Der Landkreis Hildesheim als Schulträger der oben genannten Schule beabsichtigt, das Schulgebäude umfangreich zu sanieren. Die Planung soll eine energetische Sanierung, die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen aus einem vorhandenen Brandschutzkonzept und Raumbedarfe der Schule bzw. einige Raumoptimierungen abdecken. Vor der Beauftragung wird eine Schadstoffprüfung der Bauteile durchgeführt und die Ergebnisse für die Planungen zur Verfügung gestellt.
Kenndaten des Bestandsgebäudes, Maßnahmen zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes, Energetische Sanierung, Raumbedarf, Raumsanierung und Raumoptimierung sowie die detaillierte Beschreibung ist der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.
Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 4) LPH 1 - 9
Peis
Qalitätswertung
Der Vertragszeitraum beginnt ab Auftragsvergabe am 16.Oktober 2024 und endet zunächst voraussichtlich am 31.Dezember 2025 (LPH 3).
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Weitere Informationen siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
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Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform.
Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Sollten Probleme beim Hochladen des Angebotes auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.