GS Steinhude - An-/Umbau zur Ganztagsschule - Elektroinstallation - Brandmeldeanl...
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterfrage Teil 5 Datum: 15.04.2026 - 05:48 Uhr

Nachricht:

Schönen guten Tag,

anbei erhalten Sie folgende Bieterfrage mit Beantwortung:

Wird die Sachkunde nach TRGS 519 zwingend benötigt oder kann auch ein Auftrag ohne Sachkunde erfolgen?
Gerne kann nach Beauftragung unser Personal geschult werden.

Antwort:

Dieses Formblatt mit der Angabe der Kompetenzen in der Sachkunde nach TRGS 519 ist immer bei Arbeiten in Bestandsgebäuden auszufüllen.

Es liegt uns eine Schadstoffuntersuchung vor. Es wurden in einigen Proben, die in den Fluren der Klinker Altgebäude Bauteil F (Gebäude 1) und Bauteil B (Gebäude 2) genommen worden, Asbest nachgewiesen.

Innerhalb dieser Gebäuden werden umfangreiche Maßnahmen stattfinden, die im 2. Bauabschnitt durchzuführen sind.
Sollten die Vergabeunterlagen in dieser Hinsicht weitere Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler enthalten, wird gebeten unter Verweis auf den Punkt 1 der Teilnahmebedingungen EU in dem Formblatt 212 EU "Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen" aufgefordert, die Vergabestelle konkret darauf hinzuweisen.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

Cindy Hübner / Ricarda Eckold
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Stadt Wunstorf
Vergabestelle
Südstraße 1
31515 Wunstorf
Tel: +49 (5031) 101-397 / -166
Fax: +49 (5031) 10130397 / -166
Mail: vergaben@wunstorf.de
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Dateianhänge:

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Auszug aus Schadstoffgutachten GS SHU.pdf 15.04.2026 3,4 MB
Betreff: Bieterfragen Teil 4 Datum: 14.04.2026 - 10:02 Uhr

Nachricht:

Schönen guten Tag,

anbei erhalten Sie folgende Bieterfrage mit Beantwortung:

1. Bei z.B. der Position 1.1.80 wird gefordert, dass die Versorgung über eine externe Stromversorgung erfolgen soll. Das ist technisch weder üblich noch normativ gefordert. Die Versorgung erfolgt üblicherweise über die Ringleitung der Brandmeldeanlagen. Dürfen wir somit davon ausgehen, dass eine Versorgung der Signalgeber in diesem Bauvorhaben auch über die Ringleitung erfolgen kann?

--> Die Versorgung der Signalgeber ist über eine entsprechende ext. Energieversorgung im Brandabschnitt geplant, um keinen Funktionserhalt der Ringleitungen auszuführen zu müssen.

2. In Position z.B. 1.1.310 werden Inspektions- und Wartungskosten abgefragt. Im Langtext der Position steht, dass kein Anspruch auf die Wartung besteht, diese Leistung auch nicht mit dem Angebot beauftragt würde, jedoch mit in die Wertung einfließen würde. Somit handelt es sich dem Grunde nach um eine Eventualposition, welche in Leistungsverzeichnissen der öffentlichen Hand nichts zu suchen haben. Dürfen wir insofern davon ausgehen, dass es sich bei dem Langtext um Quatsch handelt und die Leistung nicht nur in die Wertung mit einfließt, sondern auch beauftragt wird? Oder als andere Interpretation dieses Langtextes weder anzugeben noch zu werten ist? Dem Grunde nach wäre für diese Beschreibung eine eigene Rüge zu schreiben, ich hoffe jedoch, dass über eine textliche Antwort diese vergaberechtlichen Unzulänglichkeiten für alle Bieter gleichlautend und transparent aufgelöst werden kann.

--> Der Langtext ist hier nicht zutreffen, die Pos. ist zu kalkulieren und anzubieten. Es soll insgesamt ein Wartungsvertrag für 4x Jahre angeboten werden

3. In der Position 1.1.310 ist ein weiterer Widerspruch ersichtlich geworden. In Zeile 1 des Langtextes steht Wartungsvertrag vier Jahre. Dann sollen jedoch vier Stück davon kalkuliert werden. Und das alles ohne Anspruch auf die Leistung, jedoch als in die Wertung eingehender Betrag. Sollen tatsächlich 4 Stück Wartungsverträge für 4 Jahre angeboten werden? Also in Summe 16 Wartungsjahre?

--> Siehe Antwort oben, ein Vertrag für 4x Jahre ist angedacht.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

Cindy Hübner / Ricarda Eckold
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Betreff: Bieterfrage Teil 3 Datum: 10.04.2026 - 13:05 Uhr

Nachricht:

Schönen guten Tag,

anbei erhalten Sie folgende Bieterfrage mit Beantwortung:

Wird der Sachverständige für die Abnahmen der BMA-Arbeiten von den Bauherren bestellt und beauftragt?

