Prüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in Schulen
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterfrage Einhaltung Meister-/Betriebsleiterpräsenzpflicht Datum: 26.02.2025 - 12:01 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreicht folgende Bieterfrage:

Wird Ihrerseits sichergestellt, dass die anbietenden Handwerksunternehmen die Meisterpräsenzpflicht gewährleisten können?

Die Meisterpräsenzpflicht ergibt sich, da die Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln, Anlagen und Maschinen eine gefahrengeneigte handwerkliche Tätigkeit ist (VG Halle Az. 3 A 78/19 HAL / OVG Magdeburg, Az. 1 L 21/22) und deswegen ein Meister ständig in der direkten Nähe (< 100 km) oder tatsächlich vor Ort sein muss (Bundesverwaltungsgericht Urteil 8 C 25/96 / Oberverwaltungsgericht Lüneburg Urteil 8 L 8815/91).

Gemäß Rechtsprechung und der Handwerkskammer Halle/Saale nur über eine Eintragung des Anbieters in der Nähe des Leistungsortes sichergestellt werden (BayObLG, Vergabesenat, Beschluss vom 24.01.2003 - Verg 30/02 -, Schreiben HWK Halle v. 30.7.2024).

Die Tätigkeit des Meisters darf sich nicht auf "eine bloße Kontrolle des Arbeitsergebnisses beschränken" (Bundesverwaltungsgericht Urteil 8 C 25/96). Das OVG Lüneburg, 8 L 8815/91 formuliert den Leitsatz: Ein Handwerksmeister, der [...] weiter als 100 Kilometer entfernt [...] ist, kann [...] nicht verantwortlich leiten. Er kommt deswegen als Betriebsleiter nicht in Betracht".

Sowohl eine fehlende Qualifikation des Prüfers (gem. der DGUV) als auch eine nicht gewährleistete Meisterpräsenz (gem. der Handwerksordnung) resultieren in einer fehlerbehafteten Prüfung und können zu einem Erlöschen des Versicherungsschutzes führen.

Die Bieterfrage wird wie folgt beantwortet:

Es wird seitens des Auftraggebers sichergestellt, dass die anbietenden Handwerksunternehmen die Meisterpräsenzpflicht gewährleisten können. Hierfür wurde die Leistungsbeschreibung entsprechend aktualisiert und die Verfahrensangaben im Bereich Eignung entsprechend angepasst. Diese Anforderung wird vom Auftraggeber im Rahmen der fachlichen Wertung der eingehenden Angebote im Besonderen geprüft. Die Leistungsbeschreibung wurde bereits in den Vergabeunterlagen mit der neuen Bezeichnung "2.0 Leistungsbeschreibung Los 1 und 2" entsprechend ausgetauscht.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:
gez. Holze

Vergabestelle des Landkreises Hildesheim

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