Vergabe von Planungsleistungen Geotechnik an der BBS Steuerwald, Von-Thünen-Straße...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.06.2025
01.07.2025 11:00 Uhr
14.08.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Hildesheim
03254-0-60
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134
Hildesheim
Deutschland
DE925
103 - Hauptamt
vergabestelle@landkreishildesheim.de
+49 51213091251

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131151334
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
keine Angabe
Friedrichswall 1
30159
Hannover
Deutschland
DE929
nachpruefungsstelle@mw.niedersachsen.de
+49 5111207807
+49 5111205770

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71332000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Vergabe von Planungsleistungen Geotechnik an der BBS Steuerwald, Von-Thünen-Straße in Hildesheim.

Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Baugrunduntersuchung auf dem Bestandsgrundstück sowie auf dem neuen Grundstück "urbanes Gebiet" in der Von-Thünen-Straße.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Am Standort Steuerwalder Straße sind derzeit zwei berufliche Schulen angesiedelt: die Herman-Nohl- Schule mit dem Schwerpunkt auf Sozial-, Gesundheits- und Pflegeberufen sowie die Walter-Gropius- Schule mit technischem und handwerklichem Schwerpunkt. Die Herman-Nohl-Schule verfügt außerdem über eine Außenstelle am Standort Münchewiese, in der die Abteilung 4 untergebracht ist. Die Hauptstelle der Werner-von-Siemens-Schule befindet sich am Standort Rathausstraße, die Außenstelle ist in der Von-Thünen-Straße verortet.
Ziel des Projektes ist es, die Techniker-Schulen am Standort Steuerwald zusammenzuführen und einen Berufsschulcampus für die Herman-Nohl-Schule in der Von-Thünen-Straße zu errichten.
Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Von-Thünen-Straße.
Die Herman-Nohl-Schule besteht aus vier Abteilungen. Diese setzen sich zusammen aus Fachschule, Berufsschule und Berufsfachschule Gesundheit und Pflege, Fachschule, Berufsfachschule und Berufseinstiegsschule Sozialpädagogik und Hauswirtschaft sowie der Fachoberschule, dem beruflichen Gymnasium und der beruflichen Oberschule.
Derzeit besuchen ca. 1.400 Schülerinnen und Schüler die Herman-Nohl-Schule und das Lehrerkollegium besteht aus etwa 100 Lehrkräften.
Am Standort Von-Thünen-Straße sollen zunächst zwei Neubauten in Modulbauweise mit darunterliegender Tiefgarage entstehen. Der erste Modulbau mit Tiefgarage ist als zweigeschossiges Gebäude mit einem Staffelgeschoss geplant und soll auf der derzeitigen Parkfläche des Bestandsgrundstücks errichtet werden. Auf diesem Grundstück befindet sich derzeit ein Schulgebäude, das von der Werner-von-Siemens-Schule genutzt wird.
Der zweite Modulbau wird auf einem benachbarten Grundstück "urbanes Gebiet" errichtet, das durch den Landkreis gepachtet wird und voraussichtlich Ende 2026 erschlossen sein soll. Auch dieser Bau wird zweigeschossig mit Tiefgarage geplant. Beide Modulbauten sollen zeitgleich gebaut werden. Während der Bauphase, die bei vollem Schulbetrieb der Werner-von-Siemens-Schule stattfindet, kann das Ackerland nördlich des Bestandsgrundstücks genutzt werden.
Mit dem Auszug der Werner-von-Siemens-Schule vom Standort Von-Thünen-Straße (voraussichtlich 2034) und der anschließenden Sanierung des Bestandsgebäudes wird auch die Außenstelle der Herman-Nohl-Schule aus der Münchewiese in die Von-Thünen-Straße umziehen.
Die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, die Fachplanung Technische Ausrüstung sowie die Projektsteuerungsleistung wurden bereits vergeben.
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Baugrunduntersuchung auf dem Bestandsgrundstück sowie auf dem neuen Grundstück "urbanes Gebiet" in der Von-Thünen-Straße.

Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Von Thünen Straße 24
31135
Hildesheim
Deutschland
DE925

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1) Informationen zum Vertragszeitraum:

Der Vertragszeitraum beginnt im Januar 2026 und endet voraussichtlich Ende 2026.
_______________________________________

2) Informationen zur Beschränkung der Zahl der
Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe
bzw. Teilnahme aufgefordert werden.

Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem vierstufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen.
Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sobald ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. Sollten mindestens fünf Teilnahmeanträge vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, keine Unterlagen nachzufordern und unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verlauf auszuschließen.
3. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken.
Es gibt eine Höchstzahl von Bewerbern, die für die zweite Phase des Verfahrens eingeladen werden.
Geplante Mindestanzahl: 3 / Höchstanzahl: 5
Bei der Auswertung der Teilnahmeanträge werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
- Bewerber 100 %
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix (Vergabeunterlagen) entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, sind die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden für den Bewerber bis zu fünf abgeschlossene Referenzen bzw. die abgeschlossenen Leistungsphasen (Leistungen müssen zwischen dem 01.07.2015 und dem 30.06.2025 abgeschlossen worden sein) aus der Eigenerklärung zur Eignung berücksichtigt. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen zu überprüfen. Bei falschen Angaben behält sich der Auftraggeber vor, die Referenz von der Wertung auszuschließen.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Los-Verfahren herbeizuführen.
_______________________________________

3) Informationen zu Auflagen zur persönliche Lage:

Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen:

1.1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/ Faxnummer und E-Mail-Adresse

1.1.2 Angabe im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft (nachfolgend BG/ARGE), sämtliche Mitglieder der BG/ARGE mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/ Faxnummer und E-Mail- Adresse

1.1.3 Im Falle der Bewerbung als BG/ARGE sind mit dem Teilnahmeantrag alle Mitglieder der Bewerbungsgemeinschaft zu benennen,

a) in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,

b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,

c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

1.1.4 Im Fall der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen
Unterauftragnehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistung vorzulegen.
Der Unterauftragnehmer ist zu benennen.

1.1.5 Im Fall einer Einbindung von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung des
Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.

1.1.6 Im Fall der Eignungsleihe ist eine Erklärung zur Angabe der überlassenen Kapazität vorzulegen. Der Eignungsgeber ist zu benennen.

1.1.7 Im Fall der Eignungsleihe ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine
Verpflichtungserklärung des Eignungsgebers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die überlassenen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.

1.1.8 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB
1.1.9 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB
1.1.10 Ggf. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
________________________________________

4) Informationen zur technischen und beruflichen Leistungsfährigkeit:

§ 46 (3) Nr. 2 VgV
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen (hier nur der Projektleiter):
Abgeschlossene Ausbildung als Ingenieur oder vergleichbar (Nachweis Urkunde Abschluss Studium oder Nachweis Eintragung Ingenieurkammer) und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung (Nachweis Lebenslauf).
§ 46 (3) Nr. 1 VgV
Ausführungen von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Angaben zum Bewerber:
- vergleichbare Referenzen des Bewerbers (insgesamt maximal 5 aus der Eigenerklärung zur Eignung werden gewertet) im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen: Geotechnische Berichte für Gebäude in den Grundleistungen a) bis c)
Die Leistungen müssen zwischen dem 01.07.2015 und dem 30.06.2025 abgeschlossen worden sein. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben:
- Name des Bewerbers
- Projektbezeichnung
- Benennung des Auftraggebers mit Name, Anschrift, Ansprechpartner und
Telefonnummer
- Kurze Beschreibung des Projektes
- Leistungszeitraum
- anrechenbare Kosten
- Umfang der erbrachten Grundleistungen a) bis c)
- Randbedingungen
Siehe Formular Referenzdatenblatt (R1 bis R5) für Punktebewertung - Bewerber, Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag und Tabelle Punktebewertung Referenzen Teilnahmewettbewerb.

Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Die Leistungen müssen zwischen dem 01.07.2015 und dem 30.06.2025 abgeschlossen worden sein.
M1: Einen vergleichbaren Geotechnischen Bericht für ein Gebäude mit den Grundleistungen a) bis c) mindestens in der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten ? 2 Mio. EUR
M2: Eine vergleichbare Erstellung von Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten und Koordinierung/Überwachung der Aufschlussarbeiten für eine Maßnahme mit Baukosten (nicht Kosten der Aufschlussbohrungen) ? 2 Mio. EUR
Die Nachweise für M1 und M2 können in verschiedenen Projekten erbracht worden sein.
Siehe Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb) Verwendung der Referenzdatenblatt (M1 und M2) "Bewerber Mindeststandards"
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYTE7RRRLP

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Weitere Informationen siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebots:
-Geplanter Termin für die Präsentation des Angebots 21./22.10.2025
_________________________________________

Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform bis zum 23.06.2025.

Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.

Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

keine

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).

Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),

§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Ausschluss, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat

Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat

Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist

Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.

Ausschluss, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Es wurde nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB

Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB

Ausschluss nach § 124 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

Ausschluss nach § 124 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Abs.12 Nr. 8, 9

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Formblatt 0135_06_Eigenerklärung_zur_Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Formblatt 0135_06_Eigenerklärung_zur_Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Formblatt 0135_06_Eigenerklärung_zur_Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Formblatt 0135_06_Eigenerklärung_zur_Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Formblatt 0135_06_Eigenerklärung_zur_Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Erforderliche Berufsqualifikation:
- der Beruf des Ingenieurs, analoger Verweis auf § 75 VgV

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung