Nachweise zur Eignung
Das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen ist durch die Vorlage der im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen die Eignung zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Vorzulegende Nachweise:
124 LD Eigenerklärung zur Eignung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Erklärung zu §4 Abs. 1 NTVergG; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung