VO: | VgV | Vergabeart: | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Vergabeverfahrens sind mehrere Bieterfrage eingegangen, die sich auf die Bewertung der Teilnahmeanträge, konkret die Referenzen beziehen. Die Fragen sowie die Antworten teile ich Ihnen zur Kenntnis mit:
Bieterfrage 1:
Zu den Kriterien 2c, 2d und 2e formulieren Sie jeweils 3 Referenzen bei Neubau, Umbauten und Sanierungen, sowie Holzbauweise ...
Unsere Fragen:
1. Sind jeweils 3 Referenzen für Unternehmen, Pl und stellv. PL mit allen Inhalten (Neubau, Umbauten und Sanierungen, sowie Holzbauweise) nachzuweisen?
2. Wie erfolgt die Bewertung, wenn für eine Referenz z. B. nur Neubau u. Holzbauweise oder nur Umbau/Sanierung u. Holzbauweise oder nur Neubau/ Umbau/Sanierung ohne Holzbauweise nachweisbar sind?
3. Wie erfolgt die Bewertung, wenn z. B. für den PL oder stellv. PL jeweils nur 2 Referenzen, anstatt 3, nachweisbar sind?
4. Können Referenzen für den PL u. stellv. PL mit den Unternehmensreferenzen identisch sein, wenn die entsprechende Position in dem jeweiligen Projekt nachweisbar ist?
Antwort auf Bieterfrage 1:
1)
Es ist zunächst folgende Unterscheidung von Bedeutung:
- Es sind mind. 3 Referenzprojekte des Bewerbers (Unternehmens) bei Neubau, Umbauten, und Sanierung sowie Holzbauweise mit vergleichbaren Planungsanforderungen einzureichen. Sofern weniger als 3 Unternehmensreferenzen eingereicht werden, zieht dies einen Ausschluss nach sich, da die Mindestanforderung nicht erfüllt würde.
- Es ist mind. 1 Referenzprojekt sowohl für die Projektleitung als auch für die stellv. Projektleitung bei Neubau, Umbauten, und Sanierung sowie Holzbauweise mit vergleichbaren Planungsanforderungen einzureichen. Sofern weniger als 1 Referenz eingereicht wird, zieht dies einen Ausschluss nach sich, da die Mindestanforderung nicht erfüllt würde.
2)
Eine konkrete Aussage bzgl. der Bewertung kann erst dann getroffen werden, wenn die Referenz geprüft wird. Sofern eine Referenz nicht den Anforderungen oder vergleichbaren Planungsanforderungen entspricht, ist es der Beurteilung des Auftraggebers vorbehalten, entweder eine geringere Punktzahl zu vergeben oder die Referenz gänzlich nicht zu werten. Sofern ausschließlich nicht wertbare Referenzen eingereicht werden, folgt die Konsequenz gem. Ziffer 1).
3)
Sofern für die Projektleitung oder stellv. Projektleitung nur 2 wertbare Referenzen eingereicht werden, kann nicht die Maximalpunktzahl erreicht werden. Die Abstufungen der Bewertung sind eindeutig der Bewertungsmatrix, Anlage 6, zu entnehmen.
Gem. Vergabeunterlagen sind für diese beruflichen Qualifikationen jeweils mind. 1 Referenz einzureichen, um den Teilnahmeantrag überhaupt werten zu können.
4)
Ja, dies ist möglich. Die Referenz sollte dann für alle 3 Kriterien angegeben werden.
Entsprechende Erklärungen und Informationen sind auch der Ziffer 3.5 des Dokuments "107591-2025-004_Anlage 2_Eigenerklärungen" zu entnehmen.
Bieterfrage 2:
Ist je eine Referenz für PL und Stellvertreter ausreichend oder müssen Referenzen für Neubau und Umbau und Sanierung und Holzbauweise (bei PL) eingereicht werden?
Antwort auf Bieterfrage 2:
Siehe Antwort zu Bieterfrage 1.
Zur Verdeutlichung, speziell in Bezug auf die Konsequenz des Ausschlusses, wurde eine überarbeite Version der Bewertungsmatrix eingestellt.
Bitte berücksichtigen Sie die Bieterfragen und ihre Antworten sowie die aktualisierte Matrix bei der Erstellung Ihres Teilnahmeantrags.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage:
Marcel Meyer
Landkreis Verden
Der Landrat
Fachdienst Organisation und Personal
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Dateianhänge:
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