Biplane Angiographieanlage für Herzkatheterlabor 1 mit hämodynamischen Messplatzzum Einsatz in der Klinik für Kardiologie und Angiologie der Medizinischen Hochschule Hannover
In den Herzkatheterlaboren der Klinik für Kardiologie und Angiologie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) werden Patienten mit allen Formen angeborener und erworbener Herzfehler, Patienten mit koronarer Herzerkrankung und Herzklappenfehlern, sowie Patienten mit Herzrhythmusstörungen untersucht und behandelt. Die zu ersetzende Anlage (HK1) wird vorwiegend für Koronarangiographien, Koronarinterventionen und Behandlung des kardiogenen Schocks genutzt. Darüber hinaus wird sie für angiologische Interventionen und Implantationen verschiedener Okkluder genutzt. Weiterhin werden in diesem Raum bedarfsabhängig Herzklappen, Schrittmacher und Defibrillatoren implantiert, sowie perkutane Klappenrekonstruktionen durchgeführt. Das HK1 dient als Haupt-Notfall-Labor zur Behandlung von Patienten mit Herzinfarkt (Akutes Koronarsyndrom [ACS], Nicht-ST-Hebungs-Myokardinfarkt [NSTEMI], ST-Hebungs-Myokardinfarkt [STEMI]).
Für das zur Beschaffung vorgesehene und durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft positiv begutachtete Anlagensystem liegt ein DFG Votum in Höhe von 2,5MioEUR vor. Vor dem Hintergrund des universitären Einsatzes, sind die Leistungsanforderung von hoher Leistungsstärke und optimierten Applikationspaketen und Zubehör geprägt.
Die Ausschreibung und die Leistungsbeschreibung beinhalten die Beschaffung des vorgenannten Gerätesystems inklusive Installation, Inbetriebnahme und Schulung sowie den Abschluss einer langfristigen Wartungsvereinbarung zur vorbeugenden Instandhaltung.
Frei Verwendungsstelle in der Klinik für Kardiologie und Angiologie in der Medizinischen Hochschule Hannover.
Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit erfolgt nach den folgenden angeführten Zuschlagskriterien und Bewertungsparametern mit Bezug zum Auftragsgegenstand:
Wertungskriterien sind: Preis/ Pekuniäre Komponenten (Investitionskosten + Instandhaltungskosten): 60 %Qualität/ fachliche Prüfung und Bewertung: 40 %
Zur Beschreibung der detaillierten Vorgehensweise bei der Prüfung und Bewertung der Angebote wird verwiesen auf das Dokument "Vergabeunterlage Info Ablauf_Bewertungskonzept HK-Labor 1 VV 2025-731-8016.pdf "
Anlage 5 Eigenerklärung Förderung der Chancengleichheit und GleichstellungAnlage 1 Eigenerklärung zur Erfüllung der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt (LkSG)
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160Abs. 3 GWB nur zulässig ist, wenn.1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt und nach folgenden Kriterien gemäß Bekanntmachung ermittelt: Wertungskriterien Der Bieter mit dem höchsten Gesamtwert erhält den Zuschlag. Die Wertungskriterien sind detailliert aus dem Dokument "Leistungsverzeichnis Fragenkatalog Vergabe 2024-731-8016 HK I - 20250214.xlsx" zu entnehmen. Die Bewertung der Qualität/Fachliche Prüfung und Bewertung erfolgt dabei mit einer Gewichtung von 40%. Die Bewertung des Preises erfolgt mit einer Gewichtung von 60%.
Keine besonderen Bedingungen. Bei der Prüfung der eingehenden Angebote werden die Vorgaben gem. VgV § 56 ff. berücksichtigt.
Siehe auch wahrheitsgemäße Angaben in Anlage 1"Eigenerklärung zur Eignung/Firmenauskunft" sowie weitere Abfragen inkl. Abfrage aus dem Wettbewerbsregister!
nach Kenntniserlangung
1) Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung)
2) Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung)
3) Erklärung zur Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf (Anlage 5)
4) Erklärung zu Ausbildungsförderung (Anlage 4)
5) Erklärung Tariftreue und Mindestentlohnung (NTVergG) (Anlage 3 Erklärung zum NTVergG).
6) Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Dienstleistungen (Anlage 3a Erklärung zum NTVergG)
NUR WENN ZUTREFFEND !Einzureichende Unterlagen: - Leistungsverzeichnis mit Preisangaben (mit dem Angebot vorzulegen): Leistungsverzeichnis mit Preisangaben- Mindestanforderungen an die Dokumentation von (IT-) Systemen der MHH (mit dem Angebot vorzulegen): Mindestanforderungen an die Dokumentation von (IT-) Systemen der MHH.
1) Bescheinigung der Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
2) Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
3) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
4) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
5) Angaben zu §§ 123-125 GWB (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
6) Eigenerklärung Sanktionsvereinbarung der EU - Russland - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 (Anlage 8 - Eigenerklärung Sanktionsvereinbarung der EU)
7) Erklärung der Bieter-/ Bietergemeinschaft (Anlage 6 Erklärung der Bieter-Bietergemeinschaft).
8) Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen (Anlage 7 Verpflichtungserklärung Drittunternehmen).
Nur als Bewertungskriterium / Nicht als Eignungskriterium !
1) Referenzen Technische Leistungsfähigkeit (Anlage 2) - 3 Referenznachweise mit Installationen des an-gebotenen Systems bzw. der angebotenen Technologie in vergleichbaren europäischen Universitätsklini-ken aus den letzten 3 Jahren liegen dem Angebot bei. Hier: kein Eignungskriterium, Bewertungskriterium gemäß Punkt 1.5 der Leistungsbeschreibung
2) Angaben zur Mitarbeiteranzahl des gesamten Unternehmens aus den letzten 3 Geschäftsjahren (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung).
Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: 5,0 Mio. EUR für Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung (Sach- und Personenschäden), je-weils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr 5,0 Mio. EUR für Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr
Sofern der Nachweis nicht bereits mit dem Angebot in der geforderten Höhe erbracht werden kann, reicht zunächst die schriftliche Zusage des Bieters (Eigenerklärung), dass im Auftragsfall eine Versi-cherung in der geforderten Höhe erfolgt.Der Nachweis des Versicherungsunternehmens muss vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Erfüllung der technischen Mindestanforderungen aus dem Leistungsverzeichnis (Datei "Leistungsverzeichnis Vergabe 2025-731-8016 HK I - Erstellungsdatum.xlsx)
Verweis auf die Allgemeinen Auftrag- und Zahlungsbedingungen der Medizinischen Hochschule Hannover
Für den Fall, dass der Auftragnehmer eine Vorauszahlung beantragt, ist für diese eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der EU ansässigen Kreditinstituts in Höhe der vereinbarten Vorauszahlung vorzulegen. Die Sicherheit dient als Sicherheit für Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung der Vorauszahlung.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
nicht zutreffend