Antwort:

Der Sachverständige ist für die BMA vom ausführenden Unternehmen zu bestellen bzw. zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

Cindy Hübner / Ricarda Eckold
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Betreff: Erneute Änderung des LV und der GAEB Datum: 27.03.2026 - 09:55 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das LV und die GAEB wurden erneut komplett überarbeitet. Bitte verwenden Sie bei Angebotsabgabe nur die neuen Dokumente. Die Angebotsfrist wurde bereits angepasst auf den 30.04.2026 um 09:00 Uhr.

Wir bitten um Entschuldigung.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

Cindy Hübner / Ricarda Eckold
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Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfragen Teil 2 Datum: 27.03.2026 - 09:49 Uhr

Nachricht:

Schönen guten Tag,

anbei erhalten Sie folgende Bieterfrage mit Beantwortung:

F-1 - Melder-Abmessungen und Betriebsparameter (Pos. 1.1.10, 1.1.11, 2.1.1, 2.1.3, 3.1.1, 3.1.2) Die genannten Positionen schreiben Melder-Abmessungen von Durchm. 118,8 × H 58,1 mm, eine Ruhestromaufnahme von 0,12 mA und eine Betriebsdauer von bis zu 8 Jahren nach DIN 14675 vor.
Sind Mehrfachsensormelder anderer Hersteller zugelassen, die die Anforderungen der EN 54-5, EN 54-7, EN 54-17 und EN 54-29 erfüllen, jedoch abweichende Abmessungen aufweisen (z. B. Durchm. 103×52 mm), eine höhere Ruhestromaufnahme haben und für eine kürzere Betriebsdauer von 5-6 Jahren nach DIN 14675 spezifiziert sind? Wenn nein: Auf welche Norm stützt sich die Anforderung "bis zu 8 Jahren", die kein normativer Mindestwert nach DIN 14675 ist?

Antwort: Die produktspezifischen Angaben wurden im neuen LV überarbeitet bzw. entfernt

F-2 - BMZ-Gehäuse, Ausgangsstrom und Ereignisspeicher (Pos. 1.1.1) Die BMZ wird mit Gehäuseabmessungen 600×445×225 mm (RAL 7016), einem Netzgerät-Ausgangsstrom von max. 7,1 A und einem Ereignisspeicher von 64.000 Ereignissen spezifiziert.
Sind BMA-Zentralen zugelassen, die die Anforderungen der EN 54-2, EN 54-4 und EN 54-13 erfüllen, jedoch abweichende Gehäuseabmessungen aufweisen, einen Ausgangsstrom von 7,2 A oder 8,0 A haben und einen Ereignisspeicher von 10.000 Ereignissen bieten? Wenn nein: Bitte begründen, warum exakt 7,1 A und exakt 64.000 Ereignisse normativ gefordert sind.

Antwort: Die produktspezifischen Angaben wurden im neuen LV überarbeitet bzw. entfernt


F-3 - Max. Elemente je Zentrale und Baugruppen-Strom (Pos. 1.1.2) Die Ringleitungsbaugruppe wird mit "max. 768 Elemente pro Zentrale" und einer Stromaufnahme von 28 mA spezifiziert. Für eine Grundschule mit drei Bauabschnitten und überschaubarer Melder- und Modulanzahl sind diese Werte deutlich überdimensioniert und projektbezogen nicht begründbar.
Sind Systeme anderer Hersteller zugelassen, die mit z. B. 254 oder 512 Elementen je Zentrale und einer anderen Baugruppen-Stromaufnahme ausgestattet sind, sofern die projektspezifische Melderanzahl abgedeckt wird? Falls diese Werte als Mindestanforderungen gelten: Bitte die technische Notwendigkeit dieser exakten Werte für das vorliegende Projekt begründen.

Antwort: Die produktspezifischen Angaben wurden im neuen LV überarbeitet bzw. entfernt - andere Hersteller sind zugelassen


F-4 - ASD-Systemintegration "ohne potenzialfreie Kontakte" (Pos. 1.1.21) Pos. 1.1.21 verlangt eine Ringankopplung des Ansaugrauchmelders ohne potenzialfreie Kontakte. Diese Anforderung schließt ASD-Systeme aus, die die gängige und nach EN 54-18 normkonforme Anbindung über Ein-/Ausgangsmodule verwenden.
Ist eine Anbindung des ASD über EN 54-18-konforme Ein-/Ausgangsmodule (potenzialfreier Kontakt) zulässig, sofern alle Statusmeldungen (Alarm 1/2, Vorwarnstufen, Luftstromstörung) normkonform an die BMZ übertragen werden? Falls nein: Bitte die normative Grundlage für den Ausschluss dieser Integrationsform benennen.

