Freianlagen
Die Stadt Wunstorf beabsichtigt am Schulstandort Barnesporthalle (OHS II), Barnestraße 80, 31515 Wunstorf eine Sporthalle als Ersatzneubau zu errichten. Die neue Sporthalle wird als Zweifeldsporthalle in Kombination mit einer Einfeldsporthalle geplant.
Das LV Freianlagen beschreibt in den entsprechenden Positionen die Lieferung und Herstellung der Grünanlage im Bereich der neu gebauten Sporthalle.
§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB
keine
Unterlagen werden nachgefordert
VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 - Fassung 2022 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung:
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche:
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Erklärung zu Paragraf 4 NTVergG_Stand 01.01.2025- VVB 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation 12-2017- VVB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 12-2017- VVB 211 EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU 07-2019.pdf