Vergabe der Fachplanungsleistung: Technische Ausrüstung HLS - Umbau und Erweiterun...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.05.2025
22.05.2025 09:00 Uhr
06.06.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Verden c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
03361-0-51
Lindhooper Straße 67
27283
Verden
Deutschland
DE93B
vergabestelle@landkreis-verden.de
+49 000

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71320000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Fachplanungsleistung - HLS für den Umbau und Erweiterung des Verdener Campus. Auftraggeberin ist die Stadt Verden. Berechtigte und Verpflichtete aus dem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Stadt Verden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Fachplanungsleistung - HLS für den Umbau und Erweiterung des Verdener Campus

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.08.2025
30.11.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Trift 1
27283
Verden
Deutschland
DE93B

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YR2YT5490TT0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens nur dann zulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Es gelten die jeweils aktuellen Mehrwertsteuersätze zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.

Etwaige eigene Vertragsbedingungen, wie eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, haben keine Gültigkeit.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.

Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.

Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.

Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.

Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.

Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.

Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist

Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.

Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Angabe der Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) sowie Umsätze soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Unternehmensumsätze

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Angabe der Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) für Umsätze, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Unternehmensumsätze für spez. Leistungen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mind. drei Referenzen aus den letzten zehn Jahren (Stichtag 01.01.2015) unter Angabe des Leistungszeitraums und des aktuellen Bearbeitungsstandes, mit mindestens folgenden Angaben: Projektbezeichnung, Kurzbeschreibung, Auftraggeber mit Angaben der Ansprechpartner:in, Projektzeitraum, Name Projektleiter:in, Name Objektüberwacher:in, Angabe der Leistungsphasen, Angabe der anrechenbaren Kosten sowie Honorare, Angabe Besonderer Leistungen sowie zusätzliche Leistungen. - Referenzen des Unternehmens

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Ein Nachweis der im Bekanntmachungstext geforderten Berufsqualifikation "Ingenieur:in" (im Sinne des § 75 Abs. 1, Abs. 2 VgV) - Nachweis der Berufsqualifikation der Projektleitung sowie Objektüberwachung im Sinne des § 75 Abs. 1, 2 VgV

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Jeweils mindestens 1 Referenz (Projekt) mit vergleichbaren Planungsanforderungen in den letzten 10 Jahren im Leistungsbild Fachplanung HLS Technische Ausrüstung (mind. LPH 2-8 für die Projektleitung sowie LPH 8 für die Objektüberwachung) ist durch Vorlage von aussagekräftigen Referenzen nachzuweisen.

Die Referenzen müssen abgeschlossen sein. - Nachweis der Berufserfahrung der Projektleitung sowie der Objektüberwachung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Erklärung über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter:innen des Bewerbers, auch des Unterauftragnehmers, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).

Erklärung über Anzahl der davon als Ingenieure eingesetzten Mitarbeiter:innen - Erklärung über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter:innen des Bewerbers, auch des Unterauftragnehmers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für Sachschäden) bereits ständig abgeschlossen ist.

Oder die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall, eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für Sachschäden) abgeschlossen wird.
Hinweis: Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. - Nachweis Berufshaftpflichtversicherung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

Erklärung über Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen - Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind nicht erforderlich.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung