Schlosserarbeiten - Neubau Mensa IGS Achim
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterrundschreiben Nr. 1 Datum: 14.04.2025 - 10:44 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Vergabeverfahrens ist folgende Bieterfrage eingegangen, deren Beantwortung ich Ihnen zur Kenntnis mitteile.

Bieterfrage:
Wir haben bzgl. dieser Ausschreibung folgende Fragen:
1. Wir gehen davon aus, dass wir die Ausführungsunterlagen gemäß den Vorgaben vom VOB/C erhalten. Ist diese Annahme korrekt?
2. Dürfen wir davon ausgehen, dass die Ausführungsunterlagen vor Erstellung der Leistungsverzeichnisse vom Auftraggeber freigegeben wurde?
3. Wir gehen davon aus, dass uns die vollständigen Ausführungsunterlagen 21 Tage vor Ausführungsbeginn vorgelegt werden. Ist diese Annahme korrekt?
4. Wir kalkulieren mit konkreten Komponenten und Materialien. Sofern diese von den bisherigen Planungsfabrikaten abweichen, gehen wir davon aus, dass wir üblicherweise gemäß Vergabephase HOAI und Vergabehandbuch eine auf die Ausschreibungsergebnisse fortgeschriebene Ausführungsplanung erhalten. Ist diese Annahme korrekt?
5. Das Leistungsverzeichnis enthält einige notwendige Leistungen nicht in eigenen Ordnungszahlen. Wir gehen davon aus, dass die Erstellung des LV gemäß den Vorgaben aus VOB/C DIN 18299 und ATV DIN 18360/ATV DIN 18335 insbesondere den Abrechnungseinheiten durchgeführt wurde.
6. Enthält das Leistungsverzeichnis alle Detailangaben (insbesondere zu Verlegearten, Höhen Varianten und besonderen Befestigungen), die zur Ausführung der Leistungen erforderlich sind?
7. Wir dürfen als Bieter keine Mischkalkulationen durchführen. Wir gehen davor aus, dass keine besonderen Leistungen in die Einheitspreise mischkalkuliert werden müssen, die Einfluss auf die Einheitspreisbildung haben. Ist diese Annahme korrekt?
8. Wie oft muss der Bauleiter an einem Baustellen-Jour-Fix teilnehmen? Wir gehen davon aus, dass wie üblich die Besprechung nicht länger als 60 Minuten dauert.
9. Wir gehen davon aus, dass 14 Tage nach Beauftragung ein mit dem Architekten abgestimmter und realistischer Bauzeitenplan vorgelegt wird und dieser die Vertragszeitraumangaben aus dem Formblatt zur Angebotsaufforderung entspricht. Ist diese Annahme korrekt?
10. Gemäß den Vorgaben aus der VOB/C gehen wir davon aus, dass unsere Parkmöglichkeiten sowie Baustelleneinrichtung nicht abweichend kalkulieren mussten. Ist diese Annahme korrekt?
11. Gemäß VOB/C ist eine kontinuierliche Montage üblich. Müssen wir konkrete Arbeitsunterbrechungen oder Erschwernisse berücksichtigen?

Antwort:
Die Angebote sind auf Basis der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen zu erstellen. Sofern aus Sicht eines Bieters Fehler (beispielsweise technischer Art) enthalten sind oder kalkulationsrelevante Informationen fehlen, bitte ich darum, eine KONKRETE Bieterfrage zu stellen.

Es ist korrekt, dass Mischkalkulationen vergaberechtlich unzulässig sind.

Baubesprechungen können auch länger andauern, wenn entsprechend viele Themen mit den Baubeteiligten abzustimmen sind bzw. sich Sachstände auf der Baustelle angeguckt und erörtert werden. Eine zeitliche Begrenzung auf 60 min gibt es nicht. Der Bauleiter ist stets angehalten, die Baubesprechungen kurz zu halten. Länger andauernde Baubesprechungen sind nicht nachtragswürdig


Bitte berücksichtigen Sie die Bieterfrage und ihre Antwort bei der Erstellung Ihres Angebotes.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage:

Mandy Finck

Landkreis Verden
Der Landrat
Fachdienst Organisation und Personal
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)

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