Heliumverflüssigungsanlage
Kauf, Lieferung, Deinstallation Altanlage, Installation Neuanlage, Inbetriebnahme sowie späterer Umzug der neuen Anlage ins neue Gebäude inkl. Deinstallation, Umzug, Wiederaufbau, Wiederinbetriebnahme
Wiederverwendung von AnlagenteilenEmissionsreduzierungneuester Stand der Technik
Auf die Präklusion gem. § 160. Abs. 3 Pkt. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird ausdrücklich hingewiesen:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit (...)
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Auf die weiteren entsprechenden/ einschlägigen vergaberechtlichen Regelungen (GWB/VgV) wird ausdrücklich hingewiesen.
Allgemeiner Fristbeginn nach Übersendung der Entscheidung: Tag nach Zugang der Zuschlags- oder Ablehnungsentscheidung. Fristende: 10 Kalendertage nach Zugang (§ 134 Abs. 3 GWB).
Eine Nachforderung geschieht sofern dies vergaberechtlich zulässig ist.
Dokumente / Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es sind selbst erstellte Dokumente oder Erklärungen durch Dritte einzureichen, die umfassend belegen, das die geforderten einschlägigen Referenzen (siehe "149-25 ZV_B_Eignungskriterien_final) vorhanden sind
siehe Vergabeunterlagen