Vergabe der Kontrolle, Überprüfung und Bewertung des Arbeitsschutzes in Gebäuden d...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.06.2025
19.06.2025 11:00 Uhr
05.08.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Hildesheim
03254-0-60
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134
Hildesheim
Deutschland
DE925
103 - Hauptamt
vergabestelle@landkreishildesheim.de
+49 51213091251

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131151334
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
keine Angabe
Friedrichswall 1
30159
Hannover
Deutschland
DE929
nachpruefungsstelle@mw.niedersachsen.de
+49 5111207807
+49 5111205770

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
71317200-5
71317210-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Vergabe der Kontrolle, Überprüfung und Bewertung des Arbeitsschutzes in zunächst 8 Gebäuden des Landkreises Hildesheim

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Landkreis ist für den Arbeitsschutz in seinen Gebäuden zuständig. Für alle Gebäude soll der Ist-Bestand im Arbeitsschutz festgestellt und bewertet werden. Darauf aufbauend sollen Maßnahmen zur Verbesserung des Ist-Bestandes in einen Soll-Zustand unter Berücksichtigung der Arbeitsschutzrechtlichen Verantwortungen des Auftraggebers erarbeitet werden. Diese Ausschreibung beinhaltet folgende 8 Gebäude:

1. Kreishaus Hildesheim, Marie-Wagenknecht-Straße 3
2. Alfeld, Hauptschule, Kalandstraße 17
3. Alfeld, Realschule, Bismarckstraße 23
4. Alfeld, Gymnasium, Antonianger 22c
5. Bad Salzdetfurth, IGS, Birkenweg 38
6. Gronau, KGS, Am Bahnhof 2a
7. Harsum, OBS, Haseder Weg 2
8. Hildesheim, Gymnasium Himmelsthür, An der Fohlenkoppel 3

Für die Gebäude liegen umfangreiche Unterlagen als Grundlage für die Bearbeitung vor. Dies sind Baugenehmigungen, Brandschutzkonzepte, TÜV-Berichte und Zeichnungen (siehe Anlagen). Für die Hauptschule Alfeld, Kalandstr.17; für die Realschule Alfeld, Bismarckstraße 23 und das Gymnasium Alfeld, Antonianger 22c liegen keine Brandschutzkonzepte vor.

Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.12.2025
01.05.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134
Hildesheim
Deutschland
DE925

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Auswahl der Bewerber im Teilnahmewettbewerb, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem vierstufigen Verfahren:

1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen.
Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sobald ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. Sollten mindestens fünf Teilnahmeanträge vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, keine Unterlagen nachzufordern und unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verlauf auszuschließen.
3. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken.
Es gibt eine Höchstzahl von Bewerbern, die für die zweite Phase des Verfahrens eingeladen werden.
Geplante Mindestanzahl: 3 / Höchstanzahl: 5
Bei der Auswertung der Teilnahmeanträge werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
- Bewerber 100 %
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix (Vergabeunterlagen) entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, sind die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden für den Bewerber bis zu fünf abgeschlossene Referenzen (Leistungen müssen zwischen dem 01.06.2015 und dem 31.05.2025 abgeschlossen worden sein) aus der Eigenerklärung zur Eignung berücksichtigt. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen zu überprüfen. Bei falschen Angaben behält sich der Auftraggeber vor, die Referenz von der Wertung auszuschließen.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Los-Verfahren herbeizuführen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYTBUEZDFB

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Weitere Informationen siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

-Geplanter Termin für die Präsentation des Angebots 23./24.09.2025

-Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform bis zum 11.06.2025.

Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.

Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

1. Auflagen zur persönlichen Lage:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen

Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen:

1.1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/ Faxnummer und E-Mail-Adresse

1.1.2 Angabe im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft (nachfolgend BG/ARGE), sämtliche Mitglieder der BG/ARGE mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/ Faxnummer und E-Mail- Adresse

1.1.3 Im Falle der Bewerbung als BG/ARGE sind mit dem Teilnahmeantrag alle Mitglieder der Bewerbungsgemeinschaft zu benennen,

a) in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,

b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,

c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

1.1.4 Im Fall der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen
Unterauftragnehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistung vorzulegen.
Der Unterauftragnehmer ist zu benennen.

