1.) Das Verfahren wird zweistufig in der Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 3b EU Abs. 3 VOB/A durchgeführt. Dieses besteht in der ersten Stufe aus einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb mit der Feststellung der Bewerber auf Eignung und Auswahl geeigneter, fachkundiger und leistungsfähiger Unternehmen für die sich als zweite Stufe anschließende Angebotserarbeitungs- und Verhandlungsphase. Die Angebotserarbeitungsphase beginnt mit der Aufforderung der ausgewählten Teilnehmer und der Bereitstellung der vollständigen Vergabeunterlagen. Auf dieser Grundlage erstellen die Teilnehmer ein Angebot. Die Angebote bestehen aus einer Entwurfsplanung für die Realisierung der funktional beschriebenen Leistungen sowie Pauschalfestpreisen für die Planungs-, Bau-, Wartungs- und Einregelungsleistungen. Die eingereichten Entwürfe werden auf Basis der Zuschlagskriterien durch ein Bewertungsgremium bewertet. Darauf folgt die Verhandlungsphase, in der die vorgelegten Angebote optimiert und verhandelt werden können. Die Anzahl der in Phase 2 verbleibenden Bieter sowie Dauer und Intensität der Verhandlungen werden im Wesentlichen von der Qualität der Angebote und der sich daraus ergebenden Wettbewerbssituation bestimmt. Der Auftraggeber behält sich vor, in dieser 2. Phase - falls zur Einengung des Bieterkreises erforderlich - mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen. Nach Abschluss der Verhandlungsphase werden die verbliebenen Bieter zur Abgabe endgültiger Angebote aufgefordert.)
___________________________________________
2.) Das Bewerberformblatt mit den Erklärungen ist zusammen mit den Nachweisen sowohl im Excel- als auch im PDF-Format innerhalb der Bewerbungsfrist vom Bewerber vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Formularfeld jedoch anzugeben. Es sind nur Erklärungen und Nachweise einzureichen, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Das Ausstellungsdatum für Nachweise mit dem Zusatz "nicht älter als 6 Monate" bzw. "nicht älter als 12 Monate" darf an dem unter Ziffer 5.1.9 genannten Tag nicht älter als 6 Monate bzw. 12 Monate sein.
___________________________________________
3.) Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und Architekten/Entwurfsverfassern sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
___________________________________________
4) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
___________________________________________
5) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, bekommt nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Erarbeitung seines Erstangebots eine Entschädigung in Höhe von 40.000 EUR.
Für Optimierungsvorschläge wird keine Entschädigung gezahlt.
Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre angebotene Planung überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung der Planung eine Entschädigung in Höhe von 10.000 EUR gezahlt. Für das endgültige Angebot wird keine Entschädigung gezahlt.
Die Entschädigungen werden erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens und nach Vorlage einer Rechnung und nur an die nicht berücksichtigten Bieter ausgezahlt.
___________________________________________
6) zusätzliche zu den bereits in der Rubrik Eigung/Bedingungen genannten Eignungskriterien:
Allgemeine Bedingungen:
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für Bewerber/Bauunternehmen (A) und Architekturbüro/Entwurfsverfasser (B) abzugeben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Sind Bewerber und Bauunternehmen zwei unterschiedliche Unternehmen, so sind durch den Bewerber und das Bauunternehmen folgende geforderte Nachweise und Erklärungen jeweils separat einzureichen: Bewerber: A1, A2, A3, A4, A5 Bauunternehmen: A1, A2, A5
Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die nur für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den Eignungskriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen.
Die Bewerber können entsprechende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis oder mit dem Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachweisen. Hierzu sind die entsprechenden Registriernummern im Formblatt TWB anzugeben.
Eine Mehrfachnennung von Referenzen unter den Kriterien A6, A7 und B5 ist zulässig.
Werden die bei den jeweiligen Referenzen angegebenen Mindestanforderungen an die Referenzprojekte nicht erfüllt, wird die betreffende Referenz nicht gewertet. Werden die angegebenen Mindestanforderungen an die Bewerbung nicht erfüllt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
Sollten mehr als 5 Bewerber die Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine weitere Auswahl der Bewerber nach den nachfolgenden Eignungskriterien, die gemäß Auswahlmatrix TWB bewertet werden. Aufgefordert werden die Bewerber mit der höchsten Punktzahl innerhalb der angegebenen Mindest- und Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber. Liegen danach immer noch mehrere Bewerber auf einem Rang, entscheidet das Los.
___________________________________________
7) Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens (siehe auch Angaben in der Rubrik Verfahren / Sonstiges):
Die Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber beträgt 3 Bewerber.
Die Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber ist auf 5 Bewerber begrenzt.
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden.