Elektroinstallation - Feuerwehrtechnische Zentrale
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterrundschreiben Nr. 1 Datum: 31.03.2025 - 11:42 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Vergabeverfahrens ist folgende Bieternachricht eingegangen, deren Beantwortung ich Ihnen zur Kenntnis mitteile.

Bieterfrage(n):
1.)
Im Rahmen unserer Kalkulation gehen wir davon aus, dass uns, entsprechend den Vorgaben der VOB, rechtzeitig vor Beginn der Ausführung, die vollständigen, mangelfreien, und vom Auftraggeber freigegebenen Ausführungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass diese Unterlagen dem Ausschreibungsergebnis entsprechen und die Anforderungen der jeweils zutreffenden DIN ATV der VOB/C erfüllen. Wir gehen ebenfalls davon aus, dass uns die Ausführungsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der Ausführung übergeben werden, sodass uns ein angemessener Zeitraum zur einmaligen Prüfung der Ausführungsunterlagen, sowie zur Erstellung der Montageplanung eingeräumt wird. Bitte bestätigen Sie, ob diese Annahme zutrifft, und wann genau wir die vollständigen und mangelfreien Ausführungsunterlagen erhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um eine konkrete Begründung, weshalb die Vorgaben der VOB nicht eingehalten werden.

2.)
Wir gehen davon aus, dass wir die Ausführungsunterlagen als Papierplot sowie als PDF und DWG oder DXF Dateiformat erhalten. Ist diese Annahme korrekt?

3.)
Wir gehen bei unserer Kalkulation davon aus, dass die Erstellung des Leistungsverzeichnis gemäß den Vorgaben der VOB/C DIN 18299 und den spezifischen DIN ATV der VOB/C, insbesondere den Abrechnungseinheiten durchgeführt wurde. Ist die Annahme korrekt? Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um eine konkrete Begründung, weshalb die Vorgaben der VOB nicht eingehalten werden.

4.)
Wir gehen bei unserer Kalkulation davon aus, dass das Leistungsverzeichnis alle Detailangaben, gemäß den Vorgaben der VOB/C DIN 18299 und den spezifischen DIN ATV der VOB/C, enthält. Ist die Annahme korrekt? Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um eine konkrete Begründung, weshalb die Vorgaben der VOB nicht eingehalten werden.

5.)
Wir gehen bei unserer Kalkulation davon aus, dass alle notwendigen Leistungen, ausgenommen Nebenleistungen nach VOB/C, unter eigenen Ordnungszahlen erfasst wurden, da eine Mischkalkulation gem. VOB/A unzulässig ist. Ist die Annahme korrekt? Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um eine konkrete Begründung, weshalb die Vorgaben der VOB nicht eingehalten werden.

6.)
Wir gehen bei unserer Kalkulation davon aus, dass keine besonderen Leistungen in den Einheitspreisen der einzelnen Ordnungszahlen mischkalkuliert werden müssen, da eine Mischkalkulation gem. VOB/A unzulässig ist. Ist die Annahme korrekt? Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um eine konkrete Begründung, weshalb die Vorgaben der VOB nicht eingehalten werden.

7.)
Wir gehen bei unserer Kalkulation davon aus, dass eine nach VOB/C übliche, kontinuierliche Montage bzw. Ausführung unserer Leistungen erfolgen wird. Ist die Annahme korrekt? Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um eine konkrete Begründung, weshalb die Vorgaben der VOB nicht eingehalten werden.

8.)
Wie oft sind Baubesprechungen vorgesehen, an denen ein Vertreter des Auftragnehmers teilnehmen muss, und wie lange werden die Baubesprechungen dauern?

9.)
Wir gehen davon aus, dass 14 Tage nach Beauftragung ein mit dem Auftraggeber abgestimmter und realistischer Bauzeitenplan vorgelegt wird und dieser die Vertragszeitraumangaben aus dem Formblatt zur Angebotsaufforderung entspricht. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort:
Die Angebote sind auf Basis der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen zu erstellen. Sofern aus Sicht eines Bieters Fehler (beispielsweise technischer Art) enthalten sind oder kalkulationsrelevante Informationen fehlen, bitte ich darum, eine KONKRETE Bieterfrage zu stellen.

Es ist korrekt, dass Mischkalkulationen vergaberechtlich unzulässig sind.

Baubesprechungen können auch länger andauern, wenn entsprechend viele Themen mit den Baubeteiligten abzustimmen sind bzw. sich Sachstände auf der Baustelle angeguckt und erörtert werden. Eine zeitliche Begrenzung auf 60 min gibt es nicht. Der Bauleiter ist stets angehalten, die Baubesprechungen kurz zu halten. Länger andauernde Baubesprechungen sind nicht nachtragswürdig


Bitte berücksichtigen Sie die Bieterfrage und ihre Antwort bei der Erstellung Ihres Angebotes.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage:

Marcel Meyer

Landkreis Verden
Der Landrat
Fachdienst Organisation und Personal
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)

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