Ausbau Göttingstr. OT Bad Salzdetfurth
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterfrage nebst Antwort Datum: 08.05.2026 - 11:56 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreichte/n folgende Bieterfrage/n:

im Zusammenhang mit der Kalkulation des o.g. Bauvorhabens ergeben sich nach Durchsicht der zur Angebotsabgabe beigefügten Unterlagen die folgenden Unklarheiten, weil u.a. bezüglich der vertraglichen Rahmenbedingungen
widersprüchliche Angaben in den Verdingungsunterlagen genannt sind (Abgabetermin, Ausführungsfristen etc.) und unseres Erachtens nicht im Sinne der VOB/A (§ 7 Leistungsbeschreibung) und der VOB/C, 0.1, DIN 18299 (Angaben
zur Baustelle) ausgeschrieben ist:

1) LV Pos. 05.02.01: In dieser LV Position ist die fachgerechte Entsorgung von Bodenaushub gem. LAGA Einstufung Z0 bis einschl. Z 1.2 zu kalkulieren. Die Entsorgungskosten von LAGA Z 0, Z 1.1. und LAGA Z 1.2 sind jedoch erheblich unterschiedlich. Aus diesem Grund bitten wir um Aufteilung wieviel Tonnen gem. LAGA Z 0, Z 1.1. und LAGA Z 1.2 zu entsorgen sind. Oder sollen die kompletten 750,00 Tonnen mit der LAGA Einstufung Z 1.2 kalkuliert werden ?

2) LV Pos. 01.01.001: In dieser LV Position sollen sowohl die Herstellungsstunden als auch die Herstellungszeit in Wochen als Bietereintragung angegeben werden. In Bezug auf diese LV Position oder das gesamte Bauvorhaben ?

3) LV Position 06.01.008, LV Pos. 06.02.001 und 2, 06.04.001 + 2: Handschachtungen in den Anschlussbereichen sind einzukalkulieren. Um wieviel cbm Handschachtung handelt es sich hier ?

4) LV Position 07.016 Betonpflaster 21/14/8: Sollen hier wirklich die extrem hohen, zusätzlichen Anforderungen und damit auch Kosten für das ausgeschriebene Betonpflaster gemäß DIN EN 1338 und ZTV P-BS Frost-Tausalzwiderstand: Kl. 3, Kennz. D, Abriebwiderstand, Kl. 4, Kennz. I, kalkuliert werden , oder reicht auch die Standardausführung nach geltenden Qualitätsrichtlinien ?

Die o.g. Unklarheiten sind von ganz wesentlicher Bedeutung bei der Kalkulation und der Fertigstellung der Angebotsunterlagen. Aus diesem Grund bitten wir im Sinne der VOB/A (insbesondere von VOB/A, § 7 (1) 1 ff. Leistungsbeschreibung
und der der VOB/C, 0.1, DIN 18299) um öffentliche Aufklärung und zeitnahe schriftliche Stellungnahme, sowie gleichlautende Information an alle Bieter.

Diese wird/werden wie folgt beantwortet:

1. Gemäß dem Baugrundgutachten (ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) wurde das Bodenmaterial als Z1.2 und Z2 Material klassifiziert. In der Position 05.02.01 ist die Entsorgung von Z1.2 Material zu bepreisen.


2. Die geforderten Angaben zu den Herstellungsstunden und Herstellungszeit in der Position 01.01.001 beziehen sich auf das gesamte Bauvorhaben.


3. Pro laufenden Meter Rohrgraben sollen Handschachtungen in geringem Umfang von 0,01 m3 kalkuliert werden.


4. Das Betonpflaster der Position 07.016 soll die geforderten Anforderungen erfüllen. Ein Nachweis über die Produkteigenschaften ist spätestens vor Anlieferung auf der Baustelle zu erbringen.



Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag:
gez.
Baydar

Amt 103-Zentrale Vergabestelle
Landkreis Hildesheim

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