1.1.5 Im Fall einer Einbindung von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung des
Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.

1.1.6 Im Fall der Eignungsleihe ist eine Erklärung zur Angabe der überlassenen Kapazität vorzulegen. Der Eignungsgeber ist zu benennen.

1.1.7 Im Fall der Eignungsleihe ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine
Verpflichtungserklärung des Eignungsgebers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die überlassenen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.

1.1.8 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB
1.1.9 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB
1.1.10 Ggf. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
___________________________________________

2. Auflagen für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit:

§ 46 (3) Nr. 2 VgV
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.

Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen (hier nur der Projektleiter):
Abgeschlossene Ausbildung als Ingenieur oder vergleichbar (Nachweis Urkunde Abschluss Studium) und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung (Nachweis Lebenslauf).

§ 46 (3) Nr. 1 VgV
Ausführungen von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Angaben zum Bewerber:
- vergleichbare Referenzendes Bewerbers (insgesamt maximal 5 aus der Eigenerklärung zur Eignung werden gewertet) im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen: Leistungen zum Arbeitsschutz in öffentlichen Gebäuden
Die Leistungen müssen zwischen dem 01.06.2015 und dem 31.05.2025 abgeschlossen worden sein. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben:
- Name des Bewerbers
- Projektbezeichnung
- Benennung des Auftraggebers mit Name, Anschrift, Ansprechpartner und
Telefonnummer
- Kurze Beschreibung des Projektes
- Leistungszeitraum
- Umfang der erbrachten Leistungen

Siehe Formular Referenzdatenblatt (R1 bis R5) für Punktebewertung - Bewerber, Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag und Tabelle Punktebewertung Referenzen Teilnahmewettbewerb.

Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:

Die Leistungen müssen zwischen dem 01.06.2015 und dem 31.05.2025 abgeschlossen worden sein.
M1: Leistungen zum Arbeitsschutz in mindestens 3 öffentlichen Gebäuden mit der Bewertung des Ist-Zustandes, Gefährdungseinschätzung gemäß Nohl, Maßnahmen zur Verbesserung des Ist-Bestandes in einen Soll-Zustand unter Berücksichtigung der Arbeitsschutzrechtlichen Verantwortungen des Arbeitgebers und Kostenschätzung für die durchzuführenden Maßnahmen.
Siehe Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb) Verwendung der Referenzdatenblätter (M1.1 bis M1.3) "Bewerber Mindeststandards"
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).

Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),

§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Ausschluss, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat

Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat

Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist

Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.

Ausschluss, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Es wurde nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB

Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB

Ausschluss nach § 124 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

Ausschluss nach § 124 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Abs.12 Nr. 8, 9

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Formblatt 148_06_Eigenerklaerung_zur_Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mittels Formblatt 148_06_Eigenerklaerung_zur_Eignung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Formblatt 148_06_Eigenerklaerung_zur_Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mittels Formblatt 148_06_Eigenerklaerung_zur_Eignung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Formblatt 0148_06_Eigenerklaerung_zur_Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mittels Formblatt 148_06_Eigenerklaerung_zur_Eignung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Formblatt 0148_06_Eigenerklaerung_zur_Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mittels Formblatt 148_06_Eigenerklaerung_zur_Eignung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Formblatt 0148_06_Eigenerklaerung_zur_Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mittels Formblatt 148_06_Eigenerklaerung_zur_Eignung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen-AVB-

Zusätzliche Vertragsbestimmungen für
Architekten-/Ingenieurleistungen-ZVB-

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Erforderliche Berufsqualifikation:
- der Beruf des Ingenieurs, analoger Verweis auf § 75 VgV

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung