VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns erreichte/n folgende Bieterfrage/n:
hiermit stellen wir nachfolgende Bieterfragen bezüglich der DIN VDE 0701 (EN 50678) DIN VDE 0702 (EN 50699):
1. Übertragung der Messwerte
Wird bei der Zuschlagserteilung berücksichtigt, ob die Teilnehmer eine professionelle Prüfsoftware zur Einspeisung von Messwerten nutzen oder die Werte händisch (? und damit rechtswidrig) einfach in Excel-Listen eintragen? Sind Sie sich der haftungsrechtlichen Konsequenzen bei Berücksichtigung eines Angebotes ohne Nachweis einer professionellen Prüfsoftware bewusst?
2. Rechtssichere Einzelprotokolle
Unsere Prüfsoftware erstellt für jedes geprüfte Betriebsmittel ein eigenständiges Prüfprotokoll gemäß den Vorgaben der DGUV, der BetrSichV und der TRBS. Die rechtssichere Einzeldokumentation stellt einen zentralen Bestandteil einer ordnungsgemäßen Prüfung dar.
Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass die Einzeldokumentation automatisch per Software generiert wird. Wird die Einzeldokumentation händisch durchgeführt, können Sie im Haftungsfall nicht nachvollziehen, ob tatsächlich geprüft wurde.
Ferner möchten wir die folgenden Fragen stellen:
1. Die DIN VDE 0701 (EN 50678) DIN VDE 0702 (EN 50699) kennt keine Verbundmessungen, somit gehen wir davon aus, dass jedes Gerät/Leitung einzeln geprüft werden muss. Ist dies korrekt?
2. Sind Funktionsprüfungen gefordert?
3. Ist der Einsatz von EuPs (elektrisch unterwiesenen Personen) erlaubt?
4. Welche Zertifizierungen wie z. B. ISO 9001:2015, ISO 14001:2015, ISO 45001:2018 sind gefordert?
5. Muss vor Abgabe eine Vorortbesichtigung stattfinden?
Diese werden wie folgt beantwortet:
Zu 1. Es dürfen nur Messgeräte für eine DGUV 3 Prüfung eingesetzt werden, die den VDE Normen 0701-0702 für ortsv. elektr. Betriebsmittel sowie der DGUV Vorschrift 3, jeweils in der gültigen Fassung entsprechen. Somit ist eine rechts konforme und aussagekräftige Dokumentation gewährleistet.
Ferner beantworte ich Ihre weiteren Fragen wie folgt:
Zu 1. Dies ist korrekt, da jedes Gerät, und damit sind auch Anschlussleitungen gemeint, einzeln zu bewerten ist.
Zu 2. Der Umfang ist vom Prüfenden festzulegen. Es ist lediglich festzustellen, ob ein Prüfling defekt ist. Reparaturen sind vom Auftragnehmenden nicht durchzuführen. Somit ist keine Funktionsprüfung gefordert.
Zu 3. Zur Prüfung der Geräte und Leitungen sind ausschließlich befähigte Personen einzusetzen. Siehe Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Vorschrift 1 und 3, Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), DIN VDE 0105-100 und Din VDE 1000-20, jeweils in der gültigen Fassung.
Zu 5. Die Entscheidung liegt beim Bietenden.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag:
gez.
Holze
Amt 103-Zentrale Vergabestelle
Landkreis Hildesheim
Dateianhänge:
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