Rahmenvereinbarung zur Beschaffung u. zum Betrieb von Netzwerkkomponenten in Schul...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.08.2025
11.08.2025 10:00 Uhr
15.08.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Hildesheim
03254-0-60
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134
Hildesheim
Deutschland
DE925
103 - Hauptamt
vergabestelle@landkreishildesheim.de
+49 51213091251

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131151334
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
keine Angabe
Friedrichswall 1
30159
Hannover
Deutschland
DE929
nachpruefungsstelle@mw.niedersachsen.de
+49 5111207807
+49 5111205770

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

32400000-7
32430000-6
72253000-3
72700000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Beschaffung
und Betrieb von aktiven Netzwerkkomponenten in Schulen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt auf der Basis dieses Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Beschaffung und
Betrieb von Netzwerkkomponenten für Schulen in eigener Trägerschaft zu vergeben.
Bereits vor dem Start des DigitalPakt Schule im Jahr 2019, verabschiedete der Landkreis
Hildesheim einen Masterplan, für die Digitalisierung der Schulen in eigener Trägerschaft. In diesem Zuge wurde im Jahr 2021 die erste Rahmenvereinbarung für aktive Netzwerkkomponenten mit einer Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Mit
diesem Vergabeverfahren wird der Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung
beabsichtigt, um den begonnenen Konsolidierungsprozess konsequent
weiterzuverfolgen. Es wird ein Betreiber gesucht, der den Betrieb des vorhandenen
Bestands an aktiven Netzwerkkomponenten übernimmt und auf Basis der identischen
eingesetzten Hersteller und in Abhängigkeit der End of Life-Termine der vorhandenen
Hardware, unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit von
Haushaltsmitteln, die weitere Migration durchführt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134
Hildesheim
Deutschland
DE925

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

A. Inhalt und Aufbau des Angebotes:

Die vorgegebene Angebotsstruktur ist zwingend einzuhalten. Das Angebot muss vollständig sein. Es muss insbesondere die Preise und die in den
Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Änderungen des Bieters an
seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei und dokumentenecht vorgenommen werden.
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot in besonderer Anlage beigefügt werden.
Änderungen oder Berichtigungen zu einem bereits abgegebenen Angebot können, innerhalb der
Angebotsfrist, über das ePortal vorgenommen werden. Unvollständig abgegebene oder nicht unterschriebene Unterlagen, sowie Änderungen oder
Ergänzungen an den Vergabeunterlagen können zum Ausschluss des Angebotes (§57 VgV)
___________________________________________

B. Eignungsnachweise:

Gemäß der Veröffentlichung sind einige Nachweise für die für die Eignung bereitzustellen. Diese
entnehmen Sie bitte der Anlage B10 Eignungsmatrix.
___________________________________________

C.Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:

Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden = Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden = Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen
durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Aufgrund der erforderlichen Dringlichkeit zur Beschaffung eines leistungsfähigen Betreibers, insbesondere zur Sicherstellung und Verbesserung des digitalen Schulbetriebs, ist ein beschleunigtes Verfahren unumgänglich, auch um bereits eingeleitete Prozesse nicht nachhaltig zu gefährden. Ohnehin ist Antragsfrist für die Teilnahmeanträge lediglich um 1 Tag verkürzt.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYT9EYXTZA

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §
135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Landkreis Hildesheim weist darauf hin, dass er
sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Bieter werden
daher gebeten, ihr Erstangebot vollständig, verbindlich und final zu gestalten.
___________________________________________

Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot/Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.

Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es gilt der § 134 GWB für die Informationsund
Wartepflicht. Die Eignungsnachweise unter Nr. III.2 sind vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Ergänzung um weitere Unterlagen steht Ihnen fei. Liegen Nachweise und Erklärungen nicht
rechtzeitig vor, kann der Teilnahmeantrag wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise unter B15 - B17 für jedes Mitglied der Gemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag
bereitzustellen. Des weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der ietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als Bevollmächtigter auftritt.

Seit dem 18.10.2018 müssen sämtliche Auftraggeber EU-weite Vergabeverfahren vollständig elektronisch durchführen. Dies umfasst auch die Pflicht, Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Fassung entgegenzunehmen. Schriftliche Beiträge in Papierform dürfen
nicht mehr akzeptiert werden. Auch die Abwicklung über E-Mail ist nicht zulässig

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).

Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),

§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Ausschluss, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat

Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat

Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist

Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.

Ausschluss, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Es wurde nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB

Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB

Ausschluss nach § 124 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

Ausschluss nach § 124 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Abs.12 Nr. 8, 9

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - LAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Darstellung Unternehmensumsatz

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - LAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bonität/Wirtschaftsauskunft

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - LAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Servicemitarbeiter

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Formblatt 0135_06_Eigenerklärung_zur_Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - LAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Partnerstatus, Servicestandorte

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

B19_V1 - Referenzen - LKHI - LAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

-D10_V1 - MUSTER - EVB_IT_Kaufvertrag LKHI - LAN
-D11_V1 - EVB-IT Kaufvertrag AGB
-D12_V1 - EVB-IT Überlassung AGB
-D13_V1 - EVB-IT Instandhaltung AGB
-D14_V1 - Auftragsverarbeitung LKHI - LAN

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Keine

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung