Transporter/Kleinbus (Neuwagen)
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: 22.8-0242/035-26 ZV Datum: 08.05.2026 - 13:42 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende sachdienliche Informationen/ Beantwortung von Bieterfragen publiziere ich hiermit zur Beachtung bei der Angebotserstellung:

Frage: "Sie fordern: Das Fahrzeug muss die Kriterien eines sauberen Fahrzeugs gem $2 Nr. 4 SaubFahrzeugBeschG erfüllen.

"sauberes leichtes Nutzfahrzeug" ein Fahrzeug der Klasse M1, M2 oder N1 einschließlich Personenkraftwagen gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a Unterbuchstabe i und ii, Buchstabe b Unterbuchstabe i der Verordnung (EU) 2018/858, dessen Auspuffemissionen den in der Tabelle der Anlage 1 angegebenen Wert in CO2 g/km nicht übersteigen und dessen Luftschadstoffemissionen im praktischen Fahrbetrieb unterhalb des in der Tabelle der Anlage 1 festgelegten Prozentsatzes der anwendbaren Emissionsgrenzwerte liegen;

In der Tabelle hierzu ( Anlage 1 ) steht ein max CO2 Wert von 0 g/km.

Somit kann ein Verbrenner nicht angeboten werden.

Ich bitte Sie, dies zu prüfen."

Antwort: Die Fordergung "Kriterien eines sauberen Fahrzeuges gem. SaubFahrzeugBeschG" ist versehentich mit in die Leistungsbeschreibung mitaufgenommen worden. Diese Vorgabe muss ignoriert werden. Es gilt (neben allen weiteren Mindestforderungen) die Mindestforderung: anzubieten ist ein Transporter mit Benzin- oder Dieselantrieb". E-Fahrzeuge sollen nicht angeboten werden.

Beachten Sie bei Ihrer Angebotserstellung die angepasste Leistungsbeschreibung, die Sie hier im Anhang und auch in den Vergabedokumenten finden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Lena Meyer

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