Antwort: Die produktspezifischen Angaben wurden im neuen LV überarbeitet bzw. entfernt - eine Ringankopplung ist nicht zwingend gefordert, sondern eine Möglichkeit - normkonforme Ein- / und Ausgangsmodule sind auch zulässig


F-5 - Remote-Service / Lizenzmodell (Pos. 1.1.53-1.1.55) Die Positionen 1.1.53-1.1.55 beschreiben einen Fernzugriffsdienst, der auf einem herstellereigenen Rechenzentrum, proprietären Router- und PC-Zertifikaten sowie einem Lizenzvertrag direkt mit dem Hersteller basiert.
Sind alternative Fernzugriffslösungen anderer Hersteller zugelassen, die die funktionalen Anforderungen nach VDE 0833-1 (VPN-gesicherter Fernzugriff, Fernbedienbarkeit, Alarmweiterleitung) erfüllen, jedoch auf der Infrastruktur des jeweiligen System-Herstellers basieren? Falls nein: Bitte begründen, warum ausschließlich ein herstellereigenes Rechenzentrum normativ gefordert ist.

Antwort: Die produktspezifischen Angaben wurden im neuen LV überarbeitet bzw. entfernt - alternative Fernzugrifflösungen sind auch entsprechend zugelassen


F-6 - Grundsatzfrage zur Gleichwertigkeit Das LV enthält den Hinweis: "Jede Abweichung ist als Alternativangebot anzugeben."
Wir bitten um Klarstellung: Werden Alternativangebote mit Systemen anderer Hersteller (z. B. Siemens Cerberus Pro, Bosch FPA-5000, Esser/Honeywell IQ8) vollumfänglich gewertet, auch wenn diese Systeme die im LV genannten Datenblattwerte (Abmessungen, Stromaufnahmen, Ereignisspeichergröße, Systemarchitektur) nicht exakt erfüllen, jedoch alle normativen Anforderungen der EN 54-Serie, DIN 14675 und VDE 0833 in vollem Umfang erfüllen? Falls ja: Welche Nachweisform (Datenblatt, Typendeklaration, EN-54-Prüfzertifikat) wird für den Gleichwertigkeitsnachweis akzeptiert?

Antwort: Die Angabe wurde aus dem LV entfernt und alle produktspezifischen Herstellerhinweise negiert

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

Cindy Hübner / Ricarda Eckold
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Betreff: Verschiebung aller Fristen Datum: 25.03.2026 - 17:20 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das LV wird noch einmal komplett angepasst. Es ändern sich dadurch alle Positionen. Das neue LV wird in den nächsten Tagen zur Verfügung gestellt. Die Fristen wurde schon einmal angepasst.

Ich bitte um Entschuldigung.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

Cindy Hübner / Ricarda Eckold
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Betreff: Änderung LV und GAEB Datum: 24.03.2026 - 09:33 Uhr

Nachricht:

Schönen guten Tag,

die Änderungen betreffen generell das LV auf einige Punkte (u. A. Maße, Stromaufnahmen etc.).

Bei der Anpassung wurden Verlegesysteme für die weiteren Bauabschnitte ergänzt und auch durch die gelöschten Pos. entsprechend das LV neu nummeriert.

Zusätzlich wurden die wichtigsten Pos. mit den Zusatz oder gleichwertig versehen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

Cindy Hübner / Ricarda Eckold
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Betreff: 1. Bieterfrage Datum: 17.03.2026 - 11:46 Uhr

Nachricht:

Schönen guten Tag,

anbei erhalten Sie folgende Bieterfrage mit Beantwortung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem LV BMA wird ein konkretes Produkt ohne Gleichwertigkeitsklausel beschrieben. Dürfen wir davon ausgehen, dass jedes Produkt, welches die Anforderungen nach EN54 erfüllt, bereits die Gleichwertigkeit erfüllt?

Anderenfalls bitten wir um Überarbeitung des LV mit Erläuterung, welche Gleichwertigkeitskriterien erfüllt werden müssen.

Beantwortung:

Es sind die ausgeschrieben Eigenschaften in den Positionen zu berücksichtigen und ein zugelassenes System zu verwenden u. A. nach den Vorgaben der LHH, der DIN 14675, DIN EN 50136 und die EN54. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Sollten weitere Unklarheiten bestehen, werden die Bieter gebeten, die Vergabestelle konkret daraufhin zuweisen und die betroffene(n) Position(en) zu benennen.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

Cindy Hübner / Ricarda Eckold
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Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Änderung LV und GAEB Datum: 02.03.2026 - 17:01 Uhr

Nachricht:

Schönen guten Tag,

das gesamte LV und die GAEB wurden ausgetauscht.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

Cindy Hübner / Ricarda Eckold
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