31.03.2028 kann nach aktueller Einschätzung nicht gegeben werden, da ein konkreter Vergabezeitpunkt noch nicht absehbar ist. Wir sehen eine Realisierung (Abschluss) des Vorhabens mit den Ausschreibungsvorgaben als nicht umsetzbar an. Wir werden unserem Angebot einen entsprechenden Realisierungsplan beifügen. Können Sie bitte bestätigen, dass diese Verfahrensweise nicht als Ausschlusskriterium für unser Angebot gewertet wird?

Antwort Nr.1:
Der Bewilligungszeitraum ergibt sich aus den vorläufigen Zuwendungsbescheiden. Mit der Auswahl eines Angebotes werden Änderungsanträge (Landkreis an Bewilligungsstellen) eingereicht, die den Zeitplan gemäß des Angebotes berücksichtigt. Mit dem endgültigen Zuwendungsbescheides (Bewilligungsstelle an Landkreis) wird der angepasste Bewilligungszeitraum (gemäß Zeitplan Angebot) von den Bewilligungsstellen akzeptiert und gilt dann. Dann erhält der Letztempfänger (TK-Unternehmen) einen Förderbescheid vom Landkreis Verden der den Zeitplan gemäß seines Angebotes berücksichtigt. An dieser Stelle der Hinweis: Der Letztempfänger kann Widerspruch gegen einen Förderbescheid einlegen.


Bieterfrage Nr.2:
Gemäß den Vergabeunterlagen wird das Verfahren als Verhandlungsverfahren durchgeführt. Wir gehen daher davon aus, dass dies auch den Vertrag betrifft und die Bieter mit ihrem Erstangebot Änderungsvorschläge zum Vertrag vorlegen können. Ist diese Auffassung zutreffend und können Sie uns bitte dafür einen beschreibbaren Vertragsentwurf (Word) zukommen lassen?

Antwort Nr.2:
Die Fördergelder werden über einen Zuwendungsbescheid an den Letztempfänger weitergeleitet (VV-LHO, NI 4.1.). Entsprechende Gründe für eine Ausnahme nach VV-LHO, NI 4.3.1 liegen nicht vor. Der Letztempfänger kann gegen einen Förderbescheid Widerspruch einlegen, wenn dort Regelungen enthalten sind, die z.B. gegen die Förderbestimmungen der Förderrichtlinie verstoßen. Auf die zu berücksichtigen Richtlinien / Rahmenregelungen oder auch speziell nur für die Breitbandförderung geltenden GIS-Nebenbestimmungen wird im Verfahren hingewiesen (Aufzählung hier nicht vollständig). Somit stehen den potentiellen Anbieten alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Der Inhalt eines Förderbescheides unterliegt keinem Verhandlungsverfahren, sondern ergibt sich aus den für diesen Fördertatbestand existierenden Regelungen.


Bieterfrage Nr.3:
In den Vergabeunterlagen gibt es unterschiedliche Angaben zur Anzahl der Adressen. Zudem weisen die Layer eine größere Anzahl von Adresspunkten aus. Um eine korrekte Berechnung und Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir darum, uns bis spätestens 14. November 2025 eine vollständige Adressliste im Excel-Format mit folgenden Angaben für jedes Los zur Verfügung zu stellen: Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer und Zusatz sowie die jeweiligen Koordinaten.

Antwort Nr.3:
Unter Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung wurde die Gesamtzahl der unterversorgten Adressen im Satz "In den Losen sind insgesamt..." von 7.795 auf 3.991 korrigiert. Die Leistungsbeschreibung wurde neu eingestellt.

Die Eindeutigkeit, welche Adressen erschlossen werden sollen ergibt sich aus den Shapefiles "Endverbraucher". In den Shapefiles ist mit dem Attribut "untervers" gekennzeichnet, welche Adressen unterversorgt sind:
0 = versorgt
1 = unterversorgt

In der Ausschreibung wird analog zu den Förderanträgen eine Gesamtliste aller Adressen in der Gemeinde oder Ortschaft verwendet, weil in der Fördermittelplattform des Bundes die Gesamtliste aller Adressen einer Ortschaft / einer Kommune (unterversorgt & versorgt) dargestellt werden muss. Dies dient dem Nachweis vom Antragsteller Landkreis Verden gegenüber dem Bund / dem Land, dass nach Abschluss des Förderprojektes die Ortschaft / die Kommune flächendeckend ausgebaut ist.

Wenn das Shapefile "Endverbraucher" vom Letztempfänger nicht vollständig verwendet werden würde, besteht die Gefahr, dass beim Hinzufügen der versorgten Adressen für den Verwendungsnachweis von unserer Seite Fehler produziert werden. Um dies auszuschließen ist die Gesamtliste auch vom Letztempfänger zu verwenden.

Gerne werden zusätzlich noch EXCEL-Listen zur Verfügung gestellt (Anlage 33), in denen ausschließlich die uns bekannten unterversorgten Adressen (nach MEV) innerhalb der Ausbaugebiete enthalten sind. Bei einer Verwendung und Bearbeitung in einem GIS-System muss diese EXCEL-Liste in ein anderes Dateiformat umgewandelt werden. Bei dieser Umwandlung können Fehler auftreten, die dem Anwender nicht sofort auffallen. Dies ist uns selbst schon häufig genug passiert. Deshalb ist diese Liste als rein informatorisch anzusehen. Ausschlaggebend für das Vergabeverfahren sind die zur Verfügung gestellten Shapefiles. Die unterversorgten Adressen können in den Shapefiles eindeutig identifiziert werden.


