Bei Korrekturen von Angebotsunterlagen ist das ursprüngliche Angebot in Cosinex zurückzuziehen und erneut vollständig hochzuladen. Eine Ergänzung ist nicht möglich.
Fragen, Anregungen oder Korrekturen werden nur schriftlich über das VMS entgegengenommen und beantwortet. Bitte von telefonischen Rückfragen abzusehen.
die Stadt Geestland ist bereits seit dem 18.04.2020 als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen. Dabei handelt es sich nicht einfach um PDF- oder Bilddateien, denn gesetzlich vorgeschrieben ist ein strukturiertes elektronisches Format, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Für E-Rechnungen haben sich auf Grundlage dieser Vorgaben zwei Standards etabliert:
- die xRechnung im nur maschinenlesbaren XML-Text-Format und
- ZugFeRD, das die maschinenlesbaren XML-Daten in ein menschenlesbares PDF einbettet.
Da die Verwendung der E-Rechnung schrittweise ab 01.01.2025 bis Ende 2026 im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen verpflichtend wird, mehren sich Anfragen von Unternehmen zum Versand von E-Rechnungen an die Stadt.
Auf Anfrage sind Unternehmen hierzu vom Fachamt folgende Angaben mitzuteilen:
- Postfach für E-Rechnungen (xRechnung u. ZugFeRD): e-rechnung@geestland.eu
- Postfach für elektronische Mahnungen: poststelle@geestland.eu
- Leitweg-ID (bei xRechnungen zur Adressierung öffentlicher Auftraggeber): 033520062062-0-29
- Umsatzsteuer-ID: DE116773928
83ziger GAEBDateien müssen im eigenen Kalkulationsprogramm in eine D84,P84 oder X84 Angebotsdatei umgewandelt werden! Diese Dateien sind dem Angebot beizufügen.
Hinweise und Hilfestellungen zur Angebotserstellung finden sie unter folgendem Link:
https://www.youtube.com/watch?v=na-n1IkXS80