Bieterfrage Nr.4:
In der Anlage 10_besondere Zuwendungsbedingungen.docx fordern Sie eine Bürgschaft i.H.v. 100% der Gesamthöhe des Zuschusses durch ein anerkanntes Kreditinstitut der EU. Kann die Bürgschaft auch in Form einer Konzernbürgschaft über die Deckungslücke erfolgen?

Antwort Nr.4:
Ja.


Bieterfrage Nr.5:
Gerne möchten wir bei Ihnen anfragen, ob im Fördergebiet gefördert errichtete passive Infrastruktur vorhanden ist, die im Rahmen des Angebots berücksichtigt werden soll. Sollte dies zutreffend sein, bitten wir Sie höflichst die Layer Bauten und Netztechnik, Layer Leerrohre, Layer Verbindungen und den Layer Trassenbau der bereits abgeschlossenen Projekte in Form von GIS-Netzplänen zur Verfügung zu stellen. Der Erhalt der entsprechenden Informationen ist notwendig, um eine Berücksichtigung der entsprechenden Infrastruktur im Rahmen der Angebotserstellung zu ermöglichen.

Antwort Nr.5:
Der GIS-Datenbestand des Landkreises Verden zu geförderten Projekten spiegelt immer nur den Zeitpunkt des Verwendungsnachweises wieder oder ist vorläufig, wenn das Projekt noch gar nicht abgeschlossen wurden. Es könnten also Daten zur Verfügung stellen die z.B. 5 Jahre alt sind oder Daten, die sich noch ändern können. Da auch eine bereits errichtete geförderte Infrastruktur zu einem späteren Zeitpunkt noch eigenwirtschaftlich erweitert / modernisiert werden kann, kann von unserer Seite insgesamt nicht garantiert werden, dass die GIS-Daten vollständig sind.

Über den Infrastrukturatlas der BNetzA (ISA-Portal) müssen Unternehmen Informationen zu für den Breitbandausbau nutzbaren Infrastrukturen zur Verfügung stellen. Über den implementierten GIS-Viewer kann dort auch der Standort lokalisiert werden und entsprechenden Ansprechpersonen sind dort auch hinterlegt. Der ISA wurde genau für den Zweck eingeführt, dass im Rahmen von geförderten Projekte ein Anbieter prüfen kann, welche nutzbaren Infrastrukturen dort vorhanden sind. Da uns nur die Daten aus den geförderten Projekten zur Verfügung stehen, diese auch veraltet sein können oder als vorläufig zu betrachten sind, sind die erforderlichen Daten direkt von den Eigentümern der Infrastrukturen über den ISA anzufordern. Nur so kann die Vollständigkeit und die Korrektheit der GIS-Daten sichergestellt werden.


Bieterfrage Nr.6:
Wir möchten gerne an Ihrem Verfahren teilnehmen und die Dokumente im geforderten Format abgeben. Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie schlagen wir für die gewählte Textform vor, die Benennung der Erklärenden und den Abschluss der Erklärung durch die Eintragung der jeweiligen Vor- und Nachnamen der Erklärenden festzuhalten, soweit dies in den Dokumenten gefordert ist.
Die Namensnennung der Erklärenden würde mittels des Systems DocuSign erfolgen. DocuSign ist ein cloudbasiertes System zum einfachen und schnellen Austausch von Informationen, wobei der jeweilige Erklärende seine versendeten Informationen / Dokumente mit dem elektronischen Einfügen seines Namens autorisiert. Damit würden aus unserer Sicht die Anforderungen der Abgabe in Textform eingehalten werden.
Damit wir die angestrebte Vorgehensweise nutzen können, ist Ihre ausdrückliche Zustimmung zum Einsatz des Tools "DocuSign" erforderlich. Zur Signierung der relevanten Angebotsunterlagen ist von Seiten der Telekom Deutschland GmbH das Tool "DocuSign" vorgesehen. Hierdurch erhält mindestens ein Dritter (DocuSign) potentiell Kenntnis vom Umfang und Inhalt der Vereinbarung. Mit der Verwendung von DocuSign erklären sich die Parteien mit dieser Möglichkeit zur Kenntnisnahme einverstanden, gleiches gilt für den in Abhängigkeit der Nutzung von DocuSign evtl. erfolgenden unverschlüsselten unternehmensinternen Versand der Dokumente per E-Mail. Durch die Verwendung eines amerikanischen Cloud-Dienstes bestehen zudem weitere Zugriffsmöglichkeiten auf die Dokumente (z. B. nach dem US CLOUD-Act).
Können Sie uns bitte bestätigen, dass Sie diese Vorgehensweise akzeptieren werden, und wir dafür in den geschützten Dokumenten die elektronischen Namensfelder einfügen dürfen?

Antwort Nr.6:
Die Textform nach § 126b BGB ist ausreichend und erlaubt es mittels einer lesbaren, unterschriftlosen Erklärung elektronisch zu
kommunizieren. Die qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.

Bitte berücksichtigen Sie die Bieterfragen und die Antworten bei der Erstellung Ihres Angebotes.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage:

Mandy Finck

Landkreis Verden
Der Landrat
Fachdienst Organisation und Personal
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)

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Betreff: Anpassung des Zeitplanes Datum: 12.11.2025 - 11:24 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass die Angebotsfrist bis zum 11.12.2025 10:00 Uhr verlängert wurde. Alle weiteren Fristen wurden entsprechend angepasst. Den aktualisierten Zeitplan können Sie dem Dokument "Verfahrensbedingungen" entnehmen. Das Dokument wurde angepasst und neu eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage:

Isabelle Nittkowski

Landkreis Verden
Der Landrat
Fachdienst Organisation und Personal
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)

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